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AB 151209

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-17

Wortprotokoll

Ich versuche, noch auf einige Aspekte hinzuweisen, die jetzt in der Debatte erwähnt wurden.

Es ist so, dass wir im Januar Nichteintreten beschlossen haben, und das, weil es zum damaligen Zeitpunkt wirklich nicht möglich war, irgendeine Lösung zu finden. Um den Vorschlag des Bundesrates zu diskutieren, luden wir die Gesundheitsdirektorenkonferenz ein. Es kamen drei Vertreter, und gleichzeitig erhielten wir einen Brief, unterschrieben von vierzehn Gesundheitsdirektoren, mit der Mitteilung, dass sie nicht einverstanden seien mit dem, was diese GDK-Vertreter dann erzählen würden. Darauf luden wir die GDK erneut ein und wollten auch die andere Seite anhören. Dann haben sie uns gesagt, sie hätten sich mit 13 zu 13 Stimmen nicht einigen können. Ich muss Ihnen sagen: Das tat uns leid für die Kantone, in denen die Versicherten wirklich verunsichert waren und das Gefühl hatten, wir würden sie nicht ernst nehmen. Aber unter diesen Vorzeichen konnten wir als Kantonsvertreter keine Lösung befürworten. Das damalige Nichteintreten haben wir dann mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen - das zur Vorgeschichte.

Nachher hat sich die GDK ja dann geeinigt, und wir haben dieses Modell zu grossen Teilen übernommen. Es ist so, wie Frau Diener Lenz sagt: Dass 1,7 Milliarden Franken anders verteilt worden sind, ist krass und störend. Wenn ich das aber jetzt auf die einzelnen Versicherten hinunterbreche, dann muss ich auch immer wieder sagen: Für einen Zürcher Versicherten macht das 362 Franken in 15 Jahren aus. Dann wird das Ganze wieder etwas relativiert. Diejenigen, die am meisten "betrogen" worden sind, sind die Waadtländer: Diese haben nämlich in diesen 15 Jahren bei gewissen Kassen 955 Franken zu viel bezahlt.

Ich finde das aber nicht das Wesentliche, auch nicht den Betrag als solchen. Viel wesentlicher ist das Gefühl eines grossen Teils unserer Bevölkerung, dass man teure, hohe Prämien bezahlt und dafür die Leistungen nicht erhalten hat. Das stellt ein ganzes System infrage und rüttelt an unserem Versicherungswesen.

Es hat sich immer wieder die Frage gestellt, ob der Bundesanteil gerechtfertigt ist; wahrscheinlich wird nachher Herr Bundesrat Berset auch seine Mühe mit dieser Aufspaltung in drei Teile bekunden. Die Kommission stützte den Vorschlag der GDK. Dass die Reserven bei gewissen Kassen zu hoch waren, dass nicht immer das bezahlt worden ist, was hätte bezahlt werden müssen, das kam in den Parlamenten schon viel früher zur Sprache. Wir haben in beiden Räten Motionen verabschiedet, unter anderem von Kollegin Anita Fetz. Daraufhin hat der Vorvorgänger von Herrn Bundesrat Berset die Reserven in der Höhe begrenzen wollen. Es gab eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, und das Bundesverwaltungsgericht hat ganz klar gesagt, dass das nicht geht. Eine Mindestreserve kann aufgrund unserer heutigen gesetzlichen Möglichkeiten festgelegt werden, aber der Bund hat keine Möglichkeit, die obere Grenze der Reserven festzulegen. Damals hätte der Bundesrat nach unserer Meinung das Heft in die Hand nehmen und diese Korrektur anvisieren müssen.

Wir regeln heute die Vergangenheit mit dieser Vorlage 12.026. Mit der Vorlage 12.027 regeln wir die Zukunft, und das ist dann der Link zum Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG). Es gibt eine ganz klare Verbindung zwischen diesen beiden Vorlagen. Die Vergangenheit kann nur dann abschliessend geregelt werden, wenn wir auch Bestimmungen einführen, damit solche Ungleichgewichte in Zukunft nicht mehr entstehen. Entsprechende Bestimmungen sind in der Vorlage 12.027, in diesem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, definiert, auch in den in Artikel 15 genannten Kriterien für die Prämiengenehmigung. Es ist auch das gleiche System der Rückerstattung von übermässigen Prämien, das steht dann im Aufsichtsgesetz in den Artikeln 16 und 17.

