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preparatory:AB 151698

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-04

Wortprotokoll

Es ist tatsächlich so, wie Ständerat Levrat im ersten Satz gesagt hat: Es ist dies eine angenehmere Angelegenheit als die vorher besprochene.

Petite Arvine und Arvine sind beides Rebsorten, die international anerkannt sind. Ich habe hier vor mir auch einen Internetauszug einer eben genannten Walliser Kellerei. Auch da ist die Petite Arvine als "cépage" genannt.

Rebsortennamen sind Allgemeingut. Sie dürfen nicht monopolisiert werden. Würden Rebsortennamen monopolisiert - wenn ich das Wort noch einmal brauchen darf -, dann würde im Tessin natürlich der Name "Merlot", der seinen Ursprung im Bordeaux hat, auch nicht mehr einfach so verwendet werden können, oder der Name "Syrah" im Wallis; die Rebsorte Syrah hat ihren Ursprung in den nördlichen Côtes du Rhône. Ich bitte Sie also, bei Ihren Erwägungen nicht nur die eine Sorte anzuschauen, sondern die gesamte Sortenvielfalt, nicht nur national, sondern international.

Eine Einschränkung, wie sie vom Motionär verlangt wird, würde bedeuten, dass das nicht nur das Aostatal, sondern auch die Kantone Genf und Tessin sowie die Zentralschweiz treffen würde, da in diesen Kantonen eben auch Arvine und Petite Arvine gekeltert werden. Was ein Verbot der Etikettierung für alle solchen Weine, die nicht aus dem Wallis stammen, betrifft, ist zu sagen, dass das schlicht einem Verkaufsverbot gleichkommen würde. Eine solche Markteinschränkung wäre inakzeptabel; das könnte nicht im Interesse der Konsumenten sein, das dürfte aber auch nicht im Interesse der Produzenten sein.

Ich möchte noch eine Richtigstellung anbringen. Es ist nicht so, dass Tafelwein mit Rebsortennamen etikettiert werden darf. Das wird auch nicht gemacht. Das ist nicht so.

Der Lösungsweg ist von uns, dem BLW, aufgezeigt worden; er ist vom Kommissionssprecher bereits genannt worden. Wir schlagen vor, dass der Rebsortenname und die geografische Ortsangabe kombiniert werden. Der Wein hiesse dann "Petite Arvine du Valais AOC", was aus unserer Sicht eine attraktive Option ist. Das ist eine dauerhafte Lösung und auch eine anerkannte Lösung.

Es gibt also eine Lösung, auch für das Wallis, die dem internationalen Recht nicht widerspricht. Alles andere, was Sie als Motion anbegehren, führt jedoch zu Rechtsstreitigkeiten und zu Unsicherheiten.

Ich bitte Sie also, da masszuhalten und die Kombination "Petite Arvine du Valais AOC" als Lösung zu akzeptieren.