preparatory:AB 1471
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-21
Wortprotokoll
Ich werde mich vorerst zu den Parlamentarischen Initiativen Maissen, Bisig sowie Büttiker äussern. Das sind drei Vorstösse, die nicht in die genau gleiche Richtung zielen, bei denen wir aber mit einigen Vorbehalten beantragen, es sei ihnen Folge zu geben. Nachher werden wir dann separat noch die Frage der Standesinitiative Aargau behandeln, weil wir dort den Antrag stellen, dieser Initiative sei keine Folge zu geben. Ich gehe davon aus, dass der Ratspräsident mit dem Vorgehen einverstanden ist.
Die Parlamentarische Initiative Maissen will sowohl im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer wie im Steuerharmonisierungsgesetz die Besteuerung des Eigenmietwertes abschaffen. Der Abzug der Hypothekarzinsen soll jedoch während der ersten zehn bis fünfzehn Jahre nach dem ersten Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum weiterhin möglich sein. Für Hypothekarzinsen auf Mietliegenschaften soll die bisherige Abzugsmöglichkeit uneingeschränkt gelten, für andere private Schuldzinsen soll der Abzug entfallen. Die Unterhaltskosten sollen nur noch im Rahmen einer Pauschale zum Abzug zugelassen werden. Für die Einführung dieser Neuerungen ist eine Übergangsfrist von zwölf Jahren vorzusehen, und während dieser Zeit sind Eigenmietwert- und Schuldzinsenabzug schrittweise anzupassen, um den Wohneigentümern Zeit zu geben, sich auf die Neuordnung einzustellen.
Die Parlamentarische Initiative Bisig verlangt ebenfalls - sowohl im DBG wie auch im Steuerharmonisierungsgesetz - den Verzicht auf die Aufrechnung eines Eigenmietwertes und den Wegfall des Hypothekarzinsabzuges bei selbst genutztem Wohneigentum. Eine Übergangsregelung für die ersten zwanzig Jahre soll es erlauben, dem Steuerpflichtigen auf Antrag einen massvollen Eigenmietwert aufzurechnen; sie soll ihm jedoch anderseits auch den Abzug der Hypothekarzinsen bis zur Höhe des Eigenmietwertes zuzüglich 20 000 Franken erlauben. Unabhängig davon ist für Ersterwerber in jedem Fall während einer grosszügig bemessenen Dauer ein degressiv ausgestalteter Hypothekarzinsabzug vorzusehen. Unterhaltsabzüge sollen weiterhin im heutigen Umfang möglich sein. Schliesslich ist noch ein steuerlich begünstigtes Bausparen einzuführen.
Auch wenn beide Initiativen eine Systemänderung bei der Besteuerung des Eigenmietwertes postulieren, weisen sie doch erhebliche Unterschiede auf. So geht die Parlamentarische Initiative Maissen bei der Aufhebung des Schuldzinsabzuges weiter als die Parlamentarische Initiative Bisig. Die Parlamentarische Initiative Maissen will grundsätzlich den Abzug der privaten Schuldzinsen nicht mehr zulassen, abgesehen von den Hypothekarzinsen für private Mietliegenschaften und - mindestens für eine gewisse Zeit nach dem Ersterwerb - den Hypothekarzinsen für selbst bewohntes Wohneigentum. Die Parlamentarische Initiative Bisig hingegen strebt nur eine gewisse Einschränkung des Abzuges der Hypothekarzinsen für selbst bewohntes Wohneigentum an. [PAGE 1181]
Eine weitere Differenz zwischen den beiden Initiativen besteht im Bereiche des Abzuges der Unterhaltskosten. Während die Initiative Maissen dafür nur einen Pauschalabzug gewähren will, verlangt die Initiative Bisig die vollständige Aufrechterhaltung der bisherigen Abzugsmöglichkeit für alle angefallenen Unterhaltskosten.
Ferner gesteht die Initiative Bisig den Hauseigentümern eine wesentlich längere Übergangsfrist bis zur Einführung der Neuordnung zu, als dies die Initiative Maissen tut.
Schliesslich will die Initiative Bisig im Unterschied zur Initiative Maissen auch ausdrücklich das steuerlich privilegierte Bausparen einführen.
Wir haben in der vorberatenden Kommission sehr eingehend über diese beiden Vorstösse diskutiert, und es sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen diskutiert worden. Es wurde vor allem auch deutlich gesagt, dass eine Umsetzung dieses Systemwechsels bei Erst- und Zweitwohnungen in den Tourismuskantonen mit den dort vorhandenen Zweitwohnungen zu erheblichen Steuerausfällen führen könnte. Die beiden Initianten legten jedoch Wert auf die Feststellung, es gehe ihnen ausschliesslich um den Systemwechsel beim dauernd selbst genutzten Wohneigentum, keinesfalls um einen Systemwechsel bei Zweitwohnungen.
Es sind im Zusammenhang mit diesem Systemwechsel auch andere, Ihnen bekannte Fragen diskutiert worden. Wenn wir diesen Parlamentarischen Initiativen Folge geben wollen, dann auch deshalb, weil im Nationalrat gleich gelagerte Vorstösse überwiesen worden sind und das Eidgenössische Finanzdepartement im Februar 1999 eine Expertenkommission zur Überprüfung des Eigenmietwertes und eines allfälligen Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung eingesetzt hat. Die Expertenkommission wird ihren Bericht Ende März 2000 abliefern. Zwischenzeitlich hat die WAK-NR mit dieser Expertenkommission Kontakt aufgenommen und für eine Koordination der Arbeiten gesorgt.
Wir empfehlen im Sinne des Bundesrates, der von einem allfälligen Systemwechsel spricht, diesen Parlamentarischen Initiativen Folge zu geben. Wir werden in den weiteren Beratungen sehen, wohin dieses Schiff fährt. Wir sind der Meinung und haben das auch so beschlossen, dass wir dieses Geschäft in unserer Kommission im Moment sistieren und abwarten, was die nationalrätliche Kommission mit diesen Parlamentarischen Initiativen, deren Texte gleich lauten, macht.
Wir beantragen Ihnen, den Parlamentarischen Initiativen Maissen und Bisig Folge zu geben.
Die Parlamentarische Initiative Büttiker verlangt, mit einer Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes für die Kantone die Möglichkeit zu schaffen, durch die Einführung eines neuen Abzuges das so genannte Bausparen steuerlich zu begünstigen. Der so genannte Bausparabzug, wie er anvisiert wird, orientiert sich am Steuergesetz des Kantons Basel-Landschaft, welcher heute als einziger Kanton eine solche Möglichkeit kennt.
Die Kommission beantragt Ihnen, dieser Initiative Folge zu geben.
Bei der WAK des Nationalrates liegt eine Parlamentarische Initiative Gysin Hans Rudolf (98.455 "Bausparen, Änderung des StHG") mit identischem Inhalt vor. Gestützt darauf wird das Eidgenössische Finanzdepartement im Auftrag der WAK des Nationalrates den Kantonen und interessierten Kreisen demnächst einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Vernehmlassung zuschicken. Angesichts dieser Sachlage und um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, hat unsere Kommission beschlossen, vorläufig keine weiteren Schritte zu unternehmen und diese Arbeiten im Nationalrat abzuwarten.
Der Antrag der Kommission lautet deshalb, der Parlamentarischen Initiative Büttiker zwar Folge zu geben, die Arbeiten daran aber aus dem genannten Grund vorläufig einzustellen.