preparatory:AB 148949
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-25
Wortprotokoll
Ich freue mich, dass wir hier aus der Sicht der Kommission einen deutlichen Schritt weitergekommen sind und ich Ihnen das Ergebnis der Kommissionsarbeiten, das doch sehr eindeutig war, präsentieren kann. Wir haben uns heute Morgen zum dritten Mal mit der BFI-Vorlage 2013-2016 beschäftigt.
Zum Nationalrat bestehen weiterhin Differenzen in vier Bundesbeschlüssen. Der Nationalrat ist bisher einzig dem Beschluss des Ständerates gefolgt, der die Tätigkeiten der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) betrifft, und hat beschlossen, diese zusätzlichen rund 59 Millionen Franken nun doch nicht zu sprechen. Entscheidend war dabei auch, dass sich die Umrisse der zukünftigen Energiebotschaft nun zeigen, die für die KTI massgebliche Beiträge vorbehält. Es bleiben also vier Bundesbeschlüsse, bei welchen Differenzen bestehen. In den Bundesbeschlüssen 2 und 3, beim ETH-Bereich und bei den Universitäten, geht es jeweils um eine Erhöhung des Zahlungsrahmens bzw. um eine Glättung nach oben; beim Bundesbeschluss 4, bei den Fachhochschulen, geht es nicht um eine Erhöhung, sondern einzig um eine Glättung. Der Bundesbeschluss 5, bei dem es um die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung, des Schweizerischen Nationalfonds, geht, betrifft die Differenz des Betrags von 85 Millionen Franken.
Neu seit unserer letzten Debatte ist dazugekommen, dass der Bundesrat die Eckwerte für die Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 vorgelegt hat. Dort finden sich kurzfristige Massnahmen, die den Haushalt in den Jahren 2014 bis 2016 jährlich um 700 Millionen Franken entlasten sollen; dabei sind auch Kürzungen an den Grundmitteln der kantonalen Universitäten und der ETH in der Grössenordnung von 1 Prozent, also 31 Millionen Franken. Das war die Ausgangslage.
Ihre Kommission hat nun entsprechend beraten und schlägt Ihnen einstimmig - bei gewissen Beschlüssen mit ein oder zwei Enthaltungen oder einer Gegenstimme - Folgendes vor: Bei den Bundesbeschlüssen 2, also ETH, 3, also Universitäten, und 4 schlägt sie vor, dem Nationalrat zu folgen, also zu erhöhen bzw. im Bundesbeschluss 4 nur zu glätten. Beim Bundesbeschluss 5, Forschungsförderung SNF, schlägt sie aber vor, dem Bundesrat zu folgen und damit diese 85 Millionen Franken nicht zu sprechen. Schliesslich schlägt sie, ebenfalls beim Bundesbeschluss 5, zum Mint-Bereich vor, bei unserer Position zu bleiben, also zu streichen. Das wäre die Bilanz.
Damit hätten wir, würden Sie diesen Anträgen Ihrer WBK folgen, einen Kompromiss in der Grössenordnung von 150 Millionen zusätzlich - allerdings schon wiederum gekürzt um 31 Millionen Franken im Rahmen des Konsolidierungs- und Armeefinanzierungsprogramms, also ungefähr 120 Millionen zusätzlich im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates. Wir hoffen, dass dieser Kompromiss dann auch im Nationalrat Anklang findet.
Das ist die Ausgangslage. Ich nehme an, dass wir die einzelnen Beschlüsse einzeln beraten werden.