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preparatory:AB 147864

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-21

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Schmid Martin abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Was Kollege Schmid vorschlägt, ist wirklich ein mögliches Modell. Man nennt es Forum Shopping. Das ist eine amerikanische Konstruktion, und die sieht vor, dass ich, wenn ich vor Gericht muss, wählen können sollte, wohin ich vor Gericht will. In internationalen Streitigkeiten macht es Sinn, dass man in Verträge hineinschreibt: Wenn wir einen Streit haben sollten, also ich mit meiner amerikanischen Lieferfirma, dann gehen wir in Österreich oder - wenn ich gut verhandelt habe - in der Schweiz vor Gericht, und dann ist das geklärt.

Hier haben wir es aber mit möglichen Kartellverstössen zu tun, und zwar mit möglichen schweren Kartellverstössen; von denen reden wir. Wenn man jetzt das Modell der Minderheit realisieren würde, würde das heissen, dass der Beschuldigte, der mögliche Kartellverstosser - der Straftäter, wenn Sie so wollen, in Anführungszeichen - wählen könnte, vor welches Gericht er müsste. Er könnte dann wählen, ob er den ordentlichen Weg durch die Weko gehen sollte oder direkt ans Verwaltungsgericht.

Das ist an sich schon rechtsdogmatisch meines Erachtens grundfalsch. Dieses Wahlrecht sollte bei einem möglichen Kartellverstoss nicht bestehen. Es sollte im Gegenteil der Staat klar vorschreiben, welches Verfahren gilt. Das schafft Rechtssicherheit. Das würde in unserem Fall jetzt im Modell der Mehrheit heissen, dass ein solches Verfahren immer zur Wettbewerbskommission führt. Das hat nicht nur den Vorteil, dass alle wissen, dass die Wettbewerbskommission die zuständige Instanz ist, sondern auch, dass sie alle Fälle behandeln kann. Sie schafft also eine gewisse Kontinuität für das Kartellrecht in der Schweiz, und das macht die Wettbewerbskommission gut, weil sie das allein und den ganzen Tag macht: Wettbewerbsrecht.

Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht als erstinstanzliche Wettbewerbsbehörde eingerichtet. Das Bundesverwaltungsgericht ist eigentlich zugeschnitten als Rekurs- oder Beschwerdeinstanz; für das ist es gut. Aber es gibt dort nicht einmal eine wettbewerbsrechtliche Kammer. Das Bundesverwaltungsgericht macht vom Asylrecht bis zum Baurecht so ziemlich alles, unter anderem auch noch ein bisschen Wettbewerbsrecht. Wenn alle diese Fälle zuerst in die Weko gehen, dann wird Konstanz in der Praxis und auch Vertrauen geschaffen. Was dort nicht erledigt werden kann, die Minderheit der Fälle, kann dann noch an die nächste Instanz weitergezogen werden. Das macht für mich jetzt als Juristen wesentlich mehr Sinn als das Modell des Forum Shopping.