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Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-05-30

Wortprotokoll

Die vom Nationalrat beschlossene Ergänzung von Artikel 5 um einen neuen Absatz 1ter a ist in der Kommission ausführlich diskutiert worden. Ihre Kommission erachtet diese Bestimmung als problematisch, weil sie die Gefahr in sich birgt, dass letztlich der Effekt, der mit der Mehrwertabgabe erzielt werden soll, verhindert wird. Die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, über die wir diskutieren, ist ja als indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative konzipiert. Sie soll also dazu beitragen, dass dort, wo gesetzeswidrig grosse Bauzonen bestehen, Korrekturmassnahmen vorgenommen werden müssen. Zu grosse Bauzonen sollen, mit anderen Worten, redimensioniert werden. Dies wird in gewissen Gebieten zwangsläufig zu Auszonungen und, wenn die Voraussetzungen für eine materielle Enteignung erfüllt sind, letztlich auch dazu führen, dass Entschädigungen geleistet werden müssen. Daher sollen die aus der Mehrwertabgabe erzielten Erträge in erster Linie dazu verwendet werden, Auszonungen mitzufinanzieren.

Wenn Sie gestern eine unserer grossen Tageszeitungen aufmerksam gelesen haben, haben Sie einen Artikel gefunden, in dem festgehalten wird, dass wir in unserem Land für die Auszonungen - die wir vornehmen müssen, weil wir einfach Gebiete haben, wo die Einzonungen überdimensioniert sind - mit all den Mehrwertabschöpfungen, die wir in diesem Gesetz jetzt festlegen, höchstens einen Drittel der Entschädigungen überhaupt bezahlen können. Wenn wir nun dem Einzelantrag von Kollege Eberle folgen, heisst das, dass wir die eh schon zu knappen Mittel nochmals schmälern - zugunsten der Landwirtschaft. Das ist ein politischer Entscheid, den man wollen kann oder nicht. Es wird sich dann, wenn wir aus der Abschöpfung noch weniger Geld haben, einfach die Frage stellen: Mit welchen finanziellen Mitteln können wir die Entschädigungen, die anfallen, bezahlen? Mit Steuermitteln? Wie erschliessen wir neue finanzielle Ressourcen? Eigentlich reduziert sich die Frage auf diesen Punkt.

Kollege Eberle hat es gesagt: Es geht nur um Gebäude, und es geht um Selbstbewirtschafter in der Landwirtschaft. Das ist mindestens eine Einschränkung, es geht nicht um sämtliche Eventualitäten. Aber der Antrag wird dazu führen, dass diese Landwirte nicht diese 20 Prozent als Abgabe bezahlen müssen - oder allenfalls mehr, je nachdem, was der Kanton entscheidet -, sondern dass sie weniger bis überhaupt keine Abgabe bezahlen, je nachdem, wie viel sie in Ersatzbauten investieren. Ist das berechtigt?

Ihre Kommission ist der Auffassung, dass diese Erträge ungeschmälert für die in Artikel 5 Absatz 1ter vorgesehenen Zwecke zur Verfügung stehen sollen. Die vom Nationalrat beschlossene Ergänzung eröffnet die Möglichkeit, die Mehrwertabschöpfung durch die Tätigung von Ersatzinvestitionen unter Umständen erheblich zu reduzieren. Da gibt es einen Unterschied zwischen der Haltung des Nationalrates und dem Einzelantrag Eberle: Der Nationalrat hat auch noch das Gewerbe mit einbezogen, von daher ist der Antrag Eberle, so sage ich jetzt einmal, eine Zwischenlösung.

Ihre Kommission hat in der grundsätzlichen Diskussion festgehalten, dass sie diese Mittel ungeschmälert zur Verfügung stellen und keine Ausnahmen schaffen will. Der Antrag Eberle, wie er jetzt formuliert ist, lag Ihrer Kommission jedoch nicht vor. Es wäre vielleicht auch noch interessant, die Überlegungen der Bundesrätin zu diesem Antrag zu hören.

Insgesamt ist Ihre Kommission der Meinung, dass wir hier keine Ausnahmen machen sollten. Sie beantragt Ihnen, bei unserer Version zu bleiben.

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