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preparatory:AB 148182

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-04-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat lehnt die Wiedereinführung von Ausfuhrbeihilfen für Schweizer Zuchtvieh aus folgenden sieben Gründen ab:

1. Subventionierte Zuchtviehexporte haben eine negative Wirkung auf den Zucht- und Nutzviehmarkt in der Schweiz: Sie verknappen das Angebot im Inland, und in der Folge steigen die Kosten für inländische Produzenten, welche Tiere zur Zucht und Nutzung zukaufen.

2. Die Unterstützung der Landwirtschaft vor allem im Hügel- und Berggebiet kann gezielter und effizienter über Direktzahlungen erfolgen als mit finanziell unterstützten Zuchtviehexporten. Von Ausfuhrbeihilfen profitieren in erster Linie die Viehhändler, welche die Tiere exportieren. Frau Fässler hat gefragt, ob die Zahlen, die genannt worden seien, stimmten. Ich bestätige, dass fünf Viehhändler für 80 Prozent des Exports zuständig sind. Ich bemerke aber auch, dass bei diesen Viehhändlern damit eine Leistung verbunden ist und es nicht einfach Nettoeinkommen ist; das ist für mich selbstverständlich. Ich bestätige auch, um mit Herrn Hassler zu sprechen, dass damit eine Wertschöpfungskette verbunden ist, dass also nicht nur der Handel per se verdient, sondern dass diejenigen, die die Tiere dem Handel zuführen, mit von der Partie sind.

3. Die vorgeschlagene Finanzierung der Ausfuhrbeihilfen würde Kürzungen bei den Direktzahlungen, namentlich bei den Beiträgen für die Haltung raufutterverzehrender Nutztiere, erforderlich machen und würde somit zulasten aller Rindviehhalter gehen.

4. Ursprünglich, in den Siebziger- und Achtzigerjahren, bezweckten die Ausfuhrbeihilfen eine Entlastung des Schweizer Nutz- und Schlachtviehmarktes. Die Situation hat sich seither, wie Sie alle wissen, stark verändert. Die Rindviehbestände in der Schweiz sind seit 2006 um rund 20 Prozent gesunken, und zwischenzeitlich werden jährlich mehrere Tausend Tonnen Kuhfleisch importiert. Allein im letzten Jahr wurden umgerechnet über 20 000 Tiere für die Versorgung des Inlandmarktes eingeführt. Auf eine spezifische Entlastung des inländischen Rindviehmarktes im Herbst nach Alpabzug kann deshalb auch verzichtet werden. Bei dieser Marktlage wäre es auch nicht auszuschliessen, dass sogar subventionierte Exporttiere letztlich als Schlachtkörper wieder in die Schweiz eingeführt würden.

5. Ausfuhrbeihilfen werden vom Bundesrat nach wie vor als eine marktverzerrende und ökonomisch ineffiziente Massnahme eingestuft. Zudem können sie aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Schweiz mittelfristig kaum aufrechterhalten werden. Es wurde erwähnt: Gemäss der WTO-Ministererklärung von Hongkong vom Dezember 2005 wollen die WTO-Mitgliedstaaten alle Formen von Ausfuhrbeihilfen bis Ende 2013 abschaffen. Falls die Doha-Runde tatsächlich scheitern sollte - ich weiss weniger als einzelne von Ihnen, wenn ich richtig zugehört habe -, werden die Ausfuhrbeihilfen in der WTO anfechtbar, da die während der Doha-Verhandlungen noch respektierte Stillhaltevereinbarung definitiv auslaufen würde. Es muss also damit gerechnet werden, dass ab dem 1. Januar 2014 keine Ausfuhrbeihilfen mehr ausgerichtet werden dürfen bzw. diese infrage gestellt werden.

6. Eine gezielte Unterstützung der schweizerischen Viehhaltung und Viehzucht ist mit Absatzförderungsmitteln und mit der Unterstützung der tierzüchterischen Massnahmen durch den Bund sichergestellt. Dank diesen Finanzmitteln kann zum Beispiel der Besuch von Messen und Tierausstellungen im In- und Ausland unterstützt werden. Die Führung von Herdebüchern und die Durchführung von Leistungsprüfungen fördert der Bund jährlich mit über 30 Millionen Franken.

7. Die qualitativ sehr guten Schweizer Zuchttiere können - das wurde bereits gesagt - auch ohne staatliche Unterstützung exportiert werden. Das zeigt sich darin, dass im Jahre 2010 über 500 Stück Rindvieh und rund 200 Schafe und Ziegen ausgeführt worden sind. Das ist, wenn man diese Zahlen einfach nur hört, natürlich nicht alle Welt. Es ist aber der Beweis dafür, dass es auch ohne Ausfuhrbeihilfen geht.

Lassen Sie mich zusammenfassend sagen, dass die Ausfuhrbeihilfen marktverzerrend und ökonomisch fehllenkend, nämlich ineffizient sind. Es kommt hinzu, dass diese Subventionen international stark umstritten sind und deshalb kaum aufrechterhalten werden können; insbesondere dann nicht, wenn das Stillhalteabkommen aufgrund der hängigen Doha-Verhandlungen aufgehoben werden sollte. Eine Wiedereinführung der Ausfuhrbeihilfen für Zuchtvieh würde nach Ansicht des Bundesrates die Zucht- und Nutzviehpreise für inländische Käufer verteuern. Die Unterstützung der Landwirtschaft im Berggebiet über Direktzahlungen ist deshalb zielführender und entspricht den bisherigen Entscheiden des Parlamentes. Ich will auch noch einmal mit aller Deutlichkeit darauf verweisen, dass dieses Parlament das Thema bei der AP 2007-2011 äusserst intensiv diskutiert und damals auch ganz klare Entscheide getroffen hat.

Der Bundesrat beantragt Ihnen also, auf die Gesetzesvorlage zur Wiedereinführung der Ausfuhrbeihilfen für Zuchtvieh nicht einzutreten.