AB 152622
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-06-16
Wortprotokoll
Bei den vorliegenden Artikeln 45 bis 61 geht es um die Berechtigung für Bundesbeiträge. Unserer Meinung nach ist es wichtig, dass die Institutionen "eine im hochschulpolitischen Interesse liegende Aufgabe wahrnehmen" und, selbstverständlich, dass sie "sich in die vom Hochschulrat beschlossene gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination einfügen". Das heisst, wir werden die Mehrheit unterstützen.
Bei Artikel 51 Absatz 2 meinen wir, dass die Buchstaben f und g gestrichen werden müssen. Die "Qualität der Ausbildung", das ist Buchstabe f, ist uns ein zentrales Anliegen, das haben wir mehrmals formuliert, es braucht nicht an x Orten formuliert zu werden. Die Qualität ist im Gesetz verankert. Bei diesem Artikel ist das Qualitätskriterium ein Bumerang. Wenn wir bei mangelnder Qualität einfach sagen: "Ihr dürft zwar weiterexistieren, aber mit weniger Geld", so erreichen wir sicher keine bessere Qualität. Damit ist klar: Wir von der Minderheit Gilli wollen die Streichung von Buchstabe f.
Wir wollen bei den Bemessungsgrundsätzen auch keine weitere Fokussierung auf die Arbeitsmarktfähigkeit. Die Praxisorientierung, auch das haben wir bereits mehrfach ausgeführt, ist uns zentral. Wir wollen sie für die Akkreditierung, und wir wollen sie auch für die Zulassung; da ist sie am richtigen Ort. Das aber reicht unserer Meinung nach. Wir sind deshalb für den Entwurf des Bundesrates, nicht für den Antrag der Mehrheit, und werden die Minderheit Riklin Kathy, das heisst die Streichung von Buchstabe g unterstützen.
Artikel 59, der den Verwendungszweck projektgebundener Beiträge definiert, ist für uns ein wichtiger Artikel. Hier geht es um die mehrjährigen Projekte, unter anderem um die Bildung von Kompetenzzentren von internationaler, nationaler oder auch regionaler Bedeutung. Da geht es um die Profilbildung unter den Hochschulen, die Förderung der Mehrsprachigkeit, die Förderung der Chancengleichheit, die wir ja jetzt zum Glück im Gesetz auch festgehalten haben, um die Förderung der Nachhaltigkeit und nicht zuletzt auch um die Förderung der Mitwirkung von Studierenden.
Eine aktive Mitwirkung ist auch der grosse Wunsch seitens der Studierenden und ist letztendlich auch im Interesse der Hochschulen, weil diese damit aktive und mitdenkende Studierende haben. Sie ist natürlich auch im Interesse des Staates, weil wir damit aktive Staatsbürger und Staatsbürgerinnen haben. Gerade Gutausgebildete, die auch die Chance gehabt haben, eine gute Bildung via den Staat zu erhalten, sind aufgefordert, ihr Wissen und Können wieder an die Gesellschaft zurückzugeben. Mitwirkung ist nicht einfach gegeben, das muss gelernt werden. Wenn nun die Studierenden mit Projekten kommen, ist das ihre eigene Betroffenheit; ihre Motivation, diese Projekte dann auch durchzuführen, ist sehr hoch. Damit werden dann auch Erkenntnisse generiert, die übernommen werden können, sowohl in anderen Hochschulen wie auch von der Allgemeinheit.
Wir bitten Sie deshalb, den Streichungsantrag sehr, sehr deutlich abzulehnen.