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AB 147925

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-06

Wortprotokoll

Ein gut funktionierender Wettbewerb und eine glaubwürdige Wettbewerbsbehörde gehören zu den Kernelementen einer guten und weitsichtigen Wirtschaftspolitik. Griffige und vernünftige Regeln im Kartellgesetz sind deshalb äusserst wichtig. Dies gilt insbesondere auch nach der Annahme der Initiative zur Masseneinwanderung. Die Schweizer Wirtschaftspolitik darf nicht aufhören, insbesondere in Zeiten aussenpolitischer Ungewissheit, weiterhin alle wesentlichen Pfeiler der Marktwirtschaft zu stärken. Ein Verzicht auf die Verbesserung des Kartellrechts könnte als falsches Signal zur Neuausrichtung der Politik nach der Abstimmung vom 9. Februar verstanden werden. Es kann nicht im Sinne der Politik sein, mit einem Nichteintreten auf die Kartellgesetzrevision einen Verzicht auf den Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz zu signalisieren. Den Volksentscheid für die Steuerung der Zuwanderung interpretiere ich auch als Entscheid dahingehend, dass wir aufgefordert sind, die Geschicke unseres Landes selbstständig so zu steuern, dass wir den Wohlstand unserer Bevölkerung sichern und erhöhen können. Mit der Kartellgesetzrevision haben wir diesbezüglich ein wesentliches Instrument in unseren eigenen Händen. Denken Sie an die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz: Die Schweiz soll auch weiterhin, was die Wettbewerbsfähigkeit anbetrifft, die Nummer eins bleiben.

Sie wissen, jeden zweiten Franken verdienen wir im Export. Die Exportindustrie ist mit dem scharfen internationalen Wettbewerb konfrontiert. Sie ist auch auf ein konkurrenzfähiges Preisniveau im Inland angewiesen, um über dieses vernünftige Preisniveau im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Es ist deshalb wichtig, dass die Wettbewerbspolitik dazu beiträgt, dass der Wettbewerb auch im Binnenmarkt funktioniert. Es ist klar, Wettbewerb ist für die Unternehmen nicht immer angenehm, aber ebenso klar ist, dass es ohne Wettbewerb keinen Wohlstand, keine Innovation und damit auch keine gesicherte Beschäftigung geben kann.

Nicht nur die Exportwirtschaft profitiert von Wettbewerb auf dem Binnenmarkt; Nutzniesser sind speziell auch die Konsumenten in diesem Land. Funktionierender Wettbewerb sorgt für gute Qualität, sorgt für tiefe Preise und sorgt, wie schon gesagt, für Innovation. Mit der Kartellgesetzrevision stärken wir also unsere Wettbewerbsfähigkeit, und wir sichern auf diesem Wege dem Land Arbeitsplätze und Wohlstand.

Die Vorlage, welche wir diskutieren, hat einen langen Weg hinter sich. Das Parlament verlangte bei der Revision 2003 eine Evaluation des Kartellgesetzes, und diese wurde 2008 durchgeführt. Der Evaluationsbericht des Bundesrates an die Räte aus dem Jahr 2009 zeigte in einigen Bereichen Handlungsbedarf auf, einerseits bei den Institutionen und andererseits auch bei inhaltlichen Aspekten. Zudem sollte die Rechtsentwicklung in der EU und in den OECD-Staaten vermehrt berücksichtigt werden.

Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat eine umfassende, technisch nicht einfach zugängliche, aber schlüssige Vorlage erarbeitet. Die verschiedenen Revisionsvorschläge erlauben Ihnen, die Grundlagen des Kartellrechts dort zu verbessern, wo Experten Handlungsbedarf eruiert haben. Der Ständerat konnte sich im März 2013 - und das nach langer und zum Teil auch kontroverser Diskussion - auf eine Revision des Kartellgesetzes einigen, welche Lösungen für alle zentralen Punkte enthält.

Es gibt zwei Schwerpunkte in dieser Kartellgesetzrevision: Beim ersten geht es um das Teilkartellverbot mit Rechtfertigungsmöglichkeit, also um Artikel 5. Das heutige Konstrukt ist administrativ aufwendig, führt auch zu Rechtsunsicherheiten und muss durch eine bessere Regelung abgelöst werden. Der zweite Schwerpunkt ist die institutionelle Reform. In den letzten Jahren wurde das Kartellgesetz mit der Einführung von Sanktionen aktualisiert und verschärft. Es ist nun an der Zeit, dass auch die Organisation der Wettbewerbsbehörden, also das Institutionelle, auf den modernsten Stand gebracht wird.

