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preparatory:AB 147138

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Die Verpflichtung der Arbeitgeber ist einerseits eine Ultima Ratio auf der Basis der wirtschaftlichen Entwicklung des letzten Jahrzehntes, andererseits aber auch eine Chance, garantiert sie doch auch eine gewisse Balance, weil nicht nur den Versicherten, sondern auch den Arbeitgebern ein Einsatz abgefordert wird. Wiederintegration funktioniert nur, wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten.

Ich möchte Ihnen zwei aktuelle Beispiele geben: Kürzlich hatte ich die Möglichkeit, die restrukturierte Produktionsanlage eines international tätigen Industriekonzerns zu besichtigen, eines erfolgreichen und für die Schweiz wichtigen Unternehmens, das unter grossem Konkurrenzdruck steht und Effizienzsteigerung als Muss betrachten muss, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Der Preis dafür ist hoch, denn die Ressourcen der in der Produktion tätigen Menschen müssen voll ausgeschöpft werden. Die Leute arbeiten unter grossem Druck. In der Folge musste einer meiner Patienten neu berentet werden. Er fällt nicht aus dem Arbeitsprozess, weil er nicht mehr arbeiten könnte, sondern weil er den Arbeitsbedingungen wegen einer chronischen Krankheit nicht gewachsen ist. Gemessen an dem, was wir heute propagieren, machte er genau den umgekehrten Weg. Im Produktionsprozess, so wie er eben zeitgemäss ausgestaltet ist, gibt es keinen Platz für Menschen mit individuellen Bedürfnissen, also für Menschen, die wieder integriert werden sollen.

Ein zweites Beispiel, das gerade jetzt passiert: Ein gut vierzigjähriger Patient leidet an einer ersten Episode einer schweren Depression, in deren Folge er aktuell nach mehrmonatiger Arbeitsunfähigkeit bei einem grossen Arbeitgeber im Rahmen der Integration wieder teilzeitlich arbeitet. Da eine Reintegration voraussichtlich mindestens ein Jahr dauern wird und die dauerhafte zukünftige Belastbarkeit zum jetzigen Zeitpunkt ärztlich nicht abschätzbar ist, hat sich der Arbeitgeber entschlossen, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, dies trotz des Coachs, der von der IV zugesprochen worden ist. Auch das ist ein Weg, der umgekehrt zu den in dieser IV-Revision vorgesehenen Bestrebungen verläuft.

Diese beiden Beispiele illustrieren die wirtschaftliche und gesellschaftliche Realität. Damit möchte ich nicht in Abrede stellen, dass es viele positive Einzelbeispiele zu nennen gäbe, für die ich allen Beteiligten sehr dankbar bin und die wir im Sinn von Best Practice hervorheben und belohnen sollten. Wenn wir aber die Schattenseiten ignorieren, die sich in diesen zwei Beispielen zeigen, setzen wir den Hebel nicht am optimalen Ort an und werden scheitern. Dies wäre für die Hoffnung der Betroffenen und den Einsatz der Arbeitgeber fatal.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der grünen Fraktion, einer möglichst weit gehenden Einbindung der Arbeitgeber zuzustimmen, indem Sie der entsprechenden Minderheit folgen und den Antrag der Minderheit II (Triponez) ablehnen. Wenn Sie der Mehrheit folgen, so entspricht dies einem minimalen Standard, mit dem Nachteil, dass kleinere Unternehmen in Zukunft dafür belohnt werden, wenn sie keinen Beitrag an die Wiedereingliederung leisten. Das ist ein falscher Anreiz, zumal heute wahrscheinlich gerade diese Unternehmen mehr Engagement zeigen als viele Grossunternehmen. Setzen sie ihr Engagement fort, wird sich für sie mit der gesetzlichen Verpflichtung nichts ändern.