Lexipedia

preparatory:AB 150336

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12

Wortprotokoll

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat sich für diese Vorlage viel Zeit genommen und die aufgeworfenen Fragen an vier Sitzungstagen intensiv diskutiert. Unter anderem hörte die Kommission insgesamt vierzehn Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen an, die von der Gesetzesrevision betroffen sind: SRG, private Radio- und Fernsehveranstalter, Konsumentenorganisationen, Wirtschaftsverbände, Billag und Wissenschaft. Ausserdem veranlasste die Kommission mehrere Zusatzberichte der Verwaltung, um einzelne Fragen zu vertiefen. Dabei ging es vor allem um die Finanzierung durch Steuern über den Bundeshaushalt und um ein Opting-out.

In der Kommission drehte sich die Diskussion zu den Anträgen auf Eintreten und Rückweisung fast ausschliesslich um das neue Abgabesystem zur Finanzierung von Radio und Fernsehen, das der Bundesrat vorschlägt. Die übrigen Themen der Vorlage waren im Grundsatz fast unbestritten. Einig waren sich alle Kommissionsmitglieder darin, dass das heutige System der Empfangsgebühren nicht mehr zeitgemäss ist. Es wurde als "Auslaufmodell" bezeichnet, das wegen der technologischen Entwicklung immer weniger tauglich sei sowie vermeidbaren Aufwand und vermeidbare Kosten verursache. Nicht ganz einig war sich die Kommission jedoch, wie ein neues, zeitgemässes Finanzierungsmodell aussehen solle.

Verschiedene Kommissionsmitglieder äusserten sich kritisch angesichts der Tatsache, dass sämtliche Haushalte die Abgabe bezahlen müssen, also auch solche, in denen effektiv kein einziges Empfangsgerät zur Verfügung steht. Aus diesem Dilemma ist die Forderung nach einer Befreiungsmöglichkeit für solche Haushalte entstanden, nach einem sogenannten Opting-out. Dem Thema Opting-out hat die Kommission sehr viel Zeit gewidmet; diese Frage war die umstrittenste der ganzen Vorlage. Hierüber werden wir später noch eingehend diskutieren können.

Insgesamt aber überwiegen aus der Sicht der Kommissionsmehrheit die Vorteile des vorgeschlagenen Abgabesystems deutlich gegenüber ihren Nachteilen. Die neue Abgabe beseitigt die Anknüpfung an das Radio- oder Fernsehempfangsgerät und lässt damit auch die bekannten heutigen Probleme im Zusammenhang mit der Empfangsgebühr hinter sich: die ständig neu zu beantwortende Frage "Was ist ein Empfangsgerät?"; das aufwendige Melde- und Abmeldesystem, obwohl heute beinahe alle Haushalte über ein Radio- oder Fernsehgerät verfügen; die Schwarzseher und Schwarzhörer, welche von den ehrlichen Gebührenzahlenden indirekt subventioniert werden; die unsympathischen Kontrollen in den Haushalten und Betrieben. Weil die Erhebung einfacher wird, profitieren zudem die meisten Gebührenzahler von einer Vergünstigung der Abgabe.

Eine Minderheit Rickli Natalie lehnt den Entwurf des Bundesrates ab; sie stellt sowohl einen Antrag auf Nichteintreten als auch einen Rückweisungsantrag. Beide Anträge werden weitgehend mit denselben Argumenten begründet, sodass ich die Gründe gemeinsam erörtere. Auf den Einzelantrag Grossen Jürg auf Rückweisung an den Bundesrat werde ich separat eingehen.

Die Kommissionsminderheit Rickli Natalie verlangt im Rückweisungsantrag, dass dem Parlament zuerst eine Botschaft zum Service public in Radio und Fernsehen vorzulegen sei, bevor über die Finanzierung des Service public diskutiert werde. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Diskussion um den Service public in Radio und Fernsehen ohne Weiteres von der Diskussion eines neuen Finanzierungssystems getrennt werden kann. Die Gelegenheit zu einer Service-public-Debatte wird sich in diesem Rat schon bald bieten, wenn das Postulat Leutenegger Filippo 13.3581, "Definition des Service public", behandelt wird. Die Kommission findet mehrheitlich, dass die Ablösung der heutigen Empfangsgebühr dringend sei, sie müsse nun vorangetrieben werden. Auf die Ergebnisse einer [PAGE 246] Service-public-Diskussion könne und müsse nicht gewartet werden, dies bedeute einen unnötigen Zeitverlust. Einzelne Kommissionsmitglieder zweifeln überhaupt am Nutzen einer Service-public-Diskussion. Diese bringe kaum etwas Konkretes, man werde im Parlament ohnehin nie einen Kompromiss finden.

