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preparatory:AB 147830

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-21

Wortprotokoll

Ich habe in meiner Präsidialansprache als Swissmem-Präsident im Jahr 2002 Anstand angemahnt. Ich habe damals gesagt, es gehe um Masshalten. Ich habe Verantwortungsbewusstsein eingefordert. Das ist ziemlich genau zehn Jahre her, und wir sind immer noch in einer Diskussion, in der wir riskieren, dass wir zusätzliche Fehlentwicklungen einleiten.

Freiheit braucht Verantwortung. Von dieser Devise bin ich überzeugt, an diese Devise halte ich mich. Ich lade das Volk, uns alle ein, mit dieser Devise die Fehlentwicklungen, die unserem Land schaden würden, die uns Wohlstand kosten könnten, zu verhindern.

Damit bin ich bei der 1:12-Initiative. Man kann ihr von der Idee her auch etwas abgewinnen. Aber es ist das falsche Instrument, es ist der falsche Weg.

Der Bundesrat hat am 18. Januar 2012 die Botschaft verabschiedet. Er hat entschieden, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Er hat das getan, weil in der Einschätzung des Bundesrates die von der Initiative gesteckten Ziele nicht zu erreichen sind. Was sind diese Ziele? Es ist der Versuch, das fehlentwickelte System unter Kontrolle zu bringen. Das geht mit dieser 1:12-Initiative nicht. Die Initiative ist kein Konzept, um Wohlfahrt und Wohlstand zu befördern. Sie ist kein Konzept, um die Selbstverantwortung zu fördern. Sie ist insbesondere auch kein Konzept, um den Leistungswillen zu fördern, um einen Leistungsanreiz zu setzen und um die Erwerbsbeteiligung hochzuhalten.

Wenn die Initiative denn angenommen würde, würde sie im Gegenteil vor allem für die KMU hohe administrative Kosten bringen und damit deren Kompetitivität zusätzlich belasten. Ich erinnere Sie daran, dass etwa 260 000 der 300 000 Unternehmungen in diesem Land weniger als zehn Beschäftigte haben; diesen Unternehmungen solche Abgrenzungsfragen und einen solchen Umsetzungsaufwand zuzumuten wäre schlicht untragbar.

Die Lohnbildungspolitik in der Schweiz basiert auf bewährten Grundsätzen. Sie haben sie alle aufgezählt: Die Lohnbildungspolitik in diesem Land basiert vor allem auf der Marktwirtschaft und auf der Sozialpartnerschaft. Wenn es um die Sozialpartnerschaft geht, spielen die Gesamtarbeitsverträge eine entscheidende Rolle. Die Sozialpartner einer spezifischen Branche haben eine bessere Kenntnis dieser Branche und damit auch eine bessere Kenntnis dessen, was an Löhnen möglich ist. Letztlich muss es immer darum gehen, dass die Firmen wettbewerbsfähig bleiben und dass sie über die Wettbewerbsfähigkeit ihren Platz auf dem Markt verteidigen können.

Von 2007 bis 2012 hat die Zahl der Gesamtarbeitsverträge, die Mindestlöhne kennen, um 19 Prozent zugenommen. Heute sind 1,3 Millionen Arbeitnehmer solchen Gesamtarbeitsverträgen unterstellt. Es sind dies insbesondere Gesamtarbeitsverträge im Gastgewerbe, im Personalverleih und im Reinigungsgewerbe. Dort sind die Löhne am geringsten und am meisten unter Druck. Dort haben wir in den letzten Jahren über die Sozialpartnerschaft und damit über den Gesamtarbeitsvertrag Fortschritte gemacht.

Der Gesamtarbeitsvertrag ist also das Rezept und das Instrument. Der Gesamtarbeitsvertrag ist viel weniger rigide als eine Zahl, wie sie jetzt mit der Initiative vorgeschlagen wird.

Noch eine Zahl zur gesamtarbeitsvertraglichen Situation in diesem Land: Seit 2001 ist der Anteil der einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Arbeitnehmer von 38 auf 49 Prozent angestiegen. Für den Fall, dass kein Gesamtarbeitsvertrag vorhanden ist und wiederholter Missbrauch festgestellt werden muss, gibt es bei uns heute auch die Möglichkeit, dass tripartite Kommissionen sogenannte Normalarbeitsverträge verfügen. Davon wird Gebrauch gemacht. Das ist nach unserem Verständnis der Sozialpartnerschaft ein zusätzliches Instrument, um die Mindestlöhne und die Lohnvernunft steuern zu können.