Aber nicht nur materiell, auch formell ist das KVG mit der vom Ständerat verabschiedeten Fassung vom Geschäft 12.027 verbunden, nämlich indem der Ausgleich die letzten zwölf Jahre vor Inkrafttreten des KVAG berücksichtigt. Die Minderheit Schwaller will die gesamte Zeitspanne einbeziehen. Damit komme ich noch zu den Anträgen von Minderheit und Mehrheit. Ich habe das beim Eintreten nicht gemacht, habe aber realisiert, dass die Votantinnen und Votanten bereits dazu gesprochen haben.

Die zwölf Jahre entsprechen dem Vorschlag der GDK. Die GDK hatte die Wahl zwischen dem Vorschlag, fünf Jahre zurückzugehen, und dem Vorschlag, die gesamte Zeitspanne zu berücksichtigen. Sie hat sich dann auf zwölf Jahre geeinigt. Das ist nicht ganz unwesentlich, muss ich Ihnen sagen. Wenn man sechzehn Jahre nimmt, dann sind die Differenzen zwischen den Kantonen, die wesentlich zu viel respektive zu wenig bezahlt haben, sehr gross. Man hat gesehen, dass sich die Differenzen seit Inkrafttreten des KVG bis zum heutigen Jahr immer mehr ausgeglichen haben. Ich kann aber auch sagen, dass es, wenn man die Jahre genau zurückverfolgt, nur drei Kantone gibt, die immer auf der Seite der Profiteure waren. Das waren der Kanton Schaffhausen, der Kanton Appenzell Ausserrhoden und der Kanton Jura. Alle anderen Kantone waren zeitweise auf der Seite, die zu viel, und zeitweise auf der Seite, die zu wenig bezahlt hat. Das macht es ja eben noch schwieriger, Gerechtigkeit walten zu lassen.

Der Antrag der Mehrheit entspricht dem Vorschlag der GDK, derjenige der Minderheit geht weiter zurück. Noch vor einem [PAGE 774] Monat hätte ich - ich bin Teil der Mehrheit - gesagt, die Mehrheitslösung sei die bessere. Wenn nun aber der Nationalrat Fragezeichen hat oder nicht gewillt ist, im dazugehörenden Krankenversicherungsaufsichtsgesetz eine wirkliche, gerechte Aufsicht einzuführen - analog zur Aufsicht, die man beim Zusatzversicherungswesen hat -, oder wenn sich das über Jahre hinzieht, dann ist es gerechter, wenn wir die Zeit vom Anfang bis zum Inkrafttreten des KVAG nehmen. Dann wird man den Betrag natürlich anders verteilen, aber wir können schlecht die Vergangenheit regeln und irgendeinmal, in zehn Jahren dann, eine Lösung für die Zukunft machen.

Ich habe gesagt, dass es eine politische Lösung ist; eine gerechte Lösung kann es nicht sein. Schauen Sie, jedes Jahr wechseln hundertdreissigtausend Personen den Kanton, Hunderttausende wechseln die Kasse, es gehen Leute ins Ausland, es gibt auch welche, die diese Welt verlassen. Es ist nicht so, dass man jetzt sagen kann: Du warst im Kanton Waadt, du erhältst das, was du zu viel bezahlt hast, zurück. Aber es ist auf der einen Seite ein Zeichen, dass dieser Rat die Anliegen ernst genommen hat. Es ist auf der anderen Seite auch ein Zeichen dieses Rates, dass die Kantone die grösste Chance haben durchzukommen, wenn sie sich einigen - sie haben diesen Vorschlag mit 20 zu 2 Stimmen präsentiert.

Das sind die Gründe, weshalb ich Sie bitte, hier einzutreten. Ich habe jetzt auch gleich den Antrag der Mehrheit begründet; ich werde mich dazu dann nicht mehr melden.