Lexipedia

preparatory:AB 147128

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Diese Arbeitszuweisung oder dieser indirekte Arbeitszwang geht unserer Meinung nach nicht, auch wenn er nur versuchsweise oder für einige Monate ausgeübt wird. Es steht leider eine deutlich sichtbare Haltung dahinter: Man geht davon aus, dass behinderte Menschen nicht arbeiten wollen, dass eine Zuweisung nötig ist, dass sonst bei diesen Menschen nichts passiert.

Die Realität ist aber leider eine ganz andere. Es hat viel zu wenige Arbeitsplätze, obwohl der Wille der behinderten Menschen, einer Arbeitstätigkeit nachzugehen, vorhanden wäre. Freiwillig einen solchen Dienst zu tun, könnte sehr wohl sinnvoll sein, aber sicher nicht unter Zwang oder mittels Zuweisung. Für diese Freiwilligkeit sind ja bereits Instrumente im Gesetz vorhanden, beispielsweise die Einarbeitungszuschüsse. Dieser Artikel ist also völlig unnötig.

Grundsätzlich soll ein Arbeitsverhältnis ein Austausch von Arbeit gegen Lohn sein, eine Leistung sowohl seitens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch seitens der Arbeitgeber. Selbstverständlich soll es auch beidseitig Rechte geben. Das jetzige Konzept aber, die Zuweisung seitens der IV an private Arbeitgeber, ist, wie bereits gesagt, eigentlich eine indirekte zwangsweise Zuweisung einer Person an einen privaten Arbeitgeber. Es ist nicht einmal ein Minimum an Lohn vorgesehen, den der Arbeitgeber bezahlen muss. Selbstverständlich liegen alle Pflichten aufseiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bis hin zu der Leistung von Überstunden; aber sie haben keine Rechte. Das kann wohl nicht die Zukunft für behinderte Menschen sein. Dazu kommt, dass sie sozusagen als Bestrafung den Verlust von sämtlichen Leistungen erleiden, wenn sie sich weigern. Das ist wider die Menschenwürde. Sogar ein Lehrling hat einen Lohn und hat selbstverständlich Rechte, und das ist auch absolut richtig so. Dasselbe soll für Menschen mit Behinderung gelten. Es geht also um eine grundrechtliche Problematik.

Auf Anweisung der IV kann Gratisleistung, eben faktisch Zwangsarbeit, angeordnet werden. Dagegen sind wir Grünen ganz klar. Wir sind - das haben wir jetzt mehrmals betont - für eine Integration der behinderten Menschen, aber eine Integration mit Rechten, mit Pflichten und mit einem Lohn, wie das bei allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch der Fall ist.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der grünen Fraktion, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.

preparatory:AB 147128 | Lexipedia | Lexipedia