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AB 152939

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29

Wortprotokoll

Ich danke Herrn Cramer für sein Plädoyer. Eigentlich hätte er mit dieser Argumentation für die Motion Freitag zum Umbau des KEV-Systems, die später kommt, sprechen sollen. Denn die Begründung, die geliefert wurde, betrifft eben das Funktionieren des Systems, nicht den Deckel.

Noch eine kleine Bemerkung zur Frage der Deckelung: Man kann den Deckel erhöhen. Wenn das als notwendig erwiesen wird, dann werde ich der Erste sein, der dem zustimmt. Ich war schon für die Erhöhung von 0,6 auf 0,9 Rappen und werde auch dafür sein, wenn wir gemäss den Plänen des Bundesrates diesen Betrag weiter erhöhen müssen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen müssen wir aber sicherstellen, dass der Deckel im Gesetz fixiert wird und das Gesetz referendumsfähig ist, weil es um eine Abgabe geht. Die Leute müssen diesen KEV-Zuschlag bezahlen, ob sie wollen oder nicht. Es muss ein Wert im Gesetz fixiert werden, damit allenfalls das Referendum ergriffen werden kann. Zu sagen, man könne beliebig erhöhen, ohne das im Gesetz zu fixieren, finde ich verfassungsrechtlich problematisch.

Ich komme zu den nächsten zwei Motionen, die die Finanzierung der Forschung im Bereiche der erneuerbaren Energien betreffen. Die Motion Favre Laurent 10.3609, "Finanzierung der Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien", wird von Ihrer Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Annahme empfohlen, und das wiederum im Einklang mit dem Bundesrat. Eine Minderheit [PAGE 1003] Amstutz beantragt hingegen, die Motion abzulehnen. Was möchte Herr Favre? Herr Favre möchte, wie ich bereits angedeutet habe, dass ein Teil jener Mittel der KEV, die im Moment nicht für konkrete Projekte ausgegeben werden, der Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien zur Verfügung gestellt wird. Er sagt, zu diesem Zweck sollten 5 bis 10 Prozent der jährlichen Einnahmen aus dem KEV-Zuschlag entnommen werden, solange die zweckgebundenen Mittel der KEV eigentlich nicht für Projekte eingesetzt werden können.

Der Bundesrat sagt in seiner Antwort: Okay, es stimmt, es haben sich jetzt im Fonds Mittel angehäuft; gemäss Motion könnte man bis ins Jahr 2013 jährlich rund 17 bis 35 Millionen Franken für die Forschung zur Verfügung stellen - das sind eben 5 bis 10 Prozent der Mittel. Später, so sagt er weiter, ab 2013, könnten es sogar 35 bis 70 Millionen Franken sein, weil der KEV-Zuschlag eben von 0,6 auf 0,9 Rappen angehoben wird. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass im Bereich der erneuerbaren Energien rund 10 Millionen Franken pro Jahr sinnvoll zusätzlich eingesetzt werden könnten. Er ist also mit dem Grundsatz einverstanden, erinnert aber daran, dass durch die Zweckbindung der KEV diese Gelder eigentlich für konkrete Projekte und nicht für die Forschung vorgesehen sind. Er schlägt in seiner Stellungnahme vor, dass man nur die Zinsen der zurückgestellten Mittel zugunsten der Forschung braucht. Das wäre eben der mittlere Weg. Unter dieser Bedingung hat der Nationalrat die Motion angenommen, und unsere Kommission beantragt ebenfalls, die Motion anzunehmen.

Die darauffolgende Motion 11.3184 unseres Ratskollegen Raphaël Comte zielt auch auf mehr öffentliche Gelder für die Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien. Da geht es um die Verteilung der gesamten verfügbaren öffentlichen Mittel für die Energieforschung. Wir haben eigentlich gestern schon im Bereich der Ausstiegsmotionen ein bisschen darüber diskutiert, was für die Forschung bereitsteht. Herr Comte hat uns mitgeteilt, dass er bereit wäre, seine Motion zurückzuziehen. Ich werde deswegen nicht weiter darüber sprechen.

