AB 152937
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29
Wortprotokoll
Wir fahren mit Block 3 weiter, mit acht Vorstössen, welche die kostendeckende Einspeisevergütung betreffen. Die zwei ersten Vorstösse sind einander ein bisschen ähnlich. Sie verlangen eine Aufhebung oder eine Erhöhung des Deckels der KEV. Dann kommen zwei Vorstösse, die die Mittel aus der KEV für die Finanzierung der Forschung benutzen möchten. Es folgen weitere Vorstösse bezüglich der fiskalischen Behandlung und Gestaltung der KEV sowie deren Folge für stromintensive Betriebe.
Beginnen wir mit den zwei Motionen, die eine Erhöhung der KEV verlangen, mit der Motion Häberli-Koller 11.3331, "Baureife KEV-Projekte fördern", und mit der Motion Bäumle 11.3456, "Förderung erneuerbarer Energien ohne KEV-Deckelung". In beiden Texten wird der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Aufhebung des Deckels der kostendeckenden Einspeisevergütung zu erarbeiten. Der Vorstoss Häberli-Koller schlägt vor, anstelle des existierenden Deckels Jahreskontingente für baureife Projekte einzuführen. Gleichzeitig soll das Energiegesetz dahingehend geändert werden, dass mehr Mittel für wettbewerbliche Ausschreibungen von Stromeffizienzmassnahmen zur Verfügung gestellt werden können. Der Text der Motion Bäumle beauftragt den Bundesrat, eine Änderung des Energiegesetzes vorzulegen, die den Gesamtdeckel der Einspeisevergütung in Artikel 15b Absatz 4 sowie die einzelnen Technologiedeckel in Artikel 7 Absatz 4 streicht.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen, beide Motionen abzulehnen. Sie tut das in Einklang mit dem Bundesrat. Warum?
Eigentlich sagt der Bundesrat in seiner Stellungnahme: Nachdem wir den Ausstieg beschlossen, also für die zukünftige Stromversorgung die Variante 2 gewählt haben, geht es darum, eine ganz neue Strategie zu erarbeiten. Und weiter: "Die Ausgestaltung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) sowie Optionen zur effektiven Wirkungsverstärkung im Bereich der erneuerbaren Energien sind Teil der Überprüfung." Der erste Grund des Bundesrates für die Ablehnung ist also das Argument, dass das in der Gesamtbeurteilung, die er jetzt mit dieser neuen Strategie machen will, ohnehin kommt.
Diese Auffassung teilt die Mehrheit der Kommission bestimmt. Sie hat dazu folgende Feststellung gemacht: Im heutigen Energiegesetz ist die KEV auf 0,6 Rappen pro Kilowattstunde beschränkt. Wir haben bereits beschlossen, ab 1. Januar 2013 den Deckel auf 0,9 Rappen zu erhöhen. Ab 1. Januar 2013 stehen für die KEV also ungefähr 500 Millionen Franken zur Verfügung. Was aber passiert jetzt konkret? 2009 beschloss der Bundesrat, nur 0,45 der möglichen 0,6 Rappen für die KEV zu erheben. Er sagte, im Augenblick gebe es sowieso weniger Projekte zu finanzieren, der Betrag werde später erhöht. Was gilt ab 1. Januar 2012? Der Betrag wird von 0,45 auf 0,35 Rappen gesenkt, weil im KEV-Fonds schon zu viele Mittel angehäuft worden sind. Es gibt gar nicht genügend Projekte, um das Geld auszugeben.
Wir sind also bei 0,35 Rappen pro Kilowattstunde. Ab 1. Januar 2013 könnten wir das schon mit dem heutigen Gesetz verdreifachen, und deswegen braucht es jetzt keine übereilte Erhöhung. Wohlgemerkt, es gibt Projekte in der Pipeline, aber das Problem liegt nicht beim Geld, sondern bei den Verfahren, bei den Rekursen und Einsprachen, beim System der Verteilung. Das Ganze braucht mehr Zeit als gedacht, aber Geld wäre genügend für die nächsten Jahre vorhanden.
