preparatory:AB 150441
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 40 Absatz 1 und zum Antrag meiner Minderheit zu Absatz 1bis. Mein Plan ist, gleichzeitig auch für die Fraktion zu sprechen. Ob dann die Rechnung aufgeht, weiss ich ehrlich gesagt noch nicht. [PAGE 285]
Heute sind im Gesetz Gebührenanteile für Radio- und Fernsehveranstalter von fix je 4 Prozent des Ertrags der jeweiligen Empfangsgebühr festgelegt. Das führt dazu, dass sich Überschüsse beim Gebührensplitting nicht vermeiden und nicht abbauen lassen. Mit einer Flexibilisierung des Systems, wie es der Bundesrat vorschlägt, können einmal angefallene Überschüsse später verwendet werden. Dazu ist es aber nötig, dass in den Jahren, in denen früher angefallene Überschüsse ausgegeben werden, vom Gesamtertrag der Abgabe etwas weniger für Abgabenanteile reserviert wird. Für den Anteil der Privatveranstalter am Gesamtertrag der Radio- und Fernsehabgabe schlägt der Bundesrat bei Artikel 40 Absatz 1 deshalb neu eine Bandbreite vor. Die Kommissionsmehrheit möchte auch eine solche Bandbreite einführen. Die Minderheit Hurter Thomas zieht dagegen bei Absatz 1 den fixen Prozentsatz einer Bandbreite vor. Damit würden die Unzulänglichkeiten des geltenden Systems weitergeführt, was wenig Sinn macht, zumal es nicht darum geht, die Zahlungen an die Berechtigten zu schmälern, sondern das zur Verfügung stehende Geld mit den Ansprüchen der Berechtigten ins Gleichgewicht zu bringen und Überschüsse zu vermeiden bzw. abzubauen. Bei der Festsetzung der Höhe der Radio- und Fernsehabgabe und des Prozentsatzes des Ertragsanteils kann früher angefallenen Überschüssen Rechnung getragen und können die Abgabepflichtigen entsprechend entlastet werden.
Bei Absatz 1bis will die Kommissionsmehrheit die Aufteilung der Gebührenanteile zwischen Radio und Fernsehen fix ins Gesetz schreiben, nämlich mit 36 Prozent fürs Radio und 64 Prozent fürs Fernsehen. Meine Minderheit lehnt dieses Ansinnen aus folgendem Grund ab: Es ist zwar wichtig und richtig, dass es eine Zuteilung auf Radio und Fernsehen gibt. Der Schlüssel 36 zu 64 Prozent ist heute tatsächlich in den Konzessionen festgelegt. Aber es ist wenig sinnvoll, diesen Schlüssel in Stein bzw. ins Gesetz zu meisseln. Der Schlüssel würde im heute geltenden Verhältnis stabil bleiben, bis die Konzessionen im Jahr 2019 auslaufen. In diesen Konzessionen sind die Ansprüche verbrieft, und man kann sie nicht beliebig anpassen. Wenn jetzt im Sinne der Mehrheit der Schlüssel 36 zu 64 Prozent ins Gesetz aufgenommen wird, kann man das dann 2019 nicht einfach ändern, sondern muss dann auch wieder das Gesetz ändern, falls man einen anderen Schlüssel in Betracht ziehen wollte. Deshalb ist es sinnvoller, dass der Schlüssel zur Festlegung der Gebührenhöhe unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der lokalen Fernseh- und Radioveranstalter weiterhin in der Konzession und nicht im Gesetz festgelegt wird.
Ich ersuche Sie daher, bei Absatz 1bis meinen Minderheitsantrag zu unterstützen. Im Namen der Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie auch um Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit bei Absatz 1.