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preparatory:AB 148247

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-18

Wortprotokoll

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Für das Bundesverwaltungsgericht wählen wir das Präsidium und das Vizepräsidium für die Jahre 2015/16. Das Gericht und die Gerichtskommission schlagen Ihnen vor, den heutigen Vizepräsidenten, Herrn Jean-Luc Baechler, zum Präsidenten und Frau Marianne Ryter zur Vizepräsidentin zu wählen. Die Wahl von Herrn Baechler wird von allen Fraktionen ausser der CVP/EVP-Fraktion unterstützt. Die Wahl von Frau Ryter wird von allen Fraktionen unterstützt.

Präsidium und Vizepräsidium eines Gerichtes werden gleichzeitig auf zwei besonderen Wahlzetteln gewählt. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass nur Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichtes für das Präsidium und das Vizepräsidium dieses Gerichtes gewählt werden können. Stimmen zugunsten anderer Personen sind ungültig.

[VS]

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1. Wahl des Präsidenten für 2015/16

1. Election du président pour 2015/16

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Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin

Ausgeteilte Wahlzettel - Bulletins délivrés ... 212

eingelangt - rentrés ... 208

leer - blancs ... 39

ungültig - nuls ... 10

gültig - valables ... 159

absolutes Mehr - Majorité absolue ... 80

[VS]

Es wird gewählt - Est élu

Baechler Jean-Luc ... mit 152 Stimmen

[VS]

Ferner haben Stimmen erhalten - Ont en outre obtenu des voix

Verschiedene - Divers ... 7

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2. Wahl der Vizepräsidentin für 2015/16

2. Election de la vice-présidente pour 2015/16

[VS]

Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin

Ausgeteilte Wahlzettel - Bulletins délivrés ... 212

eingelangt - rentrés ... 209

leer - blancs ... 4

ungültig - nuls ... 0

gültig - valables ... 205

absolutes Mehr - Majorité absolue ... 103

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Es wird gewählt - Est élue

Ryter Marianne ... mit 205 Stimmen

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Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Ich gratuliere den beiden Gewählten und wünsche ihnen allen viel Glück und Erfolg in ihrem anspruchsvollen Amt! (Beifall)

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Schluss der Sitzung um 08.15 Uhr

La séance est levée à 08 h 15

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