preparatory:AB 152545
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-16
Wortprotokoll
Diese Vorlage stellt eine Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes aus dem Jahre 1989 dar. Die offene Kinder- und Jugendarbeit und die soziokulturelle Animation werden ausgebaut. Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Müri auf Nichteintreten. Warum? Die Diskussion in der Kommission hat Folgendes aufgezeigt: Die Förderung von bedeutenden Jugendorganisationen wie z. B. Pfadi, Jungwacht, Blauring, Cevi, die sich mit grossem Elan, reichlich Erfahrung und auf grosser Basis um ein breites Segment von Jugendlichen kümmern, ist für unser Land wertvoll. Diese Organisationen verdienen für die Kontinuität ihrer Arbeit eine finanzielle Unterstützung, die auch vom Bund kommen kann.
Weniger klar ist die Lage, wenn die Liste aller heute schon Begünstigten durchgesehen wird. Wir finden auf der Liste, die etwa 150 Organisationen umfasst, ein Sammelsurium von Begünstigten bis hin zu ziemlich massiver Jungparteienfinanzierung. Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass auf dieser Liste vorab jene Organisationen zu finden sind, die sich im Gegensatz zu den Tausenden von aktiven Organisationen am richtigen Ort gemeldet haben. Auch die Konkurrenzierung unter den Geförderten ist unübersehbar. Oder die andere Variante: Aus den Tausenden von Organisationen mit Jugendarbeit in Bund, Kantonen und Gemeinden werden willkürlich jene ausgewählt, die in ein bestimmtes Konzept passen. Benachteiligt sind diejenigen - und das ist die grosse Masse -, die eigene Wege gehen wollen.
Das geht nun ganz klar zu weit. Die SVP hat diese Bedenken in der Vorberatung eingebracht, und die Kommission hat in der Beratung einige extreme Punkte aus der Vorlage entfernt. Trotzdem bleibt die Frage: Wollen wir in einem föderalen, von der Verfassung so gewollten Umfeld - für Bildung und Schulwesen sind gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung die Kantone und nicht der Bund zuständig - und in Kenntnis von Artikel 67 der Bundesverfassung die zentralstaatliche Jugendförderung auf allen Stufen derart umfassend ausbauen? Wer die Vorlage in der Übersicht betrachtet, wird bald erkennen, dass hier der Bund über seine Grenzen hinausgeht. Er greift in die Verantwortung der Eltern, der Gemeinden und der Kantone ein. Zudem werden auf Bundesebene drei neue Stellen geschaffen.
Klar ist auch, dass die von 6,9 auf 10,3 Millionen Franken erhöhten Mittel den Ansprüchen und Kosten dieser Vorlage niemals genügen können. Das hat auch meine Vorrednerin bestätigt. Es wird klar, dass hier nur der Bedarf geweckt und erweitert werden soll und dass das dicke Ende noch kommt - zulasten einer noch nicht definierten Trägerschaft. Es ist auch klar, dass mit solchen Förderungsgesetzen grosse Ungerechtigkeiten verbunden sind. Tausende von Organisationen leisten Jugendarbeit, die meisten ohne Bundes- und Kantonsunterstützung. Wer sich nicht meldet oder wer zu spät kommt, hat schlicht das Nachsehen. Die bestehenden Jugendverbände stehen dieser Totalrevision - sprich: Ausweitung der Tätigkeit - negativ gegenüber. Sie bangen um ihre Anteile; diese Sorge ist berechtigt. Die Ansprüche seitens neuer Organisationen sind uferlos. Eine Bereinigung der heutigen Verteilungsliste ist unumgänglich.
Die Kantone begrüssen zwar die Revision, aber natürlich nur dann, wenn der Bund auch wesentlich mehr Mittel einbringt. Wenn dies nicht der Fall wäre, würde bestimmt aus ordnungspolitischen Gründen eine Ablehnung resultieren. Staatlich geförderte Jugendarbeit kann ein Fass ohne Boden sein, je nachdem, wie weit der Kreis der Begünstigten gezogen wird. Die Ungerechtigkeit bei der Verteilung der Mittel ist extrem gross und wird durch die grossen Distanzen noch gefördert; die Kontrollen werden erschwert. Die vorher gemachte Aussage - "Kleine Projekte, die Grosses bewirken" - zeigt die fehlende Effizienz.
Der grösste Fehler der Vorlage ist das schlechte Beispiel, das mit einer zentralstaatlichen Förderung der offenen Jugendarbeit gegeben wird. Die Jugendlichen machen dabei die Erfahrung, dass die Haltung, es bestehe ein Anspruch auf fremde Leistungen, belohnt wird; dass Subventionen ohne Gegenleistungen normal sind; dass sie nichts tun können oder sollen, wenn Gelder oder Leistungen ausbleiben; dass es richtig und normal ist, wenn der Staat sie alle mit dem süssen Gift der Fördergelder füttert, auch wenn es um Dinge geht, bei denen weniger auch mehr sein kann. Wenn wir unsere Gesellschaft nicht zur Verliererin machen wollen, dann sollten wir diesen furchtbaren Weg nicht beschreiten. Es wurde zu wenig bedacht, dass mit dieser [PAGE 1236] Gesetzesrevision ein sehr schlechtes Signal ausgesendet wird. Es gibt nach unserer Einschätzung mehr Verlierer als Gewinner.
Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen Nichteintreten.