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preparatory:AB 150918

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2013-04-16

Wortprotokoll

In der Vorlage wird der Betriebsübergang bei Insolvenz in einem eigenen Artikel, Artikel 333b OR, geregelt und geklärt. Das heisst, der automatische Übergang der Arbeitsverhältnisse im Konkurs oder bei Nachlassverträgen mit Vermögensabtretung wird ausgeschlossen. Neu werden Verhandlungen und Vereinbarungen vorgesehen, welche die Beteiligten miteinander abschliessen sollen. Es gibt auch ein Ablehnungsrecht der Arbeitnehmer. Für die übrigen Wirkungen wird auf die Artikel 333 sowie 333a im geltenden OR verwiesen. Mit dem Verweis auf Artikel 333 OR wird auch auf Absatz 3 verwiesen, der die Solidarhaftung des bisherigen Arbeitgebers und des Betriebserwerbers beinhaltet und dann auch für Insolvenzen gelten würde.

Mit der Formulierung der Mehrheit wird diese Solidarhaftung im Falle eines Betriebsübergangs bei Insolvenz unter den Voraussetzungen des geltenden Artikels 333 Absatz 3 OR ausgeschlossen. Damit wird eine Sanierungshürde vermieden. Andernfalls müsste der Erwerber mit einer Belastung starten. Denn die Höhe der ungedeckten Forderungen ist zum Zeitpunkt der Übernahme in der Regel noch nicht bekannt, was eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Investoren hat. Damit wird am Ende auch den Arbeitnehmern, denen es um die Arbeitsplatzsicherheit geht, kein Gefallen getan. Es kommt dazu, dass bei Konkurs des Arbeitgebers die offenen Lohnforderungen für die letzten vier Monate vor der Konkurseröffnung durch die Insolvenzentschädigungen gedeckt sind. Die Forderungen der Arbeitnehmer profitieren zudem vom Konkursprivileg im Gesetz. Mit der Solidarhaftung würde quasi noch eine zusätzliche Bevorzugung installiert.

Dem Minderheitsantrag II (Leutenegger Oberholzer) auf Streichung des neuen Artikels 333b hätten wir schon zugestimmt, wenn umgekehrt auf die Sozialplanpflicht verzichtet worden wäre. In diesem Sinne haben wir halt beim Kompromiss einen anderen Schwerpunkt als den, den vorhin Frau Kollegin Schneider Schüttel dargelegt hat. Es sieht auch auf der Fahne nicht so aus, als ob der Kompromiss, den wir in [PAGE 621] der Kommission vorgeschlagen haben, heute in diesem Saal zustande käme. In diesem Sinne war der Ordnungsantrag Vischer schon recht. So, wie die Diskussion in der Kommission verlief, kann man diesen Kompromiss vergessen; deshalb ist er, mindestens im Moment, keine Option mehr.

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion mache ich Ihnen beliebt, die Mehrheit zu unterstützen. In der separaten Debatte über die Sozialplanpflicht kommen wir ja dann noch zu den Details.

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