preparatory:AB 149953
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-05
Wortprotokoll
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
[VS]
Antrag Regazzi
Abs. 2 Bst. e
Streichen
Schriftliche Begründung
An und für sich ist es verständlich und sinnvoll, die Bergstrecke des Ceneri an das 4-Meter-Profil anzupassen. So kann diese Strecke beispielsweise als Rückfallebene für den Basistunnel des Ceneri dienen. Auch der Regionalverkehr dürfte davon profitieren. In seiner Botschaft schreibt der Bundesrat jedoch leider, dass der Terminal für den kombinierten Verkehr in Lugano-Vedeggio "eine mögliche Rückfallebene" sei, dies für den Fall, dass sich der Ausbau der Zufahrtsstrecken in Italien oder der Bau eines Terminals in Italien verzögern würde. Das ist für mich, für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger im Tessin und für den Regierungsrat des Kantons undenkbar. Im Vedeggio-Tal ist erstens für einen solchen Terminal kein Platz vorhanden. Zweitens wird im Bericht behauptet, der Standort liege "in der Nähe der Grenze". Das stimmt nicht. Er liegt 30 Kilometer nördlich von Chiasso. Die Verlagerung hat von Grenze zu Grenze stattzufinden, nicht von Basel nach Lugano. Dies alles wäre drittens halb so schlimm, wenn die Autobahn von Chiasso bis nach Lugano-Vedeggio nicht eine der befahrensten der Schweiz wäre. Sie wurde in die höchste Engpasskategorie eingestuft: Im Autobahntunnel San Salvatore rechnet der Kanton für das Jahr 2020 mit 82 000 Fahrzeugen pro Tag. Es wäre sehr problematisch, 150 000 zusätzliche LKW des internationalen Transitverkers auf diese Strecke zu zwingen. Für meinen Kanton ist schwer vorstellbar, im Vedeggio-Tal einen Terminal zu bauen. Es ist kein Zufall, dass schon eine Unterschriftensammlungen für eine Petition gegen diese Eventualität lanciert wurde. Der Bundesrat hat die Alternative aufgezeigt: Italien soll die Zufahrtsstrecken ausbauen und die notwendigen Verladekapazitäten bereitstellen, eventuell mit finanzieller Unterstützung der Schweiz. Es ist gut, einen Plan B zu haben. Aber ein Terminal in der Schweiz gehört höchstens in einen Plan C. Ein Terminal in Lugano-Vedeggio hingegen gehört in keinen Plan, auch nicht in einen Plan Z. Ich bitte um Unterstützung meines Antrages.
[VS]
Art. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
[VS]
Proposition Regazzi
Al. 2 let. e
Biffer