preparatory:AB 148149
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-04-14
Wortprotokoll
Nach Artikel 46 des Landwirtschaftsgesetzes - Herr Scherer hat das eben [PAGE 759] gesagt - kann der Bundesrat für einzelne Nutztierarten Höchstbestände je Betrieb festlegen. Diese Bestimmung wurde anfangs der Achtzigerjahre zur Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion eingeführt. Seit der Agrarpolitik 2002 steht nicht mehr die Produktionslenkung, sondern die nachhaltige Fleisch- und Eierproduktion in bäuerlichen Betrieben im Vordergrund. Mit der Agrarpolitik 2007 wurden die Höchstbestände entsprechend dem technischen Fortschritt und dem Strukturwandel in der Landwirtschaft erhöht. Der Nationalrat hat sich auch im Rahmen der Agrarpolitik 2011 intensiv mit den Höchstbeständen auseinandergesetzt; er sprach sich schliesslich deutlich für deren Beibehaltung aus.
Mit der zur Diskussion stehenden Motion sollen die Höchstbestandesgrenzen für die Schweinehaltung aufgehoben werden; für die Kälbermast und die Geflügelhaltung würden sie aber weiterhin bestehen bleiben. Die Befürworter der Aufhebung versprechen sich davon insbesondere eine Senkung der Produktionskosten und damit eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Schweinehaltung; das kam eben auch beim Votum von Motionär Scherer zum Ausdruck. Für die Gegner steht die Beibehaltung einer nachhaltigen Tierhaltung auf bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Familienbetrieben im Vordergrund; diese Produktionsweise bewirke bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein positives Image der Schweizer Landwirtschaft. Eine Aufhebung der Höchstbestände in der Schweinehaltung würde das Wachstum von wenigen spezialisierten Schweinehaltungsbetrieben begünstigen. Viele kleinere Betriebe würden aber zur Aufgabe der Schweinehaltung gezwungen. Heute halten lediglich 2,9 Prozent der Schweinehalter einen Bestand von mehr als 60 Prozent des zulässigen Höchstbestandes.
Unter Würdigung des bisherigen politischen Willens und der heutigen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sollen die Höchstbestände für die Schweinehaltung beibehalten werden. Sollten sich die Rahmenbedingungen wesentlich ändern, z. B. durch aussenpolitische Entscheide, wäre eine Neubeurteilung vorzunehmen. Zurzeit erachtet der Bundesrat eine Änderung als nicht nötig und beantragt die Ablehnung der Motion.