AB 151278
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-17
Wortprotokoll
Hier geht es um das Recht auf Einsicht in die Bescheinigung über die Konformität, das Recht auf die Einsicht in das Kontrollergebnis. Es ist sinnvoll, dass man zuerst Artikel 33 Absätze 2, 2bis und 3 bereinigt, denn wenn die Konformitätsbescheinigung für Lebensmittelbetriebe, also Restaurants, gestrichen würde, fällt ja das Recht auf Einsicht dahin.
Das ist der zweite umstrittene Bereich dieser Totalrevision. Es geht hier darum, einen Mittelweg zu finden zwischen einem "Prangerartikel", wie er im Nationalrat von einem Votanten bezeichnet wurde, und dem Recht auf Einsicht von Konsumentinnen und Konsumenten in Betriebe bezüglich deren Konformität mit den lebensmittelrechtlichen Vorgaben.
Der Bundesrat will mit der Minderheit I (Bruderer Wyss) den Lebensmittelbetrieben ergänzend zum Kontrollbericht eine kostenlose Bescheinigung über die Konformität mit den lebensmittelrechtlichen Vorgaben abgeben. Diese Bescheinigung informiert die Konsumenten in zusammenfassender, vergleichbarer Weise und in verständlicher Form über den Grad der Übereinstimmung des Betriebs mit den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.
Die Mehrheit der Kommission schliesst sich dem Nationalrat an. Dieser will nicht über den Grad der Übereinstimmung informieren, sondern es gibt eine Konformitätsbescheinigung, wenn aus der Kontrolle hervorgeht, dass die wesentlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Dann gäbe es also nicht einen voll lachenden Smiley, einen schmunzelnden oder einen, der den Mundwinkel verzieht, wie die Minderheit I das sieht, sondern es gäbe nur dann einen Smiley, wenn die wesentlichen Voraussetzungen erfüllt wären, um das noch ein bisschen anders zu formulieren. Wenn ein Betrieb nach der Kontrolle keine Konformitätsbescheinigung erhält, kann er gemäss Mehrheit der Kommission innerhalb von sechs Monaten eine Nachkontrolle verlangen.
Die Minderheit II (Bischofberger) wehrt sich zwar nicht gegen die Kontrolle an sich, sie will aber keine Konformitätsbescheinigung.
In der Kommission obsiegte das Konzept des Nationalrates gegenüber dem des Bundesrates mit 7 zu 3 Stimmen, erzielte aber nachher gegen den Streichungsantrag der Minderheit II nur eine knappe Mehrheit mit Stichentscheid der Präsidentin.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und die Anträge der beiden Minderheiten zu den Absätzen 2, 2bis und 3 abzulehnen.