Erst recht eine unnötige Verzögerung bedeutet die zweite Forderung im Rückweisungsantrag der Minderheit Rickli Natalie, nämlich zuerst eine Volksabstimmung über die Frage einer neuen Mediensteuer durchzuführen. Wenn das Parlament eine Mediensteuer schaffen möchte, dann sollte es direkt die dafür notwendige Verfassungsänderung angehen und dem Volk vorlegen. Aber wie erwähnt: Die Mehrheit der Kommission möchte keine Steuerfinanzierung von Radio und Fernsehen, weder über eine bestehende Steuer noch über eine neue Mediensteuer.

So komme ich zum Einzelantrag Grossen Jürg auf Rückweisung an den Bundesrat: Innerhalb der Kommission zeigten sich gewisse Sympathien für ein Steuermodell, namentlich für eine Finanzierung aus dem Ertrag der Mehrwertsteuer. In der Diskussion zeigte sich jedoch schnell, dass andere Finanzierungsmodelle gravierende Nachteile mit sich bringen würden. Die Finanzierung aus dem Ertrag der direkten Bundessteuer oder der Mehrwertsteuer scheint auf den ersten Blick eine schlanke und effiziente Lösung zu sein. Die Kommission hat diese Möglichkeit genau geprüft. Sie liess von der Verwaltung in einem Zusatzbericht die erforderliche Erhöhung der direkten Bundessteuer bzw. der Mehrwertsteuer und die Auswirkungen auf die Steuerzahler berechnen. Dieser zweite, tiefere Blick zeigte die Probleme von Steuermodellen klar auf:

1. Eine Finanzierung aus der direkten Bundessteuer wäre die vermutlich teuerste Lösung, dies deshalb, weil die Bundesverfassung den Kantonen 17 Prozent des erhobenen Steuerertrags als Entschädigung zuweist. Das ist erheblich mehr als heute. Die Entschädigung der Billag beträgt weniger als 4,5 Prozent des Gebührenertrages.

2. Wenn Radio und Fernsehen aus dem Ertrag der Mehrwertsteuer finanziert würden, würde das Ausmass der Finanzierung der wirtschaftlichen Konjunktur folgen, nicht dem Bedarf. Abgesehen davon dürfen wir das Fuder der Mehrwertsteuer nicht überladen. Für Zwecke, bei denen wie hier eine andere Finanzierungsquelle zur Verfügung steht, sollte die Mehrwertsteuer nicht herangezogen werden. Als grössten Nachteil einer Finanzierung über eine Steuer erachtet die Kommissionsmehrheit aber die Gefahr, dass die von der Verfassung garantierte Unabhängigkeit der Programmveranstalter verletzt wird. Über seine Budgetkompetenz könnte das Parlament einen politisch motivierten Einfluss auf die Programmgestaltung der unterstützten Sender ausüben, also auf die Programmgestaltung der SRG wie auch diejenige der privaten Radio- und Fernsehveranstalter. Dies gilt für die direkte Bundessteuer, für die Mehrwertsteuer und auch für eine allfällige neue Mediensteuer. In Artikel 93 Absatz 3 der Bundesverfassung steht: "Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet." Dieses Gebot ist für die Mehrheit der Kommission ein Grundsatz, der nicht von politischen oder persönlichen Erwägungen beeinflusst werden darf. An diesem Grundsatz will die Kommissionsmehrheit nicht rütteln.

Die Kommissionsmehrheit will auf die Vorlage eintreten und stellt sich gegen den Rückweisungsantrag der Minderheit Rickli Natalie und den Einzelantrag Grossen Jürg, der ebenfalls Rückweisung verlangt. Insgesamt erachtet die Kommissionsmehrheit diese Vorlage als zeitgemässe Lösung, die der technologischen Entwicklung der vergangenen Jahre bei den Empfangsgeräten gerecht wird und die geeignet ist, den von der Verfassung verlangten Service public in Radio und Fernsehen auch in Zukunft auf eine solide Finanzierungsgrundlage zu stellen. Dies ist konsequent, weil das Parlament selbst genau dieses Abgabesystem beim Bundesrat "bestellt" hat, indem es die Motion 10.3014 unserer KVF mit dem Titel "Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren" im September 2011 angenommen hat. Bereits damals standen alternative Finanzierungsmodelle zur Debatte, auch steuerliche Modelle, welche von der Parlamentsmehrheit aber verworfen wurden.

Im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission empfehle ich Ihnen aus diesen Gründen, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten und auch den Rückweisungsantrag der Minderheit Rickli Natalie sowie den Einzelantrag Grossen Jürg auf Rückweisung abzulehnen. Damit machen wir den Weg frei für eine neue und zeitgemässe Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen.