AB 14723
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-27
Wortprotokoll
Es stellt sich ja zunächst die ganz simple Frage, ob wir dieses neue Gesetz - bisher gab es kein Embargogesetz - brauchen. Wir von der FDP-Fraktion denken ja, und zwar zunächst aus ganz praktischen rechtsstaatlichen Überlegungen. Es bedarf einer Rechtsgrundlage, um die Massnahmen auch im innerstaatlichen Recht durchzusetzen. Wir begrüssen, dass mit dem Embargogesetz nun die gesetzliche Grundlage geschaffen wird und der Bundesrat nicht mehr auf Verordnungsrecht zurückgreifen muss, das er direkt aus der Verfassungskompetenz, Aussenpolitik zu betreiben, ableiten muss.
Das Embargogesetz regelt die Voraussetzungen, die Abläufe, die Konsultationsmechanismen im Falle von Sanktionen. Im Wesentlichen, wenn wir es auf der technischen Ebene betrachten, regelt das Gesetz die innerstaatlichen Bedingungen, unter welchen die Schweiz sich an Sanktionen beteiligt. Die Kompetenz des Bundesrates ist unbestritten. Es ist ja ein sehr heikles, hochpolitisches Gebiet, wenn es darum geht, das Ob und das Wie der Sanktionen festzulegen. Diese Aufgabe obliegt dem Bundesrat.
Die FDP-Fraktion folgt auf der ganzen Linie der Mehrheit. Das heisst auch, dass wir uns gegen die Anträge der SP-Fraktion wenden, die Art bzw. die Kategorien von Sanktionen zu beschränken. Wir denken, dass alle Möglichkeiten - der ganze Fächer - mal grundsätzlich, also was das Gesetz anbelangt, offen sein müssen, um im gegebenen Fall, gestützt auf die Umstände, gezielt Sanktionen beschliessen zu können. Für die Schweiz werden ja die Sanktionen im Finanzbereich immer wichtiger werden. Wir sind hierin kein Kleinstaat, sondern eine wichtige Drehscheibe. Wir können uns aber auch der Aufnahme der Bereiche des Sportes, der Wissenschaft oder der kulturellen Veranstaltungen nicht verschliessen. Ich möchte die SP-Fraktion hierzu an ihre Ausführungen in der Debatte zur Parlamentarischen Initiative Rechsteiner Paul (89.233) zu den Südafrika-Sanktionen erinnern, wo gerade auch ihre Sprecher zu Recht darauf hingewiesen hatten, dass psychologische Elemente, beispielsweise der Ausschluss von Sportaktivitäten, natürlich sehr viel gezielter als beispielsweise wirtschaftliche Sanktionen wirken könnten. Das Beispiel Südafrika zeigt, dass gerade diese Ächtung und dieser Ausschluss natürlich eine sehr nachhaltige Wirkung hatten und letztlich dazu beitrugen, dass das Apartheid-Regime gestürzt wurde.
Zu den politischen Fragen: Wenn wir ein Gesetz verabschieden, äussern wir uns nicht zur Berechtigung oder Nichtberechtigung von Sanktionen und der Beteiligung der Schweiz an solchen Sanktionen. Hier muss man die Sache sehr realistisch nehmen, sie so nehmen, wie sie ist. Der Spielraum der Schweiz, sich nicht an Sanktionen zu beteiligen, die von der Weltgemeinschaft beschlossen werden, ist sehr gering.
Sanktionen sind nicht Krieg. Es ist ganz klar, dass die Uno-Charta, die den Krieg ächtet, die Sanktionen regelt. Es geht hier auch nicht um Wirtschaftskrieg, sondern um Wirtschaftssanktionen. Mit anderen Worten: Die ganze Sanktionspolitik ist Ausdruck eines Wandels im Völkerrecht. Die Wende wurde bereits am Ende des Ersten Weltkrieges eingeleitet, als das klassische Kriegsvölkerrecht an Bedeutung zu verlieren begann und man immer mehr auf die Massnahmen der kollektiven Sicherheit des Multilateralismus einschwenkte.
Wer den verbotenen Krieg beginnt, ist der Aggressor; wer Sanktionen ergreift, führt eigentlich eine gerechte Gegenmassnahme. Sanktionen sollen Gewalt ersetzen. Sie sollen, wenn immer möglich, präventiv wirken, und sie sollen diplomatische Sanktionen ergänzen, damit eben militärisches Einschreiten möglichst vermieden werden kann. Welches die richtigen Sanktionen sind, ist schwer von vornherein zu definieren. Wir finden es immerhin richtig, dass so genannte "smart sanctions" - also möglichst gezielte, möglichst begrenzte, möglichst wirksame Sanktionen - ergriffen werden.
Ich sagte es bereits: Die Schweiz ist nicht irgendeine Insel. Wenn die Weltgemeinschaft, die Uno, gestützt auf Beschlüsse ihrer Generalversammlung und des Sicherheitsrates Sanktionen beschliesst, kann sich die Schweiz diesen Beschlüssen kaum entziehen. Dort gilt die Macht des Faktischen, aber es gilt auch ein moralischer Grundsatz, Haltung zu zeigen und sich auf die Seite des Rechtes zu stellen.
Herr Schlüer, wie stellen Sie sich eigentlich vor, dass sich die Schweiz plötzlich als Helfershelferin von Sanktionsbrechern positionieren könnte, zu einer Gehilfin von Unrechtsstaaten oder terroristischen Gruppierungen werden könnte, die Unrecht begehen? Das ist doch nicht möglich! Wir müssen uns ins Glied stellen und mithelfen, dass sich das [PAGE 1249] Völkerrecht durchsetzen kann. Sie haben auch Pakistan angesprochen. Das waren einseitige Sanktionen der USA, insbesondere im Nachgang verhängt, als die Pakistani die Atombombe bauten und Atomtests durchführten. Die Sanktionen wurden auch gegen Indien ergriffen; sie wurden nun aufgehoben. Das waren aber Entscheide der USA, so gut wie die Boykottmassnahmen der USA gegenüber Kuba. An diesen Sanktionen beteiligen wir uns nicht. Es ist ganz klar: Die Rechtsgrundlage ist - das wird im Embargogesetz auch verankert - ein Beschluss der Uno oder der OSZE oder unserer wichtigsten Handelspartner, wobei ich betone, dass es um "Partner" in der Mehrzahl geht, nicht um einen einzigen Staat. Es wird sich bei diesen Handelspartnern in der Regel um die Europäische Union handeln, also um unsere europäischen Nachbarstaaten. Aber selbstverständlich zählen auch die USA, Kanada und Japan zu diesen wichtigen Mitspielern, die eine gewisse Vorgabe für unser Land bedeuten.
Alles in allem finden wir, dass hier ein nötiges, ein richtiges Gesetz verabschiedet wird, das die tauglichen Rechtsgrundlagen schafft, um dem Bundesrat eine klare Grundlage vorzugeben, die ihm als Rahmen dient, wenn er im Einzelfall entscheiden muss, wie und in welchem Umfang er Sanktionen ergreifen muss bzw. in welchem Umfang sich die Schweiz daran beteiligt. Auch die Konsultationsmechanismen sind im Gesetz zureichend verankert, weshalb Ihnen die FDP-Fraktion beliebt macht, auf der ganzen Linie der Mehrheit zu folgen.