Zu diesen beiden Schwerpunkten ein paar Bemerkungen: Der vorliegende Revisionsvorschlag des Teilkartellverbots mit Rechtfertigungsmöglichkeit wurde im Ständerat und in Ihrer Kommission intensiv diskutiert. Zahlreiche Zusatzberichte konnten zur Klärung von Missverständnissen und zur Beseitigung von Sorgen beitragen. Der Ständerat besserte den bundesrätlichen Entwurf nach und beschloss ein Verbot harter Kartelle mit Rechtfertigungsmöglichkeit, ein Konzept, das wohldurchdacht ist.

Die Revision von Artikel 5 bügelt die Defizite in den Arbeiten des Gesetzgebers aus den Jahren 1995 und 2003 aus, denn diese Defizite haben bis heute zu Rechtsunsicherheit geführt. Wir wollen eine Vereinfachung und Beschleunigung der Untersuchungsverfahren erreichen, ohne die effizienzsteigernden Absprachen zwischen Unternehmen infrage zu stellen. Bei Artikel 5, wo es um die direkt sanktionierbaren harten Abreden geht, bitte ich Sie, in der nachfolgenden Detailberatung dem Beschluss des Ständerates zu folgen oder den Einzelantrag Pelli zu unterstützen. Der Antrag Pelli berücksichtigt ausdrücklich die Bedenken des Gewerbes. Die Vertreterinnen und Vertreter eines wettbewerblichen Gewerbes können dazu in meiner Einschätzung nicht Nein sagen.

Bei Artikel 5 geht es um ein Konzept, das sich von Artikel 4 über Artikel 5 bis Artikel 6 erstreckt. In Artikel 4, wo es um die Wettbewerbsabrede geht, steht wie bisher, die Behörde müsse prüfen und beweisen - die Behörde! -, dass eine Wettbewerbsabrede vorliege, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecke oder bewirke. Und Artikel 5, der zur Debatte steht, sagt, dass die Behörde prüfen und beweisen müsse, dass es sich um eine harte Wettbewerbsabrede handle. Das ist auch keine Änderung gegenüber dem herkömmlichen Zustand. Was sich dann in Artikel 5 ändert, ist, dass auf den Vermutungstatbestand und auf die Erheblichkeitsprüfung verzichtet wird; beide herkömmlichen Untersuchungen waren in der Praxis nicht wirklich zielführend. Man geht dann direkt weiter zur Möglichkeit einer Einsprache gegen die wirtschaftliche Effizienz. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen, und damit wird die Prozedur sehr viel effizienter.

Beim anderen grossen Revisionspunkt, der Reform der Institutionen, halten wir an der Auffassung des Bundesrates fest, der die Schaffung eines Wettbewerbsgerichtes und damit eine strikte Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid vorsieht. Der Bundesrat ist überzeugt, dass sein Entwurf hier dazu beitragen würde, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern, das Verfahren zu beschleunigen und die Qualität der Entscheide zu steigern.

Gesamthaft betrachtet hat der Ständerat in seiner Beratung zur Revisionsvorlage viele Vorschläge des Bundesrates übernommen, aber auch einige Punkte selbst eingebracht. Es sind vor allem zwei wichtige Differenzen zwischen den Vorschlägen des Bundesrates und den Beschlüssen des Ständerates, die ich hervorheben will:

1. Der Ständerat hat einen neuen Artikel 7a für einen Lieferzwang im Ausland eingefügt. Der Bundesrat lehnt eine solche Bestimmung ab. Diese würde zu einem staatlichen Interventionismus führen. In der Einschätzung des Bundesrates kann mit der Revision von Artikel 5 solchen Entwicklungen glaubhafter entgegengewirkt werden.

2. Der Ständerat will nur eine kleinere Revision der Institutionen. Konkret bedeutet dies eine Verkleinerung und Professionalisierung der aktuellen Weko. Der Bundesrat will hingegen eine grosse Reform. Der Bundesrat will insbesondere die institutionelle Trennung von Untersuchungs- und Entscheidbehörde. Ich gebe gerne zu: Die Lösung des Ständerates ist gut. Aber die Lösung des Bundesrates wäre besser, da sie die Untersuchung und den Entscheid institutionell trennt und beide damit unabhängiger macht. Wichtig ist jedenfalls, dass wir den Status quo überwinden. Die Glaubwürdigkeit leidet, wenn in einer unabhängigen Behörde, die [PAGE 128] Bussen in Millionenhöhe sprechen kann, mehrere Verbandsvertreter Einsitz nehmen können.

Dann noch sechs Punkte, die verbessert werden und jetzt eigentlich gar nicht in der Streitdiskussion sind. Wenn Sie der vorliegenden Revisionsvorlage zustimmen, werden wir in der Schweiz ein modernes Kartellrecht haben, das den Behörden griffige Instrumente in die Hand gibt und sich international sehen lassen kann:

1. Der Einsitz von Verbandsvertretern in der Weko, welche saftige Bussen verhängt, gehört dann der Vergangenheit an.

2. Wir schaffen mit dem Teilkartellverbot dank der Rechtfertigungsmöglichkeit auch Rechtssicherheit bei den harten Kartellabreden. Die Beweisführungslast bleibt bei der Wettbewerbsbehörde, wie ich das eben ausgeführt habe.

