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preparatory:AB 147113

Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Die 6. IV-Revision sieht auch im Bereich der Hilfsmittelbeschaffung Veränderungen vor. Mehr Wettbewerb unter den Anbietern ist angesagt, um die hohen Preise zu senken, und zwar zugunsten der IV wie auch der Menschen mit einer Behinderung.

Es ist grundsätzlich zu begrüssen, dass die IV mit der Schaffung einer gesetzlichen Basis für die Beschaffung von Hilfsmitteln nicht nur die bestehenden Instrumente - Tarifverträge, von der Behörde festgesetzte Höchstbeträge und Pauschalen - wirkungsvoller einsetzen kann, sondern auch die Möglichkeit haben wird, Vergabeverfahren, z. B. Ausschreibungen, durchzuführen.

Mein Minderheitsantrag zu Artikel 21 Absatz 3 betrifft Hilfsmittel, die Gegenstände ersetzen, welche auch ohne Invalidität angeschafft werden müssen, etwa eine Bratpfanne, ein Dosenöffner, eine Schere oder Schuhe. Das sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die aber in der Form eines Hilfsmittels angeschafft werden, weil die normalen Ausführungen den behinderungsbedingten Bedürfnissen der Versicherten nicht entsprechen. Das heisst: Weil es keine normalen Gegenstände sind, sind sie teurer; sie können auch nicht in einem herkömmlichen Laden eingekauft werden.

Schon heute decken die IV-Versicherten einen stetig zunehmenden Teil der Hilfsmittelkosten selber. Einige können sich dies leisten, andere nicht. Es gilt deshalb abzuwägen, ob dem Versicherten eine Kostenbeteiligung auferlegt werden soll oder nicht.

Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, die Version des Ständerates, die der Version des Bundesrates entspricht, anzunehmen und damit bei der Kann-Formulierung zu bleiben.

Im Übrigen möchte ich im Namen der grünen Fraktion darauf hinweisen, dass wir die Einführung des Vergabeverfahrens nur unterstützen, wenn der Bundesrat garantiert, dass der Zuschlag mehreren Anbietern erteilt wird, um die unterschiedlichen Versorgungsbedürfnisse auch in Zukunft abzudecken und, wenn der Anpassungsprozess zu keinem befriedigenden Ergebnis führt, den Wechsel zu einer anderen Marke zu ermöglichen.

Weiter möchten wir, dass beim Zuschlag darauf geachtet wird, dass für komplexe Behinderungen und anspruchsvolle berufliche Situationen weiterhin eine zweckmässige Versorgung - z. B. bei den Hörgeräten - ermöglicht wird. Wir möchten, dass keine Lieferengpässe entstehen, dass Ersatzteile für Reparaturen rasch geliefert werden können und dass Ausschreibungen nach kurzer Zeit erneuert werden, um neue innovative Geräte zuzulassen.

Die grüne Fraktion lehnt es ab, dass Dienstleistungen wie die Anpassung der Geräte dem Ausschreibungsverfahren unterstellt werden. In Anbetracht der grossen Anzahl regionaler und lokaler Betriebe und der notwendigen Vertrauensbeziehung zwischen Dienstleistern und Kunden ist eine solche Ausschreibung weder sinnvoll noch durchführbar.

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