preparatory:AB 150608
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-13
Wortprotokoll
Die UREK Ihres Rates hat der vorliegenden parlamentarischen Initiative, "Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen", in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge gegeben. Worum geht es?
Aufgrund der Tatsache, dass die Idee, mit Biomasse sowohl Fahrzeuge wie Heizungen zu betreiben, anfänglich mit grosser Begeisterung aufgenommen wurde, begannen viele Länder, die Produktion der Agrotreibstoffe unter dem Titel "Beitrag zum Klimaschutz" zu subventionieren und anderweitig zu fördern. Doch bald zeigte sich die Schattenseite dieser Entwicklung: Der Zubau an Biomasse führte dazu, dass die Lebensmittelproduktion verdrängt wurde und sozial wie auch ökologisch zweifelhafte Produkte auf den Markt kamen. Viele dieser Produkte erwiesen sich als nicht klimaneutral, ja, sie haben zuweilen eine schlechtere Ökobilanz als fossile Treib- und Brennstoffe. Diese nicht zuletzt ethisch fragwürdige Entwicklung führte in der Folge zu verschiedenen politischen Vorstössen.
Die Gesetzesrevision, die wir heute beraten, geht auf eine Kommissionsinitiative der UREK des Nationalrates vom 19. Oktober 2009 zurück. Diese verfolgte das Ziel, die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend anzupassen, dass indirekte Auswirkungen, insbesondere die Ernährungssicherheit, die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Landrechte im Zusammenhang mit der Herstellung von biogenen Treibstoffen bei der Beurteilung von biogenen Treibstoffen berücksichtigt werden. Ausserdem sollen Bestimmungen für deren Zulassung auf dem Markt erlassen werden.
Unsere Kommission unterstützte den Inhalt dieser Initiative am 28. Januar 2010 einstimmig. Daraufhin setzte die Schwesterkommission zur Behandlung dieser Vorlage eine Subkommission ein und schickte den entsprechenden Vorentwurf im November 2010 in die Vernehmlassung. Eine deutliche Mehrheit von über 70 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmer stimmte den damaligen Vorschlägen zu, mit denen die Kriterien für die Steuererleichterungen erweitert und bei Bedarf Zulassungsbestimmungen eingeführt werden sollen.
Der uns nun vorliegende Reformvorschlag bringt, verglichen mit dem geltenden Recht, namentlich mit dem Mineralölsteuergesetz und dem Umweltschutzgesetz, schwerpunktmässig folgende Änderungen:
Erstens im Bereich der Steuererleichterung bei der Einfuhr im Rahmen des Mineralölsteuergesetzes: Schon heute können Treibstoffe gemäss Artikel 12b des genannten Gesetzes steuerbefreit eingeführt werden. Mit der vorgeschlagenen Revision werden nun in Artikel 12b Absatz 1 die Bestimmungen präzisiert, wonach biogene Treibstoffe in der Schweiz von einer Steuererleichterung profitieren können. Dabei ist der Nationalrat wie schon seine vorbereitende Kommission noch einen Schritt weiter gegangen, indem er nämlich in Buchstabe f die Bestimmung aufnahm, dass ebenso eine Steuererleichterung gewährt wird, wenn der Anbau der Rohstoffe nicht zu einer Verdrängung der Produktion von Rohstoffen für Nahrungsmittel führt. In diesem Punkt haben wir in der Detailberatung über einen Mehrheits- bzw. einen Minderheitsantrag zu entscheiden. Sodann wird der Bundesrat in Absatz 3 desselben Artikels ermächtigt, zusätzliche Anforderungen einzuführen, die sicherstellen, dass die Produktion von biogenen Treibstoffen nicht zulasten der Ernährungssicherheit erfolgt. Dabei berücksichtigt er international anerkannte Standards.
Zweitens bringt die Vorlage auch beim Umweltschutzgesetz Änderungen gegenüber dem geltenden Recht, dies namentlich im Bereich der Vollzugskompetenzen des Bundesrates beim Inverkehrbringen von biogenen Treib- und Brennstoffen. Sie bringt aber auch die Umschulungsmassnahme bei Widerhandlungen gegen die Vorschriften über die Lenkungsabgaben und über die biogenen Treib- und Brennstoffe.
Mit diesen Ausführungen beantragt Ihnen unsere vorberatende Kommission einstimmig, auf das vorliegende Geschäft einzutreten und die notwendigen punktuellen Anpassungen im Mineralölsteuergesetz wie auch im Umweltschutzgesetz zu diskutieren und entsprechend zu verabschieden.
Gestatten Sie mir der Vollständigkeit halber noch folgende Mitteilung: Parallel zu den Beratungen der vorliegenden parlamentarischen Initiative 09.499 hat Ihre Kommission auch die inhaltlich eng damit verknüpfte Petition 13.2031 von Swissaid, "Keine Agrotreibstoffe", behandelt. Gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes hat der Kommissionssprecher den Rat darüber zu informieren. Das Anliegen der Petition konnte in den Beratungen zu den Biotreibstoffen eingebracht werden. Die Bestimmungen zur Steuererleichterung für biogene Treibstoffe, also Artikel 12b im Entwurf zur Teilrevision des Mineralölsteuergesetzes, sieht eine Kompetenz des Bundesrates vor, die Anforderungen einzuführen, damit die Produktion der biogenen Treibstoffe nicht zulasten der Ernährungssicherheit erfolgt. Dies ist in den Augen Ihrer vorberatenden Kommission, der UREK, wie auch gemäss den Äusserungen der Petenten selber die adäquate Umsetzung des Anliegens der Petition. Hierbei verweise ich auch auf die diesbezüglich bestätigende Aussage von Herrn Nationalrat Beat Jans, dem Berichterstatter der UREK-NR zu diesem Geschäft, auf Seite 9 des Kommissionsprotokolls vom 13. Januar 2014. [PAGE 189]