3. Die Zusammenschlusskontrolle wird nicht mehr wie ein Rasenmäher wirken, dessen Schnitthöhe irgendwie eingestellt ist. Sie wägt Vor- und Nachteile von Fusionen ökonomisch, mit international erprobten Instrumenten sorgfältig ab.

4. Eine Haftungslücke im Kartellrecht zulasten der öffentlichen Hand und der Konsumenten wird mit einer moderaten Reform des Kartellzivilrechts geschlossen werden.

5. Die Bestrebungen der Unternehmen, mit sogenannten Compliance-Programmen Kartellrechtsverstösse zu verhindern, sowie die Zahlung von Schadenersatz an Kartellopfer werden mit einer Sanktionsreduktion honoriert.

6. Das Widerspruchsverfahren wird verbessert. Kartellrechtlich heikle Abreden werden die Unternehmen während einer genügend langen Zeit praktizieren können, dies aber neu ohne direktes Sanktionsrisiko.

Diese sechs Punkte zeigen, dass Sie als Gesetzgeber mit dem Eintreten auf die Vorlage und ihrer Durchberatung eine Gesetzgebung entwickeln können, die der Wirtschaft entgegenkommt. Ein Nichteintreten auf die Vorlage bedeutete, dass Sie die Rechtsentwicklung in diesem wichtigen Feld den Behörden und den Gerichten überlassen wollen. Die Revisionsvorlage wahrt letztlich auch die Interessen der Volkswirtschaft und schützt jene der Konsumenten besser. Kurzum, wir werden ein Recht haben, das die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt umfassend berücksichtigt.

Ich beantrage Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten und der Minderheit Ihrer WAK zu folgen, damit wir eine umfassende und konstruktive Debatte über diese wirtschaftspolitisch äusserst wichtige Vorlage führen können.

Lassen Sie mich noch einmal den Begriff der Arbeitsgemeinschaften aufnehmen: Es gibt in diesem Land beliebig viele Arten von Zusammenarbeit und von Arbeitsgemeinschaften. Die allermeisten sind effizient, sie sind erwünscht; sie sind keine Submissionskartelle, die den Wettbewerb ausschalten. Sie würden mit der Revision von Artikel 5 nicht infrage gestellt. Einkaufsgemeinschaften, Forschungsgemeinschaften, sogar die Zusammenarbeit im Bau - all dies ist mit dem revidierten Artikel 5 weiterhin möglich, wenn diese Arbeitsgemeinschaften denn Komplementarität bedeuten, wenn sie denn dazu führen, dass man im Markt mit von der Partie sein kann, damit ein weiterer Wettbewerber dabei ist und damit den Wettbewerb fördert. Ich verstehe deshalb schlecht, wieso Artikel 5 derart zum Streitpunkt geworden ist.

"Beweislastumkehr" hat es hier immer wieder wie in einer Predigt geheissen - es geht nicht darum; ich habe es vorhin ausgeführt. Die Behörde muss nach dem Prinzip der Untersuchungsmaxime dafür sorgen, dass Abreden festgestellt und harte Kartelle identifiziert werden können. Die Behörde hat ihre Aufgabe zu erfüllen. Den betroffenen Unternehmen wird einzig zugemutet, dass sie ihre Effizienzgründe nennen können.

Wer mit der Zielsetzung Vollbeschäftigung unterwegs ist, der kann sich einer Stärkung unseres Kartellgesetzes und damit unseres Wettbewerbsrechts nicht verschliessen. Wir wissen es alle: Die hier zu bezahlenden Preise sind zu hoch. Und die hier zu bezahlenden Preise übersetzen sich in die in der Internationalität wettbewerblich zu verkaufenden Produkte. Wenn uns diese Wettbewerbsstärkung im Inland nicht gelingt, werden die jeden zweiten Franken ausmachenden internationalen wirtschaftlichen Tätigkeiten infrage gestellt werden. Auf diese Weise beeinträchtigen wir die Chancen, in diesem Land weiterhin quasi Vollbeschäftigung zu haben. Ich habe das immer wieder gesagt: Ich kämpfe dafür, dass wir in diesem Land quasi die Vollbeschäftigung sicherstellen können. Das gelang bis anhin enorm gut. Mit den Rahmenbedingungen, die wir uns gegeben haben, geben und die gegeben zu sein drohen, wird dies schwieriger werden. Deshalb müssen wir dort, wo wir innenpolitisch Handlungsspielraum haben, dafür sorgen, dass wir die Voraussetzungen, um in den internationalen Märkten bestehen zu können, verbessern.

In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, die Debatte zu führen und bei der Diskussion dann am Schluss bei den zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen zu bleiben.