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preparatory:AB 152823

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-14

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 5 geht es anhand konkreter Beispiele um die Klärung der Frage, wie weit in Zukunft die Autonomie der Hochschulen gehen soll. Heute wird allseits versichert, dass Studiengebühren, Kostenbeiträge an Studierende, sprachliche Ausrichtung und Anpassungen der Studiengänge sowie die Zahl der in- und ausländischen Studierenden auf allen Stufen unter die Autonomie der Hochschulen oder deren Träger fallen. Es müsste selbstverständlich sein, dass diese Kompetenzen auch künftig den Hochschulen oder deren Trägern zugesprochen werden. Dies wird auch immer wieder zugesichert. Wenn es dann aber um die Frage geht, welche Kompetenzen die mit gesetzgeberischer Macht ausgerüstete neue Hochschulkonferenz in diesem Bereich haben soll, bleibt einiges unklar.

Mit meinem Minderheitsantrag wird die Autonomie der Hochschulen in diesem neuen Gesetz geklärt und gestärkt. Es bleibt dann die umgekehrte Frage, was der Bund zu tun gedenkt, wenn die Autonomie der Hochschulen in einzelnen Punkten von Bundesseite nicht mehr gestützt werden kann. Der Bund kann gemäss Artikel 63a der Bundesverfassung seine Kostenbeiträge von eigenen Kriterien abhängig machen. Es soll aber nicht so sein, dass eine Hochschulkonferenz zu sehr in die Autonomie einer Hochschule eingreift, weder bei der Profilierung noch bei der Gestaltung.

Für gute Innovationen und Anpassungen an die Zukunft brauchen die Universitäten klar Freiräume, deren Bedeutung mit meinem Minderheitsantrag unterstrichen wird. Ich bitte Sie, in diesem Punkt, der einer Gretchenfrage gleichkommt, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.