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preparatory:AB 151824

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-05-29

Wortprotokoll

Ich habe bereits vorhin beim Eintreten gesagt, dass ich in dieser Session einen Beschluss zur Bundesratsvorlage haben will und dass wir dann im August in den Kommissionen die Frage der Solidarhaftung angehen müssen. Ich habe mich verpflichtet, rechtzeitig einen entsprechenden Bericht zur Verfügung zu stellen; dies mit der Intention, hier im Parlament in der Herbstsession über diese Frage zu befinden.

Herr de Buman, Sie haben die Frage gestellt, ob es eine Korrektur braucht oder ob es keine Korrektur braucht. Ich gebe Ihnen zur Antwort: Ja, es braucht eine Korrektur. Mit den Worten von Herrn Spuhler stelle ich fest, dass es eine differenzierte Korrektur braucht, dass es eine gescheite Korrektur braucht. Es sind tatsächlich Fragen, wie sie Herr Spuhler erwähnt hat, mit im Spiel. Wenn nämlich der Erstunternehmer in der Solidarhaftung über die ganze Kette betroffen wäre, dann würde das unter Umständen tatsächlich zu Korrekturen in der Finanzierung führen. Finanzierungsinstitute könnten dann andere Konditionen anwenden. All diese Aspekte sind zu bedenken. Wir kommen im August mit einem entsprechenden Bericht; darauf basierend können Sie dann Ihre Debatte führen.

Der Antrag der Mehrheit der WAK des Nationalrates zu Artikel 5 des Entsendegesetzes und analog zu Artikel 8 BöB geht mir zu weit. Es ist eine sehr strenge Form der solidarischen Haftung, die Sie da formuliert haben; die Haftung erstreckt sich über die gesamte Subunternehmerkette. Von ganz grosser Bedeutung ist, dass sie dem Erstunternehmer keine Möglichkeit einräumt, die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht nachzuweisen und sich so dem Haftungsrisiko zumindest teilweise zu entziehen.

Ich ziehe es vor, dass die Frage der Solidarhaftung von der Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit - und um die geht es ja im Wesentlichen in der jetzigen Diskussion - getrennt wird. Das gibt uns die Garantie, dass die Solidarhaftung gründlich geprüft werden kann, bevor sie ins Gesetz geschrieben wird. Sollte der Ständerat morgen seiner Kommission folgen und die Solidarhaftung in dieser strengen Form ablehnen - und ich muss Ihnen sagen, dass ich das hoffe -, dann haben wir in der Differenzbereinigung die Möglichkeit, die Frage noch einmal gründlich zu diskutieren.

Unabhängig davon, was heute und morgen beschlossen wird, werde ich der ständerätlichen WAK im August den Bericht zur Verfügung stellen, mit der Zielsetzung, die Diskussion differenziert und gründlich zu führen. Im Wissen um die Konsequenzen, zu denen vorher auch Kantone und Sozialpartner konsultiert werden müssen, werden wir einen Beschluss fassen können.

Wir verlieren nicht viel Zeit; eine Session mehr ist überhaupt nicht das Thema, um das es hier geht. Für mich ist wichtig, dass das, was wir ins Gesetz schreiben, tatsächlich auch zielführend ist.