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preparatory:AB 151603

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-04

Wortprotokoll

Alle scheinen hier offenbar für Entlastungen zugunsten der Familien zu sein. Ich habe Herrn Maire zugehört und muss ihm sagen: Je regrette de le dire, mais votre intervention était contradictoire.

Die CVP will mit der Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" Artikel 116 der Bundesverfassung über Familienzulagen und Mutterschaftsversicherung ergänzen, indem darin festgehalten wird, dass Kinder- und Ausbildungszulagen steuerfrei sein müssen. Die Initiative wurde am 5. November 2012 eingereicht und am 18. Dezember 2012 für gültig erklärt.

Lassen Sie mich einleitend auf einige Fakten zur aktuellen Situation der Familien eingehen, denn sehr oft wird die Realität der Familien, namentlich der Mittelstandsfamilien, verkannt. Wenn Sie die neuesten Haushaltszahlen anschauen, dann stellen Sie fest, dass erstens Familien mit Kindern nur noch die Minderheit der Haushalte darstellen - es sind 33 Prozent aller Haushalte. Zweitens sind Familien in der grossen Mehrheit auf zwei Einkommen angewiesen, um ihren Alltag zu sichern. Ein Drittel aller Kinder lebt in einkommensschwachen Familien. Das ist ein Vorwurf, den man immer wieder hört, diese Familien würden von der mit der Volksinitiative geforderten Massnahme nicht profitieren. Dabei geht aber vergessen, dass dieser Drittel von ausserfiskalischen Massnahmen profitiert, um den Alltag zu bestreiten. 59 Prozent aller Familien sind Mittelstandsfamilien; sie kommen kaum in den Genuss von ausserfiskalischen Massnahmen. Nur wenige Kinder leben in einer Familie mit einem steuerbaren Einkommen von 150 000 Franken oder mehr; es sind lediglich 6,3 Prozent. Drittens sind die Konsumausgaben der Familien in den letzten Jahren stark gestiegen. Damit ist auch gesagt, dass die Kinderkosten beträchtlich ausfallen. Wenn wir von Kinderkosten sprechen, gilt es wohl die direkten Kinderkosten, also die Konsumkosten, wie auch die indirekten Kosten, die sogenannten Zeitkosten, zu berücksichtigen. Letztere entstehen, weil die Präsenz der Kinder einen partiellen Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit zugunsten der unbezahlten Haus- und Familienarbeit zur Folge hat.

Die durchschnittlichen direkten Kinderkosten betragen laut Bundesamt für Statistik monatlich etwa tausend Franken pro Kind. Die Kosten sind beträchtlich; zum Teil werden sie durch Steuerabzüge und durch Kinder- und Ausbildungszulagen abgefedert. Kinder- und Ausbildungszulagen werden aber - und da liegt das Problem - als Einkommensbestandteil betrachtet. Das ist schlicht falsch, sie können auch nicht als Befriedigung persönlicher Bedürfnisse der Steuerpflichtigen gelten. Sie müssen steuerfrei sein; denn der höchstpersönliche Entscheid für ein Kind ist für die Gesellschaft von grosser Bedeutung. Nach wie vor wird aber der gesellschaftlichen Bedeutung des Kinderkriegens, trotz des Lamentos über unsere alternde Gesellschaft, nicht wirklich Rechnung getragen. Nach wie vor orientiert sich das Steuerrecht nicht an den effektiven Kosten, sondern berücksichtigt leider nur einen Teil davon.

Die hohen direkten und indirekten Kosten haben zur Folge, dass das Sparpotenzial der Familien während der Kinderphase sehr beschränkt ist, wenn es überhaupt eines gibt. Somit ist auch gesagt, dass die finanzielle Absicherung eines Paares mit Kindern im Vergleich zu kinderlosen Paaren [PAGE 867] auch in mittel- und langfristiger Perspektive eingeschränkt ist. Kinder- und Ausbildungszulagen dienen daher einer partiellen Kompensation der Kinderkosten.

