AB 147860
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-21
Wortprotokoll
Lassen Sie mich ein wenig abschweifen. Ich stelle Folgendes fest: Es geht uns gut. Wir haben Vollbeschäftigung, und zwar dank einer gutgehenden Binnenwirtschaft. Der Konsum ist gut, auch der Bausektor ist gut unterwegs, Herr Ständerat Jenny. Wir haben auch Wachstum im öffentlichen Bereich, im Gesundheitswesen, wir haben Wachstum im Staatsbereich und im staatsnahen Bereich; das sind Bereiche, bei denen wir eine unterdurchschnittliche Produktivitätsentwicklung kennen.
Was hat das mit der Revision des Kartellgesetzes zu tun? Ich nehme an, dass Sie das mindestens so gut einschätzen können wie ich. Wenn wir die Zuwanderung ausblenden, wenn wir eine mögliche Schwächung der Binnenwirtschaft ausblenden, was passiert dann? Dann könnte es uns im entscheidenden Moment wie Schuppen von den Augen fallen. Dann könnte gefragt werden: Wieso habt ihr euch damals zu sehr in Sicherheit gewähnt? Wieso habt ihr damals nicht gehandelt? Wieso habt ihr damals nicht vorgesorgt? Vor allem wusstet ihr doch, dass der Wohlstand, dass die Wohlfahrt und die Sicherheit erstens auf der Innovationskraft und zweitens auf der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft basieren, insbesondere auf der Wettbewerbsfähigkeit unserer KMU!
Kurz, die Revision des Kartellgesetzes ist meiner Ansicht nach nötig, um die Zukunft gleich gut meistern zu können wie das Gestern und das Heute. Die Revision des Kartellgesetzes ist aber nicht, wie man jetzt da oder dort beinahe den Eindruck bekam, gegen jemanden gerichtet: Sie dient der Förderung und dem Schutz des Wettbewerbs, der die Grundlage unseres wirtschaftlichen und letztlich auch unseres gesellschaftlichen Erfolges ist. Apropos die Revision sei gegen jemanden gerichtet: Ich habe hier den Weko-Bericht des Jahres 2012. Es ist eindrücklich, wer sich hier nennen lassen muss, weil er auf Abwege geriet, weil er auf den guten Weg zurückgeführt werden musste. Ich nehme die Gelegenheit wahr, um der Weko meinerseits ein Kränzchen für diesen Bericht zu winden. Sie ist sehr engagiert, sie ist mutig und gründlich unterwegs. Sie braucht den Rückhalt des Parlamentes, wenn sie ihren Auftrag bestmöglich erfüllen soll.
Mit der Kartellgesetzrevision unterstützen wir also die Weko. Wir fördern die Wettbewerbsfähigkeit. Die Wettbewerbsförderung ist ein soziales, aber auch ein liberal-marktwirtschaftliches Rezept. Deshalb habe ich gewisse Voten, die soeben abgegeben wurden, mit einem gewissen Vorbehalt zur Kenntnis genommen.
Wir sind heute die Nummer eins, was die Wettbewerbsfähigkeit anbetrifft. Ich will, dass wir die Nummer eins bleiben. Ich will, dass wir weiterhin jeden zweiten Franken mit unserer Internationalität verdienen können. Denken Sie also bitte nicht nur an die Binnenwirtschaft, denken Sie bitte auch an die exportorientierte Wirtschaft. Die exportorientierte Wirtschaft ist auf ein konkurrenzfähiges Preisniveau im Inland angewiesen. Dieses ist eine zwingende Voraussetzung, das ist eine Binsenwahrheit.
Wir brauchen also auch im Binnenmarkt Wettbewerb. Wettbewerb ist für Firmen ab und zu unangenehm, aber ohne Wettbewerb gibt es keinen Wohlstand. Neben der Exportwirtschaft, die ich soeben genannt habe, sind natürlich auch die Konsumenten daran interessiert, dass die Preise möglichst attraktiv sind. Der Wettbewerb sorgt auch für Qualität und tiefe Preise.
Die jetzige Revision ist kein Schnellschuss. Wir haben im Jahr 2003 eine Revision vorgenommen, wir haben damals eine Evaluation in Auftrag gegeben. Die Evaluation wurde in den Jahren 2008 und 2009 durchgeführt. Der Evaluationsbericht, den Sie im Jahre 2009 zur Verfügung hatten, hat Handlungsbedarf aufgezeigt, und zwar insbesondere bei den Institutionen, aber auch bei inhaltlichen Aspekten, ich komme gleich darauf zu sprechen. Zudem hat der Evaluationsbericht aufgezeigt, dass die Rechtsentwicklung in der Europäischen Union und auch in den OECD-Staaten vermehrt berücksichtigt werden soll.
Gegenstand der ersten Vernehmlassung, die wir im Juni 2010 durchgeführt haben, waren die Institutionen und der Rechtsweg, die vertikalen Abreden, die Zusammenschlusskontrolle, die internationale Zusammenarbeit, das Widerspruchsverfahren und das Kartellzivilrecht. Die internationale Zusammenarbeit haben wir in der Zwischenzeit auf einen neuen Weg geleitet, nämlich auf den Weg eines Kooperationsabkommens mit der Europäischen Union. Das Abkommen ist ausgehandelt, es ist unterzeichnungsbereit. Die Unterzeichnung soll in den kommenden Monaten stattfinden, der Erstrat wird in der Herbstsession 2013 darüber beraten können.
Lassen Sie mich in der Eintretensdebatte meinerseits in aller Kürze auf zwei Schwerpunkte in dieser Liste eingehen. Der erste heisst selbstverständlich Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit. Wir sind der Überzeugung, dass das heutige Konstrukt durch eine bessere rechtliche Regelung abgelöst werden muss. Wenn ich das schon bei dieser Gelegenheit ganz deutlich und in einem Satz sagen darf, vor allem auch an die Adresse von Herrn Jenny: Arbeitsgemeinschaften werden auch künftig möglich sein, sie werden sogar möglich sein müssen. Ich werde dann in der Detailberatung anhand von Beispielen aufzeigen, dass die von Ihnen geschilderte Situation weiterhin möglich ist. Nur dort, wo es nachweislich schädlich ist oder sein wird, muss eingegriffen [PAGE 323] werden. Die Teilkartellverbotsreform ist nicht allein eine Reaktion auf die Wechselkursproblematik, auf den starken Schweizer Franken der Jahre 2010 und 2011. Beim neuen Artikel 5 - es geht da um die direkt sanktionierbaren Abreden - bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Ich werde die Frage in der Detailberatung vertiefen. Mit dieser Reform erreichen wir auf jeden Fall eine Vereinfachung und eine Beschleunigung, gleichzeitig lassen wir effiziente Absprachen weiterhin zu.
Der zweite Schwerpunkte ist die Institutionenreform. Bei der Institutionenreform hält der Bundesrat an seiner Auffassung fest. Ich bin überzeugt, dass der Entwurf dazu beiträgt, dass die Rechtsstaatlichkeit verbessert wird, dass die Verfahren bis zur letzten Instanz beschleunigt werden und dass die Qualität der Entscheide gesteigert wird. Auch bei der Institutionenreform gilt: Die Lösung der Mehrheit der WAK ist gut, aber das bundesrätliche Konzept ist noch besser.
Es gibt sechs Punkte, die wir mit der Kartellgesetzrevision verbessern:
1. Der Einsitz der Verbandsvertreter in der Weko gehört dann der Vergangenheit an; das ist meiner Ansicht nach ein Fortschritt.
2. Mit dem Teilkartellverbot schaffen wir Rechtssicherheit bei den harten Kartellabreden. Gleichzeitig sorgen wir für ökonomische Fortschritte, denn Effizienzgründe können weiterhin zur Zulassung gesunder Abreden führen.
3. Die Zusammenschlusskontrolle kann konzentrierter und grenzüberschreitend homogener vorgenommen werden.
4. Eine Haftungslücke im Kartellrecht zulasten der öffentlichen Hand und der Konsumenten wird mit einer moderaten Reform des Kartellzivilrechts geschlossen.
5. Die Bestrebungen der Unternehmen, mit sogenannten Compliance-Programmen Kartellrechtsverstösse zu verhindern, werden mit einer Sanktionsreduktion honoriert. Auch das ist ein Fortschritt.
6. Das Widerspruchsverfahren wird verbessert; das ist auch angesprochen worden. Heikle Abreden werden in partnerschaftlicher Zusammenarbeit von Behörden und betroffenen Unternehmungen im Markt praktiziert. Dann wird festgestellt, ob das schädlich oder nicht schädlich ist; wenn es nicht schädlich ist, wird es erlaubt, und wenn es schädlich ist, wird es gestoppt. Sanktioniert wird nur, wenn bei Schädlichkeit nicht darauf verzichtet wird.
Ich beantrage Ihnen also, auf die Vorlage einzutreten. Sie wahrt die Interessen unserer Volkswirtschaft, sie bringt Rechtssicherheit, sie schützt die Unternehmungen, vor allem auch die KMU, und sie dient auch den Konsumentinnen und Konsumenten. Denn wir müssen bewusst, und das mag unangenehm erscheinen, ein Stück weit von der Hochkosten- und Hochpreisinsel wegkommen - auch auf diesem Wege -, wenn es uns weiterhin gelingen soll, den zweiten Franken im Ausland zu verdienen. Wir werden ihn, dem wir in wesentlichem Umfang unseren Wohlstand, unsere Wohlfahrt und unsere soziale Sicherheit verdanken, künftig in wahrscheinlich anspruchsvolleren Marktverhältnissen verdienen müssen.
Die Motionen Birrer-Heimo 11.3984 und Schweiger 07.3856 sind dann abzuschreiben.