preparatory:AB 152944
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29
Wortprotokoll
Wir kommen jetzt zum zweiten, dritten und vierten Unterblock dieses Blocks. Diese betreffen verschiedene andere Energiequellen, Biomasse, Solar-, Wasserkraft und Geothermie.
Fangen wir mit der Biomasse an. Dort haben wir die Motion Bourgeois 09.3060, die den Bundesrat beauftragt, im Bereich der Biomasse unter anderem eine globale Strategie zu deren Aufwertung zu erarbeiten und die Forschung zu fördern. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, weil auch diese Anliegen eigentlich in die neue Strategie mit einbezogen werden. Darüber hinaus ist für die Biomasse schon relativ viel gemacht worden. Der Nationalrat hat die Motion trotzdem angenommen. Aber unsere Kommission beantragt mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese Motion abzulehnen. Es gibt dort keine Minderheit. Ich empfehle Ihnen also, diese Motion abzulehnen. Wie gesagt, das Ganze kommt dann in der Gesamtstrategie des Bundesrates.
Zur Solarenergie: Die Motion der BDP-Fraktion 11.3417 schlägt vor, ein Anreizsystem zu schaffen, um Solaranlagen für die Wärmegewinnung bei Wohnbauten zu fördern. Wir haben lange über die Fotovoltaik gesprochen; man weiss, dass die Wärmegewinnung eigentlich einen viel höheren Wirkungsgrad aufweist. Sie ist aber bis jetzt nie unterstützt oder öffentlich gefördert worden. Die BDP-Fraktion schlägt vor, dass man auch etwas für die Wärmegewinnung bei Wohnbauten macht, ein neues Anreizsystem. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, indem er sagt, eigentlich sei diese Problematik schon bekannt, er prüfe im Moment Varianten, aber er wolle sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht festlegen; das Thema werde in der Gesamtstrategie in Betracht gezogen werden.
Unsere Kommission beantragt Ihnen, die Motion folgendermassen abzuändern: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Zweckmässigkeit eines Anreizsystems zur Förderung von Solaranlagen für die Wärmegewinnung bei Wohnbauten zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten." Wir anerkennen also das Anliegen, möchten den Bundesrat aber nicht schon binden; wir möchten ihm die Möglichkeit geben zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, bei den verschiedenen Instrumenten, die mit der neuen Strategie kommen werden, Anreizsysteme zur Förderung von Solaranlagen für die Wärmegewinnung einzuführen.
Wir kommen zur Motion Zanetti 11.3657, "Solaranlagepflicht bei der Erstellung von Gebäuden". Herr Zanetti fordert Folgendes: "Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Rechtsgrundlagen zur Einführung einer Pflicht zur Erstellung, zur Ausrüstung und zum Unterhalt von Solaranlagen bei der Erstellung von Gebäuden zu schaffen. Der Bundesrat kann begründete Ausnahmen von dieser Pflicht in Verbindung mit einer Ersatzabgabepflicht vorsehen." Der Bundesrat beantragt mit einer detaillierten Begründung die Ablehnung auch dieser Motion. Es sei, schreibt er, zwar ökologisch sinnvoll, Solaranlagen usw. zu unterstützen, doch eine Pflicht einzuführen wäre im Moment systemwidrig. Man solle sich allenfalls bei der Erarbeitung der neuen Strategie Gedanken darüber machen. Unsere Kommission hat zu dieser Motion keine Stellung genommen.
Wir kommen zur Wasserkraft. Die Motion Killer 11.3345 verlangt, dass ein höheres Ausbauziel für Wasserkraft in der Schweiz festgelegt wird. Bekanntlich haben wir im heutigen Energiegesetz die Zielwerte für das Jahr 2030 festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt möchten wir die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien gegenüber dem Stand im Jahr 2000 um 5,4 Terawattstunden pro Jahr erhöhen. Davon sollen wenigstens 2000 Gigawattstunden aus der Wasserkraft stammen.
Herr Killer sagt in seiner Motion, um die neue Energiepolitik zu gestalten, müsse man dieses Ziel für die Wasserkraft wesentlich erhöhen und er wolle dieses Ziel auf 5 Terawattstunden fixieren, also auf mehr als das Doppelte von dem, was wir im heutigen Gesetz festgelegt haben. Auf umgerechnet 5000 Gigawattstunden soll also dieses Ziel erhöht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Bundesrat die [PAGE 1006] Bewilligungsverfahren für diese Kraftwerke stark straffen und vereinfachen.
Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme, man habe das damals beim Energiegesetz berechnet und sei zum Schluss gekommen, dass man mit der Wasserkraft höchstens diese zwei zusätzlichen Terawattstunden generieren könne. Jetzt aber habe der Bundesrat die Berechnungen neu machen lassen, und seines Erachtens kann man mit der Wasserkraft zwischen 4,3 und 5 Terawattstunden zusätzlich generieren. Das Ziel sei zwar immer noch ambitiös, aber nicht unmöglich zu erreichen, sagt unser Bundesrat. Deswegen beantragt er die Annahme der Motion, wohlgemerkt mit dem Hinweis, dass man andererseits noch nicht wisse, wie viel von der Stromerzeugung durch Wasserkraft nicht realisiert werden könne, und zwar aufgrund der neuen Vorschriften zu den Restwassermengen und aufgrund des Klimawandels. Das wisse er nicht, das werde nicht in Betracht gezogen. Aber das Ausbauziel könne er realistisch zwischen 4,3 und 5 Terawattstunden fixieren, sagt der Bundesrat. Deswegen beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion.
Dasselbe hat die Kommission gemacht: Einstimmig beantragt die Kommission, die Motion anzunehmen. Hier liegt aber ein Rückweisungsantrag Stadler vor, Herr Stadler wird dann die Möglichkeit haben, ihn zu begründen.
Wir kommen zur Motion Büttiker 11.3518, "Pumpspeicherwerke als Rückgrat der künftigen Stromversorgung". Herr Büttiker möchte, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Weiterausbau der Pumpspeicherwerke in der Schweiz geschaffen werden. Dazu sind insbesondere und in hoher Priorität Sachpläne für potenzielle Speicherstandorte und die dazugehörigen Infrastrukturen zu erstellen.
Der Bundesrat stellt fest, dass mehrere Projekte aus den letzten Jahren nun baureif sind, so Linth-Limmern, Nant de Drance, KWO plus und Val Poschiavo. Insgesamt soll bis ins Jahr 2020 eine Pumpspeicherleistung von rund 6000 Megawatt hinzukommen, was bei rund 1000 Stunden Volllast 6000 Gigawattstunden pro Jahr ergibt. Deswegen, so meint der Bundesrat, seien die gesetzlichen Voraussetzungen schon gegeben, es brauche diese Motion nicht. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, die Kommission ebenfalls, und zwar mit 5 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Es wurde kein Minderheitsantrag eingereicht.
Wir kommen zu den letzten zwei Vorstössen, zu den beiden Motionen Gutzwiller; sie betreffen die tiefe Geothermie.
In der Motion Gutzwiller 11.3563 heisst es: "Der Bundesrat wird beauftragt, ein Programm zur schweizweiten Erkundung des Untergrunds zu organisieren und zu finanzieren. Ziel muss es sein, Aufschluss darüber zu erhalten, ob und wie sich der Untergrund für die tiefe Geothermie zur Stromgewinnung eignet." Das ist ein Forschungs- und Finanzierungsauftrag. In der Motion Gutzwiller 11.3562, "Tiefe Geothermie. Offensive", wird vorgeschlagen, den Bundesrat zu beauftragen, "für Investitionen" - nicht mehr für die Forschung - "in Tiefe-Geothermie-Projekte zur Stromgewinnung gute Voraussetzungen zu schaffen". Es kommen verschiedene Massnahmen hinzu, die Herr Gutzwiller sicher noch erklären wird.
Zu diesen zwei Motionen hat die Kommission keine Stellung genommen. Der Bundesrat beantragt - wie fast immer, so auch hier - die Ablehnung der Motionen, weil er der Meinung ist, das Ganze werde in seiner Strategie vorkommen.