preparatory:AB 147929
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-06
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Baader, ich habe auch das soeben ausgeführt: Die Unternehmungen sind nach den neuen Gesetzesbestimmungen, wie sie vom Bundesrat und vom Ständerat vorgeschlagen werden, insofern beteiligt, als sie Effizienzgründe benennen können müssen. Alles andere bleibt Untersuchungsgegenstand und ist Angelegenheit der Behörden. Wenn wir die Prozeduren vereinfachen wollen, dann müssen wir Abschied nehmen von nichtzielführenden vergangenheitsorientierten Rechtfertigungen und von Vermutungen, dass Wettbewerb ausgeschaltet werden könnte; das gehört nicht mehr in eine effiziente Gesetzgebung, die Rechtssicherheit schaffen soll. Die "Erfolge" der Vergangenheit sind höchst umstritten - um nicht zu sagen, dass es Misserfolge waren. Deshalb schlagen wir Ihnen die Revision vor. Der Behördenprozess wird effizienter - das ist so -, die betroffenen Unternehmungen werden überhaupt nicht zusätzlich belastet, sie müssen einzig Effizienzbegründungen liefern können.