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preparatory:AB 147468

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-13

Wortprotokoll

Es ist so, dass vorher ein Vetorecht bestand. Man hat sich dann in der parlamentarischen Diskussion während der Beratungen für die Beschwerde des Standortkantons entschieden und das Ganze, alle Kernanlagen, zur nationalen Aufgabe erklärt. Hätte man das nicht getan, wenn also über ein durchgeführtes Rahmenbewilligungsverfahren nur der Standortkanton hätte abstimmen können, müsste ich Sie jetzt nicht fragen, ob Sie einverstanden sind. Ein Zürcher könnte so also nicht abstimmen, wenn der Aargau Standortkanton wäre. Mit dieser Auslegung der demokratischen Rechte wären Sie auch nicht einverstanden gewesen.

Es ist schon so, Herr Bäumle, dass z. B. beim Vorstoss Fehr Hans-Jürg nicht direkt die Rede vom Veto eines Standortkantons ist. Aber der entscheidende Satz am Ende der Begründung der parlamentarischen Initiative Fehr Hans-Jürg lautet: "Ziel ist die Wiedereinführung von Vorschriften, die sicherstellen, dass ohne Zustimmung der direkt betroffenen [PAGE 1402] Bevölkerung kein Endlager oder geologisches Tiefenlager für radioaktive Abfälle gebaut werden darf." Die Antwort auf Ihre zweite Frage liefert Ihnen also Herr Fehr in der Begründung seiner Initiative 10.514.