Mit unserer Volksinitiative wollen wir die Kaufkraft der Familien, und zwar aller Familien, stärken, indem wir die Kinder- und Ausbildungszulagen nicht mehr zum steuerbaren Einkommen zählen. Wir legen den Akzent aber bewusst auf die Mittelstandsfamilien, weil die Entlastung durch fiskalische Massnahmen für Familien in den tieferen Einkommensklassen in absoluten Zahlen sicher geringer ausfällt als bei Mittelstandsfamilien. Dies ist nicht zuletzt deshalb der Fall, weil die tieferen Einkommen nur marginal von der Progression betroffen sind und weil Familien aus tieferen sozialen Schichten zusätzlich von zahlreichen ausserfiskalischen Massnahmen profitieren. Genannt seien hier lediglich die Sozialtarife bei der Kinderbetreuung, die Krankenkassen-Prämienverbilligungen, der Zugang zu Stipendien oder, wenn erforderlich, gar die Unterstützung durch Ergänzungsleistungen oder die Sozialhilfe. Familien in tieferen Einkommensklassen werden mit unserer Initiative im Vergleich zu heute dennoch auch fiskalisch weiter entlastet, da auch sie von der Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen profitieren und ihr steuerbares Einkommen um diese Kinderzulagen reduziert tiefer ausfällt.

Wir legen den Akzent auf die Mittelstandsfamilien, weil diese Familien von den ausserfiskalischen Massnahmen, also von den erwähnten Unterstützungsleistungen, in der Regel ausgeschlossen sind. Gleichzeitig geraten aber gerade diese Familien wegen der Erwerbstätigkeit des zweiten Elternteils viel öfter als die Familien mit tieferen Einkommen in eine höhere Steuerprogression, mit der Folge, dass ihr verfügbares Einkommen keinen substanziellen Zuwachs erfährt. Ich erwähne hier nur die Abhalteeffekte, die Ihnen allen bekannt sind.

Die Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen gibt allen Familien Kaufkraft zurück, auch den ganz vielen, die keine direkte Bundessteuer zahlen. Der vorgeschlagene Systemwechsel beinhaltet neben der Bundessteuer auch die Kantons- und Gemeindesteuern, er betrifft also auch diese.

Kinder- und Ausbildungszulagen sind mit ganz wenigen Ausnahmen Geldleistungen der Arbeitgeber an Eltern. Sie sind für die Stärkung der Kaufkraft der Familien bestimmt. Die Besteuerung dieser Geldleistungen zur Kaufkraftkompensation ist völlig fehl am Platz: Da werden 5 Milliarden Franken von den Arbeitgebern bezahlt, gleichzeitig kassiert der Staat - Bund und Kanton - wieder ein Fünftel als Steuer, das heisst 1 Milliarde Franken. Das bedeutet eine klare Kaufkraftverminderung. Kinder- und Ausbildungszulagen müssen steuerfrei sein und dürfen nicht länger als Lohnbestandteil betrachtet werden.

Nach wie vor, dessen bin ich mir bewusst, werden Familien nach dem Prinzip der subjektiven Leistungsfähigkeit besteuert. Ein höheres steuerbares Einkommen führt zwar, wie dies von gewissen Kreisen moniert wird, bei Annahme der Initiative zu grösseren Steuereinsparungen, aber das höhere steuerbare Einkommen ist auch eine Folge der Mitberücksichtigung der Familienzulage in der Steuererklärung.

Wer in diesem Rat - wie einzelne Parteien - einen konsequenten Systemwechsel von der heute subjektiven Leistungsfähigkeit hin zur objektiven Leistungsfähigkeit fordert, muss konsequenterweise unserer Initiative zustimmen. Unsere Initiative öffnet den Weg zum Prinzip der objektiven Leistungsfähigkeit. Sie ist in der Folge der erste Schritt in Richtung eines Systemwechsels.

Wer diesen Systemwechsel wünscht, sollte eigentlich ganz nach dem Motto "Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" diesen ersten Schritt wagen. Es nützt uns allen nichts, wenn die Gegner der Initiative immer wieder beteuern, dass sie ein anderes System wollten, welches kohärenter sei und konsequent alle Familien entlaste, aber die dazu erforderlichen Schritte nicht wagen. Wir entlasten Familien mit ausserfiskalischen und mit fiskalischen Massnahmen. Wer die Familien unterstützen will, setzt heute ein Zeichen und empfiehlt diese Initiative zur Annahme.

Alle, die heute sagen, dass sie ein anderes System möchten, sollten wissen, dass wir Jahrzehnte gebraucht haben, um nur den Grundsatz "Ein Kind, eine Zulage" auf Bundesebene zu verankern. 25 Jahre hat dieser Rat gekämpft, um endlich diesen Grundsatz zu verankern. Wir verlangen heute nichts anderes als die Verankerung der Steuerbefreiung dieser Zulagen als nächsten Schritt.

Ich bitte Sie, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen.