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preparatory:AB 150710

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-03

Wortprotokoll

Hier hat die Kommission noch Präzisierungen vorgenommen. Das war ein Anliegen der Kantone. Sie sehen, dass der Bundesrat einfach festhält, die Vernehmlassungsvorlagen seien öffentlich zugänglich. Nun ist es aber so, dass die Frage, was letztendlich zu den Vernehmlassungsunterlagen gehört, immer wieder zu Spannungen geführt hat. Die Kommission hält nun fest, dass die Vernehmlassungsunterlagen sowie alle Dokumente, Stellungnahmen oder Gutachten, die im erläuternden Bericht erwähnt werden, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Es geht da vor allem um Stellungnahmen und um Gutachten, die in die Vernehmlassungsvorlage und in die Begründung eingeflossen sind. Es ist schwierig, in einer Vernehmlassung eine Stellungnahme abzugeben, wenn diese Unterlagen nicht zugänglich sind. Wir haben diese Änderung in der Kommission einstimmig beschlossen.

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