preparatory:AB 152571
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-06-16
Wortprotokoll
Der Antrag der Minderheit lautet, die Streichung von Artikel 11 abzulehnen und den Artikel gemäss Ständerat zu verabschieden.
Es ist einer der ganz wichtigen Artikel hier in diesem Gesetz, geht es doch um die Unterstützung der Gemeinden und Kantone bei der Einführung der offenen Jugendarbeit. Es geht aber nicht grundsätzlich um die offene Jugendarbeit, sondern um diejenige, bei der pionierhafte Projekte, Projekte mit Modellcharakter vorliegen, die andere Gemeinden, Regionen und Kantone nutzen und für sich adaptieren können oder bei denen sie aus den dort gemachten Erfahrungen lernen können. Die Gemeinde- und Kantonsautonomie bleibt dabei gewahrt.
In der Jugendarbeit ist es in vielen Gemeinden ein bisschen wie bei der Kinderbetreuung. Oft sind es private Vereine, die die Initiative ergreifen. Für die Gemeinde ist das Anliegen zwar wichtig, aber oft fehlt es, wie sie sagen, am nötigen Geld. Kommt dann eine Unterstützung seitens des Bundes, hilft das, das Projekt anzustossen. Es gibt der Gemeinde das Gefühl, ein wichtiges Projekt zu lancieren, und stärkt ihren Willen, dieses auch umzusetzen. Die Beiträge von aussen sind oft die Initialzündung für die Gemeinde, selber aktiv zu werden.
Es geht bei diesem Artikel nicht um die Aushebelung von Kompetenzen oder Ebenen. Noch einmal: Es geht hier nur um die Unterstützung von Modellprojekten, die für andere nutzbar und damit für die Allgemeinheit kostensparend sind. Die Ergänzungen, die der Ständerat vorgenommen hat, sind sinnvoll. Er präzisiert die Möglichkeit einer Unterstützung und zeigt nochmals deutlich, dass die Autonomie der Gemeinden und Kantone nicht eingeschränkt wird.
Der Streichungsantrag ist auf etwas unglückliche Weise entstanden. Wir hatten in der WBK die Erklärungen von zwei Jugendverbänden gehört, die die richtige Feststellung machten, bei der Ausweitung der Aufgaben, die vorgesehen seien, reiche das Geld nicht. Es sei zu wenig Geld vorgesehen. Sie machten dann folgenden Sparvorschlag: Wenn schon nicht mehr Geld gesprochen werden solle, dann solle doch bei den Kantonen und Gemeinden gespart werden, weil die ja eigentlich in der Pflicht seien zu zahlen. Sie haben dabei aber übersehen, dass viele Gemeinden noch gar keine Projekte haben und dass es eben private Initiativen sind, die mit ehrenamtlicher Arbeit starten, dann aber eine Professionalisierung brauchen. Der Bundesbeitrag würde helfen, eben auch in der Gemeinde oder im Kanton die Jugendarbeit anzustossen. Dieser Artikel ist für die offene Jugendarbeit in den Gemeinden und Kantonen zentral und wird deshalb von den Gemeinden und Kantonen auch entschieden gefordert. Sie haben keine Angst, ihre Kompetenz werde damit eingeschränkt.
Die Jugendverbände äusserten die Befürchtung, dass die begrenzten Mittel statt zu den Jugendverbänden in die Kantone und Gemeinden fliessen. Das wäre tatsächlich nicht sinnvoll. Deshalb ist es auch wichtig, bei der Verteilung der Gelder Transparenz zu haben, damit man sieht, wohin die Gelder fliessen. Selbstverständlich muss der grösste Teil der Gelder in die direkte Jugendarbeit fliessen.
Sagen Sie bitte Ja zur Minderheit, dies im Sinne der Möglichkeit, Modellprojekte von Kantonen und Gemeinden zu unterstützen. Es sind verschiedenste Projekte in der Pipeline. Die sollen umgesetzt und nicht gebremst werden. Noch einmal: Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, Ja zu sagen und von der Streichung abzusehen.