Das beweist die nächste Motion, die die Kommission zur Annahme empfiehlt, nämlich die Motion Favre Laurent 10.3609, die eigentlich sagt: Von den Geldern, die nicht ausgegeben werden können, möchten wir einen Teil für die Forschung einsetzen. Der Bundesrat sagt in seiner Antwort, bis 2015 gebe es sowieso zu viel Geld, man könne einen Teil davon für die Forschung benutzen. Das ist die Tatsache, die wir haben.
Die Kommission ist der Meinung, man solle dem Bundesrat jetzt die Möglichkeit geben, seine Gesamtstrategie zu erarbeiten, und dann wird sicher eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, die die KEV und allenfalls andere Gebühren und Subventionen betreffen; sie werden allenfalls auch Verbote beinhalten. Daher müssen wir erst dem Bundesrat die Möglichkeit geben, seine Strategie festzulegen, bevor wir eine Erhöhung anstreben, die es wenigstens kurz- und mittelfristig gar nicht braucht.
Noch eine Bemerkung bezüglich der Deckelung, da die Motion Bäumle 11.3456 auch die einzelnen Technologiedeckel sprengen möchte: Sie erinnern sich, was wir damals beschlossen haben, es ging um lediglich 5 Prozent der Mittel. Die ganze Problematik betrifft nur die Fotovoltaik, weil die Kosten für die Projekte bei anderen Technologien ungefähr mit den verfügbaren Mitteln übereinstimmen, und zwar auch längerfristig. Hingegen hapert es im Moment bei der Fotovoltaik. Aber die Deckelung haben wir absichtlich eingeführt. Weshalb? Weil die Fotovoltaik die teuerste aller Technologien bei den erneuerbaren Energiequellen ist, und wir haben immer damit gerechnet, dass mit der Zeit mit einer Absenkung der Kosten zu rechnen sein wird.
Man hat am Anfang, wohlgemerkt, 80 Rappen pro Kilowattstunde für gewisse Projekte gesichert. Dafür hatte man am Anfang, als die Kosten noch sehr hoch waren, wie im Gesetz vorgesehen nur 5 Prozent der KEV-Mittel. Im Moment sind es also 300 Millionen Franken, 5 Prozent davon ergeben 15 Millionen Franken jährlich. Mit der Erhöhung des maximalen Zuschlags auf 0,9 Rappen werden es schon mal um die 25 Millionen Franken sein. Wir wollten das so, wir wollten die Senkung der Preise abwarten bzw. die Entwicklung zur Preissenkung unterstützen. Wenn die Kosten der Fotovoltaik unter 50 Rappen pro Kilowattstunde fallen, soll der Anteil der KEV-Mittel auf 10 Prozent erhöht werden. Was wir gemacht haben, war klug: Die Preise sind tatsächlich gefallen, die Produzenten haben sich Mühe gegeben, bei der Fotovoltaik unter 50 Rappen zu kommen. Ab nächstem Jahr kann man deshalb mit 10 Prozent der Gesamtsumme rechnen. Die Gesamtsumme erhöht sich dadurch auf 500 Millionen Franken, und 10 Prozent davon machen schon mal 50 Millionen Franken. Das ist schon dreimal mehr als in der ersten Phase. Dann wird gemäss Gesetz die dritte Phase der Unterdeckelung kommen. Wenn die Preise bei der Fotovoltaik unter 40 Rappen fallen, werden es 20 Prozent der verfügbaren Mittel sein; das sind 100 Millionen Franken pro Jahr, die für die Fotovoltaik zur Verfügung stehen werden. Der [PAGE 1002] Absenkungspfad, den wir per Gesetz angeordnet haben, zeigt also Wirkung.
Deswegen ist die Kommission der Meinung, man müsse diese Unterdeckelung nicht tangieren: Sie erlaubt es, mit den Mitteln, die am Anfang zur Verfügung stehen, eher andere Technologien, solche, die günstiger sind, zu finanzieren und gleichzeitig trotzdem auch etwas mit der Fotovoltaik anzufangen, und sobald die Fotovoltaik günstiger wird, stehen für diese mehr Mittel zur Verfügung. Das war die Überlegung, die wir damals gemacht haben. Von dieser Überlegung ist die Kommission nach wie vor überzeugt. Sie beantragt deshalb mit 9 zu 3 Stimmen, die zwei Motionen Häberli-Koller und Bäumle, wie gesagt, abzulehnen. Die Minderheit Cramer schlägt hingegen vor, beide Motionen anzunehmen.