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preparatory:AB 148495

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-30

Wortprotokoll

Sie haben soeben die Berichterstatterin gehört. Die Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 122. Es geht um die Förderung der grundlegenden Rechte bei der Arbeit, bei der Beschäftigung und rund um die Gesundheit am Arbeitsplatz. Das bildet einen festen Bestandteil des Verfassungsauftrages der Internationalen Arbeitsorganisation. Die Beschäftigungsförderung stellt eines der wesentlichen Mittel dar, um die soziale Integration zu gewährleisten und um die Armut zu bekämpfen. Hier haben wir es mit einem Millenniumsziel erster Güte zu tun.

Es wurde gesagt, die Internationale Arbeitskonferenz habe das Übereinkommen bereits 1964 angenommen. Das Ziel dieses Übereinkommens ist einfach. Es soll jedem Menschen das Recht auf eine freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit eingeräumt werden. Zu diesem Zweck verlangt das Übereinkommen die Umsetzung einer Politik, die die volle, produktive und frei gewählte Beschäftigung aktiv befördert. Das Übereinkommen will also unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen schaffen, die der Entstehung neuer Arbeitsplätze förderlich sind. Es begünstigt Konsultationen zwischen Akteuren der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Das entspricht vollumfänglich unserem System der Sozialpartnerschaft.

Die Schweiz soll das Übereinkommen hauptsächlich aus folgenden Gründen ratifizieren: Unsere Wirtschaftspolitik sowie unsere Gesetze über die Arbeitslosenversicherung, die Berufsbildung und die Invalidenversicherung tragen zur Erreichung des Ziels der Vollbeschäftigung bei. Diese Gesetze sollen die Übereinstimmung von Arbeitsangebot und -nachfrage sowie eine möglichst weitreichende soziale Integration sicherstellen helfen. Die schweizerischen Sozialpartner unterstützen die Ratifikation dieses Übereinkommens, das unseren Rechtsvorschriften und unserer Wirtschaftspolitik vollständig entspricht. Durch die Ratifikation des Übereinkommens kann die Schweiz die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) und ihre konstituierenden Mitglieder an den positiven Erfahrungen der Schweiz im Bereich der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik teilhaben lassen. Deshalb beantragt der Bundesrat, auf das Geschäft einzutreten und die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 122 zu genehmigen.

Wieso gerade jetzt, nach 48 Jahren? Diese Frage habe ich mir auch gestellt. Wir sollten dies jetzt tun, weil die IAO ihre Mitgliedstaaten einmal mehr dazu auffordert - das mag noch keine hinreichende Begründung sein -, aber vor allem auch deshalb, weil die Schweiz alle Voraussetzungen erfüllt und keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf mehr hat. Die Schweiz will auch ein Zeichen der Solidarität zur Stärkung der IAO setzen, dies in einer Zeit, die von einer viel zu hohen Arbeitslosigkeit bedroht ist.

Herr Ständerat Berberat hat die Frage gestellt, wann das Übereinkommen Nr. 129 ratifiziert werde - wenn überhaupt. Es geht bei diesem Übereinkommen um die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft. Dies stellt für die Schweiz insofern ein Problem dar, als die Landwirtschaft nicht in den Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes fällt. Das ist die Hauptbegründung dafür, dass es noch nicht ratifiziert worden ist. Damit kann ich Ihnen auch die Frage, wann dieses Übereinkommen ratifiziert wird, nicht beantworten.