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preparatory:AB 147199

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Der Vorteil ist, dass Herr Bortoluzzi und ich wissen, dass wir in dieser Frage keine Partner sind.

Sie alle kennen Situationen, in denen Sie für kurze oder längere Zeit auf die Hilfe fremder Menschen angewiesen sind. Der Bruch eines Handgelenks, eine Operation am Fuss, eine heftige Grippe - es gibt verschiedene Umstände, die dazu führen können. Sie alle erleben in solchen Momenten, wie schwierig es ist, die Hilfe fremder Menschen anzunehmen. Je intimer die Hilfestellungen sind, die man braucht, umso schwerer fällt es.

Für Menschen, die aufgrund einer Behinderung ständig auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, sind solche Situationen nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als verständlich, dass es der Wunsch vieler Betroffener ist, möglichst autonom darüber zu entscheiden, wer die Hilfeleistungen erbringt und wie sie erbracht werden. Der Assistenzbeitrag ist genau für diese Personen eine sehr gute Möglichkeit. Er erlaubt ihnen, sich von den Menschen helfen zu lassen, die sie dafür bestimmt haben.

In der Ausgestaltung des Assistenzbeitrags gibt es verschiedene Elemente, die zu Diskussionen Anlass gaben. Eine wichtige Frage ist die der Finanzierung. Der Bundesrat hatte beschlossen, die Einführung des Assistenzbeitrags müsse für die IV kostenneutral erfolgen. Um dies zu erreichen, sollte - wir haben es schon gehört - im Gegenzug die Hilflosenentschädigung für Heimbewohnerinnen und -bewohner halbiert werden. Wenn ich den Bundesrat richtig verstanden habe, dann wollte er nur die Hilflosenentschädigung für Heimbewohnerinnen und -bewohner im IV-Alter halbieren. Aber dazu werden wir sicher noch etwas hören.

Begründet wird dieser Entscheid damit, dass die Kantone so in die Finanzierung mit einbezogen werden. Es ist sicher nicht verwunderlich, dass die Kantone diese Art der Kostenüberwälzung nicht schätzen. Einmal mehr entscheidet der Bund oder das Bundesparlament über eine Mehrbelastung für die Kantone. Die Mehrheit der Kommission liess sich davon überzeugen, dass dies der falsche Weg ist.

Ein zweiter wichtiger Aspekt ist die Frage, wer alles zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört. Der Bundesrat wollte, dass nur handlungsfähige Personen einen Assistenzbeitrag beantragen können; im Ständerat wurde entschieden, dem Bundesrat einen gewissen Spielraum zu eröffnen, um auch Menschen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufzunehmen. Uns geht das zu wenig weit. Wir unterstützen bei Artikel 42quater den Antrag der Minderheit Prelicz-Huber.

Eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Version des Ständerates hat die Mehrheit Ihrer Kommission in Artikel 42quinquies Absatz 2 eingefügt: Es soll nämlich möglich sein, einen Teil des Assistenzbeitrags für Hilfeleistungen durch Angehörige zu verwenden. Pflegende Angehörige sind ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft. Ihre Arbeit wird aber mit einer gewissen Selbstverständlichkeit hingenommen; nur selten machen wir uns Gedanken darüber, was geschehen würde, wenn die unbezahlte Arbeit von betreuenden Angehörigen nicht mehr geleistet würde. Wenn nun dieser Assistenzbeitrag für betreuende Angehörige verwendet werden kann, ist das für die Betroffenen nicht nur materiell wichtig, sondern es ist auch ein Zeichen der Anerkennung ihrer Arbeit durch die Politik.

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, bei den Artikeln 42ter, 42quinquies und 42sexies der Mehrheit zu folgen; bei Artikel 42quater unterstützen wir die Minderheit Prelicz-Huber.