preparatory:AB 146980
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-12
Wortprotokoll
Es ist vorhin alles gesagt worden. Wir reden von den Landschaftsqualitätsbeiträgen. Es gibt drei Gründe, die Kantone in der 20-Prozent-Kofinanzierung zu haben: Erstens hat die Region einen grossen Einfluss auf die Zielsetzungen und den Entscheidungsspielraum; es ist also auch eine kantonale Angelegenheit, wenn die Region profitiert. Zweitens ist die Standortqualität angesprochen, und drittens besteht, wenn die Kantone beteiligt sind, die Gewähr, dass die Mittel effizienter eingesetzt werden.
Mit diesen Bemerkungen gebe ich die gleiche Empfehlung wie vorhin.