AB 152531
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-06-16
Wortprotokoll
Der Antrag meiner Minderheit will in diesem Punkt die Fortschreibung des bisherigen Gesetzes. Die Zielgruppen sollen weiterhin alle in der Schweiz wohnhaften Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 30 Jahren sein.
Das entspricht der Realität der Jugendprogramme und ist deshalb ein dringender Wunsch der Jugendverbände. Es ist tatsächlich unschön, dass im Gesetz Leute im Alter von 30 Jahren noch immer als Jugendliche bezeichnet werden. Ich habe das abgeklärt; es hiess, das sei nun einmal die Gesetzessystematik. Das ändert aber nichts daran, dass der Inhalt wichtig ist. Die Bezugsmöglichkeit nicht nur bis 25 Jahre, sondern wie bisher bis 30 Jahre ist ein wichtiges Anliegen all der Jugendorganisationen, die Austauschprogramme machen. Denn junge Erwachsene sind Vorbilder für ihre jüngeren Kollegen und Kolleginnen, einerseits als Leiter und Leiterinnen - das ist in Buchstabe b geregelt -, andererseits als Teilnehmer.
Gewisse Angebote in Jugendaustauschorganisationen setzen Reife und auch gewisse berufliche Vorkenntnisse voraus, beispielsweise ein Sozialeinsatz in einem Jugendzentrum in Russland, die Aufforstung von Wäldern in Indonesien, der Einsatz in verschiedenen Krisenregionen. Dabei ist der Erwerb vieler sozialer und interkultureller Kompetenzen sicher. Das ist einerseits ein grosser persönlicher Gewinn, andererseits auch nutzbar in der Arbeitswelt. Zudem ist es heute so, dass an Schulen und in Lehrlingsausbildungen vielerorts sehr hohe Hürden für Jugendaustauschprogramme vorhanden sind. Es gibt Vorgaben hinsichtlich Notendurchschnitt, es gibt Hürden für finanziell schlechtergestellte Jugendliche, es gibt viele Lehrbetriebe, die schlicht und einfach Nein sagen zu einem Jugendaustausch. Das bedeutet für viele Jugendliche, dass ein Jugendaustausch erst nach Abschluss ihrer ersten Ausbildung möglich ist, also oft deutlich über dem Alter von 20 Jahren.
Solange die Situation nicht anders ist und kein besserer Zugang zu den Jugendaustauschprogrammen besteht, bedeutet eine Herabsetzung des Alters auf 25 Jahre eine Benachteiligung gerade der Jugendlichen, die einen Jugendaustausch während ihrer Erstausbildung nicht machen konnten.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, in diesem Sinne Ja zu ihrem Antrag zu sagen und damit weiterhin die Unterstützung des Jugendaustausches bis zum Alter von 30 Jahren zu ermöglichen.