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preparatory:AB 14712

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-27

Wortprotokoll

Es geht hier eigentlich um zwei Ebenen, die wir ansprechen: Einerseits geht es um den Rahmen unserer Neutralität. Hier haben wir eine Fortsetzung der Neutralitätsdebatte, die wir Anfang letzter Woche bereits geführt haben. Andererseits geht es um Sinn und Zweck von Sanktionen, welche die Schweiz im wirtschaftlichen Bereich mitträgt. Wenn wir uns die Neutralitätsdebatte zur Uno in Erinnerung rufen, dann ist betreffend Uno in Sachen wirtschaftliche Sanktionen eigentlich alles klargestellt. Wer sonst noch kann für die Schweiz verbindlich wirtschaftliche Sanktionen initiieren? Wenn Sie Artikel 1 anschauen, sehen Sie klar: neben der Uno ist es die OSZE. Jetzt kommt die Unklarheit, die wir uns bei einem so wichtigen Gesetz und Gegenstand nicht erlauben können: Wer sind die "wichtigsten Handelspartner", die hier angesprochen sind? Ist das die EU? Dann soll man es auch so nennen, sodass es jeder versteht. Oder sind es auch einzelne Länder? Einzelne Länder können es nicht sein, weil einzelne Länder kein Völkerrecht schaffen. Nach Artikel 1, so ist es festgehalten, gilt es Völkerrecht einzuhalten - sonst dürfen wir keine wirtschaftlichen Sanktionen ergreifen. Ein einzelnes Land, die USA z. B., schafft kein Völkerrecht - Völkerrecht wird geschaffen durch die Uno, z. B. durch Beschlüsse des Sicherheitsrates oder durch Beschlüsse der Generalversammlung, durch den Ministerrat der OSZE oder auch durch die EU. Wir haben bereits Boykottmassnahmen der EU im Fall von Jugoslawien mitgetragen, das entspricht der tatsächlichen schweizerischen Politik. Ich begreife nicht, dass der Bundesrat hier ein Verwirrspiel macht und die EU nicht erwähnt. Das würde die Klarheit schaffen, die wir bei einem so wichtigen Gegenstand brauchen. Die Unklarheit, ob auch ein einzelnes Land für uns verbindlich Sanktionen vorspuren kann, muss beseitigt werden.

Das ist Ziel und Zweck des Minderheitsantrages: die EU verbindlich mitzuzählen - das ist nichts Neues, aber es gehört mit hinein - und einzelne Länder, die nicht Völkerrecht schaffen können, auszuschliessen.

Wenn Sie die Formulierungen in Absatz 1 anschauen, dann stellen Sie fest, dass das einfach kein Deutsch und alles andere als klar ist; ich beziehe mich nur auf die deutsche Version. Herr Bundesrat, ich möchte Sie etwas fragen, und Sie müssen uns klar antworten: Wollen Sie, dass ein einzelnes Land, egal welches - infrage kommen wohl nur die USA -, wirtschaftliche Boykottmassnahmen festlegen kann, ohne dass es Völkerrecht schafft - das macht es ja nicht -, und die Schweiz diesem Land soll folgen können: Ja oder Nein? Ich denke, die Antwort - ich gebe sie noch einmal - muss Nein lauten.

Aber dieser Text ist alles andere als klar, und deswegen bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen. Sie nennt die EU, die ist gegeben, und sie schliesst aus, dass ein einzelnes Land bezüglich eines so wichtigen Gegenstandes Partner der Schweiz werden kann. Die Sanktionen sind wirklich umstritten, da haben alle Redner, die darauf hingewiesen haben, Recht. Deshalb müssen wir restriktiv und sorgfältig sein. Es darf niemals vorkommen, auch gemäss Gesetzestext nicht, dass wir einem einzelnen Land folgen. Dafür haben wir die Uno, die OSZE und die EU.