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AB 151226

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-17

Wortprotokoll

Nationalrat Louis Schelbert reichte am 3. Dezember 2012 eine Motion ein, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass Fleisch und Fisch bezüglich Deklarationspflichten gleich behandelt werden.

In der Folge der Rinderseuche, der BSE-Krise von 2001, hat der Bund Vorschriften zur schriftlichen Deklaration des Produktionslandes von Fleisch, Fleischzubereitungen und von Fleischerzeugnissen im Offenverkauf erlassen; dies mit dem Ziel, die Konsumenten transparent zu informieren. Um dies zu erreichen, muss bei allen Risikotierarten das Produktionsland auch im Offenverkauf schriftlich angegeben werden. Diese Vorschriften gelten aber nicht bei Fischen. Bei offen abgegebenen Fischen muss aktuell die Herkunft nicht deklariert werden. Lediglich bei vorverpackten Fischen kommen detaillierte Kennzeichnungsbestimmungen der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft zur Anwendung. So kann gemäss den aktuellen Bestimmungen von Artikel 36 der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung bei offen angebotenen Lebensmitteln über die Herkunftsangabe beispielsweise mündlich Auskunft gegeben werden und konsequenterweise auf Informationen in schriftlicher Form verzichtet werden. Diese Ungleichbehandlung soll mittels der vorliegenden Motion nun aufgehoben werden.

Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 15. März 2013 die Annahme der Motion, dies vor allem vor [PAGE 768] dem Hintergrund, dass die benannten Anliegen - unter anderem die Information der Konsumenten und die schriftliche Herkunftsdeklaration von Fischereierzeugnissen - im Rahmen der Behandlung früher eingereichter Vorstösse immer und immer wieder diskutiert worden sind. Dies geschah zum Beispiel anlässlich der Behandlung der Motion Sommaruga Carlo 09.3614, "Keine Erzeugnisse aus illegaler Fischerei auf dem Schweizer Absatzmarkt", oder der Motion Rechsteiner-Basel 09.3694, "Entwicklungszusammenarbeit und MSC-Zertifizierung", oder auch aktuell anlässlich der Diskussion des Postulates Zisyadis 02.3233, "Herkunftsbezeichnung für Fische".

Dabei unterstreicht der Bundesrat klar und deutlich seine Absicht, dass bei einer entsprechenden Verordnungsrevision dem administrativen Mehraufwand für Klein- und Mittelunternehmen wie auch für das Gastgewerbe Rechnung getragen werden muss und dass dieser entsprechend nicht unverhältnismässig sein darf.

Der Nationalrat nahm an seiner Sitzung vom 22. März dieses Jahr die Motion Schelbert diskussions- und oppositionslos an. Die SGK Ihres Rates hat das Begehren an ihrer Sitzung vom 1. Juli 2013 eingehend geprüft und unterstützt die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Verordnungsrevision einhellig. Sie beantragt Ihnen, die vorliegende Motion anzunehmen.