Wir sollten nicht an bewährten Grundsätzen der Lohnbildungspolitik rütteln. Es kann nicht die Rolle des Staates sein, bei privaten Unternehmen in die Festsetzung von Löhnen einzugreifen. Die Rolle des Staates ist es, die Leitplanken zu setzen. Das haben wir gemacht, und wir machen es jetzt auch wieder nach Annahme der Minder-Initiative: Das Aktien- und Rechnungslegungsrecht wird verbessert, und die Corporate Governance wird bestmöglich sichergestellt. Eine Annahme der 1:12-Initiative würde nichts anderes bedeuten, als das Fuder zu überladen.

Ich will auch noch ganz kurz zwei, drei Sätze zur Finanzindustrie anfügen; von dort kommt ja die Problematik [PAGE 314] hauptsächlich, und dort sind die Lohnunterschiede am ausgeprägtesten. Es gibt aufgrund der Erfahrungen seit der letzten Finanzkrise eine Bankenregulierung. Die Exzesse bei den Salären in den Finanzinstituten sind Gegenstand ganz spezifischer Massnahmen geworden. Die Finma hat im Oktober 2009 eine Weisung zu den Entlöhnungssystemen erlassen. Falls ein Finanzinstitut nicht in der Lage ist, die Kapital- und Liquiditätsanforderungen der Finma zu erfüllen, kann die Finma eine Anpassung des Vergütungssystems oder der vorgesehenen Beträge verlangen.

Zudem wurde am 30. September 2011 - das wurde auch schon erwähnt - im Bankengesetz mit der "Too big to fail"-Vorlage ein neuer Artikel 10a eingeführt. Auch mit diesem Instrument ist die Möglichkeit gegeben, ins Vergütungssystem einzugreifen, wenn systemrelevante Banken oder ihre Konzernobergesellschaften staatliche Beihilfe beanspruchen sollten.

Für den Lebensstandard der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist letztlich ja das verfügbare Einkommen entscheidend. Zusätzlich zum Lohn spielen vor allem die Transferzahlungen und die Abgaben eine grosse Rolle. Der Staat sorgt - Sie haben das alles aufgezählt - über das Steuersystem und über die Sozialleistungen für einen weitreichenden Ausgleich bei der Einkommensverteilung. Die Einkommensverteilung in unserem Land ist im internationalen Quervergleich sogar eher günstig, und die Einkommensverteilung zwischen oben und unten - die Exzesse einmal ausgenommen - ist in den letzten Jahren nicht schlechter geworden.

Ich bitte Sie also, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Sie ist nicht das wirksame Mittel gegen die zu hohen Löhne und die extrem abgehobenen Lohnunterschiede. Die bestehenden und die geplanten politischen Massnahmen müssen überzeugendere Resultate bringen.

Die allermeisten Unternehmen sind korrekt unterwegs. Eine Annahme der Initiative "1:12 - Für gerechte Löhne" hätte eine äusserst schlechte Signalwirkung. Da würde die Frage gestellt, wohin das liberale Erfolgsrezept des schweizerischen Arbeitsmarktes geht. Mit diesem liberalen, geordneten, verlässlichen existierenden Arbeitsmarkt sind wir zu Wohlstand, zu Wohlfahrt, zu allgemeiner und zu sozialer Sicherheit gekommen. Eine Annahme dieser Initiative wäre eine Nichteinladung, in diesem Land weiterhin zu investieren. Was wir brauchen, sind aber Investitionseinladungen, denn die Investitionen sind die erste Voraussetzung zur Sicherstellung der Vollbeschäftigung.

Das ist unsere momentane Situation. Trotz allem sind also die Rezepte gut und sind besser als im internationalen Umfeld.

Deshalb bitte ich Sie: Halten wir uns an die bewährten Rezepte, regulieren wir nicht fehlleitend! Ich bitte Sie, die Initiative "1:12 - Für gerechte Löhne" zur Ablehnung zu empfehlen.