preparatory:AB 147871
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-21
Wortprotokoll
Ich rede jetzt nicht mehr von besser und weniger gut. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist auf dem richtigen Weg, das wurde jetzt hinlänglich ausgeführt. Wir verkleinern, und wir professionalisieren. So weit, so gut. Ich bin versucht zu sagen: Je länger die Diskussion bei Ihnen dauert, umso näher kommen Sie dem Bundesratsmodell. Ich weiss nicht, ob dieser Eindruck täuscht.
Was will der Bundesrat? Der Bundesrat verfolgt im Wesentlichen vier Ziele. Erstens will er die institutionelle Unabhängigkeit stärken; zweitens will er die Qualität der Ablaufprozesse und der Rechtsprechung steigern; drittens will er das Verfahren beschleunigen, und zwar bis zur letzten Instanz, im Wissen, dass immer wieder die letzte Instanz gesucht wird; viertens will er die Governance verbessern, das heisst, Untersuchung und Entscheid besser voneinander trennen.
Ich habe schon vorhin bei der Einleitung gesagt, für mich sei das wichtigste Kriterium die Verfahrensbeschleunigung. Ständerat Schmid hat das bestätigt. Es ist wirklich wichtig, dass man die Verfahren beschleunigen kann, damit man zu Ergebnissen kommt und die Betroffenen wieder Klarheit darüber haben, was sie dürfen oder allenfalls nicht dürfen. Das Bundesratsmodell schneidet eine ganze Instanz weg: Am Bundesverwaltungsgericht wird eine Wettbewerbskammer eingerichtet, die heutige Wettbewerbskommission wird untersuchende Wettbewerbsbehörde, und das Bundesgericht ist dann Rekursinstanz. Schneller können Sie es nicht haben.
Wichtig ist auch, dass bei unserem Modell das Bundesverwaltungsgericht die erste gerichtliche Entscheidinstanz ist, die ihre Aufgabe in voller Kognition wahrnimmt und die EMRK-Konformität herstellt. Der Unterschied liegt also darin, dass wir in unserem Verfahren schon in der ersten urteilenden Instanz die volle gerichtliche Kognition sichergestellt haben. Ich lege Wert darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht mit einer Wettbewerbskammer eine professionalisierte Institution sein muss. Es ist im Bundesratsmodell wahrscheinlich professionalisierter, als wenn das Bundesverwaltungsgericht eben nur Rekursinstanz wäre. Wenn das Bundesverwaltungsgericht - ich erinnere an den Publigroupe-Fall - als Rekursinstanz funktioniert, muss es, weniger professionalisiert, dennoch selber Schritt für Schritt den Fall aufarbeiten, um zu einer Entscheidung kommen zu können. Das braucht Zeit. So gesehen ist bis in die erste Instanz zwischen den beiden Systemen wahrscheinlich kein grosser Unterschied zeitlicher Art oder effizienzmässig festzustellen. Aber im Bundesratsmodell ist es dann eben schon die erste von der EMRK geforderte Entscheidinstanz gewesen. So braucht es eine Entscheidinstanz weniger als im Kommissionsmodell, und das wiederum bringt dann bis zum Letztentscheid den entscheidenden zeitlichen Vorteil. Deshalb mache ich Ihnen das Bundesratsmodell nach wie vor beliebt.
Beim Antrag der Kommissionsminderheit - dazu wurden jetzt mehrfach Ausführungen gemacht - kann ich es kurz machen: Ich finde das Konzept keine gute Idee; es würde zu einer Konkurrenz zwischen Weko und Bundesverwaltungsgericht führen. Herr Stadler hat eben auch gesagt, wenn der eine dann hierhin gehe und der andere sich am anderen Ort beurteilen lassen wolle, dann führe das zu skurrilen Situationen. Ich glaube, diesen Weg sollten wir definitiv nicht beschreiten.
Ich mache Ihnen beliebt, dass Sie nicht mit der Minderheit gehen. Die Kommissionsmehrheit ist auf dem richtigen Weg, und wenn Sie noch etwas mehr Effizienz wollen, noch etwas bessere Governance wollen, noch etwas mehr Rechtssicherheit wollen, dann bietet Ihnen das Bundesratsmodell doch eine Lösung an.