preparatory:AB 148747
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-12
Wortprotokoll
Die bundesrätliche Basis ist die Verfassung. Die bundesrätliche Definition heisst "bodenbewirtschaftend und bäuerlich". Jetzt beantragt die Minderheit als Basis die Definition "landwirtschaftlich produzierend".
Mit dem Minderheitsantrag könnten nichtbäuerliche Betriebe Direktzahlungen verlangen, es wurde gesagt. Die Summe der Direktzahlungen wäre aber nicht grösser. Nichtbäuerliche Betriebe, die Anspruch auf Direktzahlungen erheben, könnten z. B. Novartis heissen, könnten Betriebe mit Tierhaltung über dem Höchstbestand sein, könnten Kantons- und Gemeindebetriebe sein; damit sind nur ein paar wenige genannt. Der Bezügerkreis würde vergrössert, und das nicht im Sinne des auf der Verfassung basierenden bundesrätlichen Entwurfes. Es gibt auch das Problem der Definition der Standardarbeitskraft. Bei den juristischen Personen haben Sie dann keine Altersgrenze und keine Ausbildungsgrundlage. Auch hier würden ein Ungleichgewicht und Schwierigkeiten entstehen.
Ich bitte Sie, aufgrund dieser wenigen Bemerkungen bei der Mehrheit und beim Bundesrat zu bleiben - wenngleich ich Verständnis für das Anliegen von Herrn Germann habe.