Dann kommen wir zu einer weiteren Motion aus dem Nationalrat, zur Motion Favre Laurent 09.3456, "Steuerbefreiung der Einkünfte aus der Einspeisevergütung für den privaten Stromkonsum": Bekanntlich bekommt derjenige, der eben mit einem Projekt etwas macht, diese KEV-Gelder. Diese werden wie jede Einnahme im heutigen System besteuert. Die Motion schlägt vor, dass man diese Einnahmen von den Steuern befreit.

Die Kommission anerkennt, dass das Anliegen an sich interessant wäre. Sie ist aber mit dem Bundesrat einig, dass es problematisch ist, so abrupt eine neue Steuererleichterung einzuführen, ohne sich Grundsätzliches überlegt zu haben. Deswegen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion, wobei er sich die Möglichkeit vorbehält, dem Zweitrat eine Änderung der Motion zu beantragen. Wir sind dem Bundesrat zuvorgekommen, und Ihre Kommission schlägt Ihnen vor, den Motionstext wie folgt abzuändern: "Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Energiestrategie 2050 die Förderung der privaten Elektrizitätsproduktion sowie die Ausgestaltungsmöglichkeiten der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) zu prüfen und entsprechende Massnahmen zu empfehlen." Da würden wir also dem Bundesrat in seiner Strategie wieder freie Hand bezüglich dessen geben, was er uns vorschlagen möchte, ohne hier schon mit dieser Motion zu sagen, dass die KEV dann steuerbefreit werden muss.

Es folgt dann die Motion Freitag 11.3695, die ich schon erwähnt habe. Diese Motion stellt fest, dass das heutige KEV-System nicht zufriedenstellend sei - das hat auch Herr Cramer betont. Das Problem liegt nicht in der Deckelung der Gelder, sondern in den Verfahren und im System der Verteilung dieser Mittel. Unser Kollege Freitag schlägt Folgendes vor: "Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Massnahmen vorzuschlagen, welche es erlauben, die KEV auf der Basis der beschlossenen Abgaben zu einem zeitlich befristeten System von Investitionsbeiträgen - Anschubfinanzierungen - umzubauen." Jetzt ist die KEV eben eine Vergütung pro produzierte Kilowattstunde. Herr Freitag schlägt vor, dass wir das System innert vernünftiger Frist abändern und dann Investitionsbeiträge verteilen, anstatt die Produktion der Kilowattstunden zu vergüten.

Dazu hat die Kommission keine Stellung genommen. Herr Freitag wird also seine Motion dann begründen können, sodass wir abstimmen werden, ohne dass eine Empfehlung der Kommission vorläge.

Wir kommen zu den zwei letzten Motionen, zu den Motionen Büttiker 11.3502 und Zanetti 11.3485, die verständlicherweise aus dem Kanton Solothurn stammen. Die Herren Büttiker und Zanetti bemerken, dass die Problematik der KEV die stromintensiven Betriebe überproportional bestraft und deren Wettbewerbsfähigkeit einschränkt. Beide schlagen vor, das System neu zu gestalten. Herr Büttiker möchte, dass die energieintensiven Unternehmen vom KEV-Zuschlag vollständig entlastet werden. Herr Zanetti will die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit mittels einer komplizierten Liste verschiedener Bedingungen ausgewählte und im internationalen Wettbewerb stehende Industrieunternehmen mit elektrischem Strom zu international wettbewerbsfähigen Preisen versorgt werden.

Hier hat die Kommission das Anliegen anerkannt; sie hat selber vorgeschlagen, jetzt eine Anpassung des Energiegesetzes vorzunehmen, um die Bedingungen für die stromintensiven Unternehmen anzupassen. Aber es darf keine Schnellschüsse geben, denn wenn wir jetzt zu viele befreien, fehlen dann einerseits die Mittel für die KEV, und andererseits ist es nicht unbedingt richtig, wenn man sagt, dass man, wenn z. B. die Energiekosten mindestens 10 Prozent der Wertschöpfung ausmachen, befreit wird und man also die KEV bis 9,9 Prozent voll bezahlen muss usw. Es muss eine gestaffelte Lösung gefunden werden.

Das Anliegen ist aber bekannt. Die Kommission hat die Arbeiten begonnen und schlägt vor, die beiden Motionen zu sistieren, solange wir mit der Verwaltung, mit der nationalrätlichen Kommission und allenfalls mittels einer parlamentarischen Initiative diesen Punkt besser regeln.