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preparatory:AB 150892

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-16

Wortprotokoll

Mit 16 zu 8 Stimmen beantragt Ihnen hier die Kommission, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und die vorgeschlagene Ergänzung des Ständerates abzulehnen. Ihre Kommission ist der Meinung, dass die vom Ständerat beschlossene Änderung mit erheblichen Problemen behaftet ist. Ich mache zwei Beispiele:

1. Die vom Ständerat beschlossene Bestimmung regelt nur den Fall des Konkurses. Es wäre nun aber nur konsequent, auch weitere Insolvenzverfahren, beispielsweise den Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung, in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung aufzunehmen. Bei der Swissair, die ja nicht über das Konkurs-, sondern über das Nachlassverfahren liquidiert wurde, wäre die Bestimmung so gar nicht zur Anwendung gelangt.

2. Nehmen Sie die variablen Vergütungen: Hier handelt es sich um leistungsabhängige Lohnbestandteile, die arbeitsvertraglich geschuldet sind. Es wäre einigermassen befremdend, eine entsprechende Ausweitung nun im Gesetz zu implementieren, abgesehen davon, dass es gesetzessystematisch völlig falsch wäre, variable Vergütungen unter der Marginalie "Tantiemen im Konkurs" zu regeln und diese damit den Gewinnanteilen der Verwaltungsratsmitglieder gleichzustellen. Auch kennt das Obligationenrecht im Übrigen den Begriff der variablen Vergütung nicht.

Sie sehen, die vom Ständerat gemachte Ergänzung beinhaltet sehr viele Unwägbarkeiten und Unklarheiten. Es empfiehlt sich daher in jedem Falle, eine entsprechende Differenz zu schaffen.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und die genannte ständerätliche Ergänzung wieder zu streichen.

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