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preparatory:AB 150425

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-12

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion hat im Herbst 2012 die Motion der nationalrätlichen SiK unterstützt, mit welcher der Bundesrat beauftragt wurde, Massnahmen gegen die zunehmende Gewaltausübung beim Transport zu Sportanlässen zu ergreifen und das Personenbeförderungsgesetz entsprechend anzupassen.

In Erfüllung dieses Auftrages schlägt der Bundesrat nun die Lockerung der Transportpflicht sowie die Einführung einer Haftungsbestimmung vor. Nach der geltenden Rechtslage kann bekanntlich ein Transport nicht im Voraus verweigert werden, sondern eben erst dann, wenn schon etwas passiert ist.

Heute konzentriert sich die Strategie der Transportunternehmen darauf, die Fans von den normalen Passagieren im fahrplanmässigen Verkehr zu trennen. Die Lockerung der Transportpflicht würde es den Transportunternehmen ermöglichen, die Beförderung von Fans in fahrplanmässigen Kursen abzulehnen, wenn sie dem jeweiligen Sportclub die Beförderung der Fans mit Charterzügen oder -bussen anbieten. Das Angebot würde einen Chartervertrag "zu angemessenen Bedingungen namentlich bezüglich Haftung, Fahrpreis, Platzangebot, Abfahrts- und Zielort sowie Abfahrtszeiten" bedingen. Wird kein Chartervertrag abgeschlossen, haften die Sportclubs für Schäden, die ihre Fans verursachen, wenn die tatsächlichen Schadenverursacher nicht identifiziert werden können. Überdies könnten sich die Klubs von der Haftpflicht befreien, wenn sie nachweisen, dass sie im Vorfeld die gebotene Sorgfalt angewendet haben, um den eingetroffenen Schaden zu verhüten.

Die Vorlage würde zusammen mit dem Hooligan-Konkordat eine maximale Wirkung entfalten, nach welchem die Kantone die Bewilligung von Sportanlässen mit der Organisation eines definierten Fantransportes verbinden könnten. Aber auch für den Fall, dass das Konkordat nicht in Kraft treten sollte, wirkt die Revision, weil eine Lücke geschlossen wird.

Unsere Partei begrüsste in ihrer Vernehmlassung vom Oktober 2012 die vorgeschlagene Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Zentral für uns ist, dass die Verhältnismässigkeit und damit die Verfassungsmässigkeit der Revision gewahrt werden. Die Botschaft und auch entsprechende Nachfragen in der Kommission bestätigen das ausdrücklich. Die Verhältnismässigkeit der Grundrechtseinschränkung ist insbesondere in Anbetracht der Gefahren, die heute von gewalttätigen Personen rund um Sportveranstaltungen für den öffentlichen Verkehr ausgehen, zu bejahen.

Die Befürchtung der Kommissionsmehrheit, der Bundesrat könnte in der Folge die Transportpflicht auch auf weitere Personengruppen ausdehnen, vermögen wir nicht zu teilen. Der Bundesrat ist nun wirklich nicht eine unberechenbare, willkürlich agierende Truppe - oder anders gesagt: So viel Menschenverstand ist unserer Landesregierung zuzutrauen, dass sie nicht nach Lust und Laune Transportverbote ausspricht.

Die Meinung allerdings, dass die Umsetzung der Gesetzesänderung in der Praxis Probleme schaffen könnte oder nicht möglich wäre, wie dies auch die Minderheit der nationalrätlichen Sicherheitspolitischen Kommission geltend macht, ist auch in unserer Fraktion vereinzelt vertreten. Die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion möchte aber auf die Vorlage eintreten und wird den Antrag der Minderheit der KVF-NR sowie der Mehrheit SIK-NR, welcher ebendies verlangt, unterstützen.

Beim Rückweisungsantrag Hurter Thomas habe ich schon etwas den Eindruck, dass alle Auflagen, die Herr Hurter mit der Rückweisung verbindet, in der Kommission bereits von A bis Z besprochen worden sind. Einen Mehrwert sehe ich darin nicht. Aber wenn wir eintreten, geht das Geschäft ohnehin in die Kommission zurück. Wenn Sie diesen Rückweisungsantrag unterstützen, dann weiss ich nicht, was der Bundesrat tun sollte, weil er meines Erachtens alle diese Fragen schon geprüft hat. Aber da wird die Frau Bundesrätin besser Bescheid wissen.