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preparatory:AB 152863

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-14

Wortprotokoll

Das vorliegende Gesetz liegt klar ausserhalb der verfassungsmässigen Beschränkungen. Die Bundesverfassung verlangt für den Bildungsbereich Subsidiarität, dieses Gesetz hat fast nichts davon umgesetzt. Die Verfassung verlangt eine Beschränkung der zentralisierten Aufgaben, dieses Gesetz ist bezüglich der Kompetenzen fast unbeschränkt. Die Verfassung verlangt Autonomie für die Hochschulen, dieses Gesetz verhindert diese in unbestimmtem Ausmass.

Das HFKG ist in der heutigen Fassung ein Gesetz, das in seiner Ausrichtung weder den vorsichtigen, sich auf den Föderalismus abstützenden Formulierungen des neuen Verfassungsartikels 63a entspricht noch die bis heute eingetretenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigt. Das Gesetz sollte gemäss Verfassung eine Koordination bezüglich der besonders kostenintensiven Bereiche ermöglichen. In Tat und Wahrheit wurden in diesem Gesetz alle Wünsche nach einer zentralisierten Planung und Steuerung eingebaut, dies auf Kosten der Hochschulautonomie und des Wettbewerbs unter den Hochschulen.

Die SVP-Fraktion ist klar der Meinung, dass dieses Gesetz an den Bundesrat zurückgewiesen werden sollte, weil die Zeit für eine zentralistische, kartellartige Steuerung der Hochschulen abgelaufen ist und der Rahmen der Regulierungen viel zu weit gesteckt wurde. Wenn Sie eine klare Stellungnahme seitens der Kantonsregierungen sehen wollen, dann lesen Sie die "BaZ" von heute, wo unser früherer Kollege Christoph Eymann den Abbruch der Übung verlangt. Das Gleiche hat auch die Regierung des Kantons Zürich durch Regierungsrätin Regine Aeppli in der "Neuen Zürcher Zeitung" schon angedeutet.

Eine grosse Mehrheit der SVP-Fraktion ist gegen Eintreten auf dieses Gesetz und unterstützt damit den Antrag Föhn. Wo wir erkennen sollten, dass Autonomie und Wettbewerb die besseren Argumente sind, machen wir das Gegenteil. Wir brauchen in der Schweiz keine gescheiterte Lissabon-Agenda. Auch hat es sich abgezeichnet, dass die ETH ihr eigenes Gesetz braucht und dass das Universitätsförderungsgesetz sowie das Fachhochschulgesetz den wichtigsten Bedürfnissen entsprechen. Es macht keinen Sinn, ein neues Hochschulgesetz mit vielen offenen Fragen zu erstellen. Es braucht keine Hochschulkonferenz mit gesetzgeberischen Kompetenzen. Es braucht auch kein Vetorecht für den Bundesrat. Eine Hochschulkonferenz ist kein brauchbarer Ersatz für politische Entscheide auf Kantons- und Bundesebene. Da bestehen auch grosse rechtliche und verfassungsmässige Bedenken.

Das neue HFKG verhindert die dynamische Anpassung an den internationalen Wettbewerb und an die neuen Entwicklungen. Der Wettbewerb unter den Hochschulen darf nicht aus dem Gesetz gestrichen und durch Planung, Koordination und Gleichschaltung ersetzt werden. Das Gesetz missachtet damit die Autonomie der Kantone als Träger von Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen. Stattdessen erfolgt eine Überregulierung, die sich kontraproduktiv auswirken wird. Es tritt letztlich ein, wovor selbst die Botschaft warnt: eine Abwendung der Kantone von ihrem Hochschulbetrieb. Wollen wir das wirklich?

Das Konzept, das wir heute bei Artikel 7 mit dem Minderheitsantrag Wasserfallen behandeln, könnte einige Verbesserungen und Vereinfachungen bringen. Die SVP-Fraktion wird dieses Konzept unterstützen. [PAGE 1108]

Die SVP ist überzeugt, dass die Wirtschaft und das Gewerbe hier ebenfalls nicht zustimmen können. Sie haben die Ablehnung heute bestätigt. Die massgeblichen Erfolgsfaktoren werden geschwächt; Kartelle haben noch nie zur Innovation beigetragen.

Wir sollten den Mut haben, dieses Gesetz nun nicht nach dem Grundsatz "Augen zu und durch!" zu behandeln, sondern mit einer Rückweisung an den Bundesrat die Schwächen in diesem Gesetz zu beseitigen. Das Gesetz steht heute auf wackeligen Füssen. Verschiedene wichtige Akteure haben sich abgewendet - auch das ist ein Grund für die Rückweisung.