preparatory:AB 152958
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29
Wortprotokoll
Bei der Kulturbotschaft haben wir noch einige Differenzen. Ich komme gleich zur ersten Differenz, sie findet sich im Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege in den Jahren 2012-2015.
Hier ist die Ausgangslage so: Wir haben in den letzten Jahren im Gegensatz zum Bundesrat diese Position einige Male beim Budget auf 30 Millionen Franken erhöht. Der Grund war immer der gleiche. Der Bedarf für Denkmalpflege ist ausgewiesen. Es geht um unsere Verantwortung gegenüber dem wertvollen Erbe, das wir haben und das wir erhalten und schützen sollten. Ferner ist zur Denkmalpflege festzuhalten, dass es gemäss der NFA eine Verbundaufgabe ist. Die Mittel des Bundes sind damit ein entscheidender Faktor für die Gesamtinvestitionen von Kantonen und Bund in diesem Bereich. Zudem ist zu beachten, dass wir bei der Denkmalpflege eine regionalwirtschaftlich bedeutende, wirksame Massnahme vor uns haben. Die Investitionen fallen mindestens teilweise dezentral an, oft ist das mit Aufträgen für das regionale Gewerbe verbunden, und es ist ein entsprechender Multiplikatoreffekt festzustellen.
Nun ist festzuhalten, dass in der Botschaft - Sie sehen das auf Seite 3004 - bei diesem Geschäft vom Bundesrat für diese vier Jahre 85 Millionen Franken beantragt worden sind. Das sind jährliche Beträge zwischen 20,8 und 21,7 Millionen Franken. In den Voranschlagskrediten - in der unteren Zeile in dieser Tabelle - sind die Beträge höher. Insgesamt werden für die Vierjahresperiode 27 Millionen Franken mehr eingestellt, als wir hier in dieser Vorlage beschliessen. Diese zusätzlichen 27 Millionen Franken werden gebraucht, um den Verpflichtungsüberhang von aktuell rund 40 Millionen Franken sukzessive abzubauen. Man hätte am Schluss dieser Periode, also Ende 2015, noch einen Überhang von 13 Millionen Franken, der Überhang wäre also entsprechend reduziert.
Vom Mechanismus her ist es so, dass es am Ende eines Jahres immer einen Überhang gibt. Die Differenz zwischen beschlossenen Zahlungskrediten und den Verpflichtungskrediten ist systemimmanent, weil das ein laufender Prozess von Investitionen und entsprechenden Ausgaben ist.
Es ist festzuhalten, dass beim Bundesrat die Bereitschaft besteht, diesen Verpflichtungsüberhang sukzessive abzubauen. Ich sage dies deshalb, weil die 20 Millionen Franken, die wir bei Artikel 1 beschlossen haben, effektiv zusätzliche Mittel sind. Sie dienen also nicht dazu, den Überhang abzutragen. Es sind demzufolge, gemäss dem Beschluss des Ständerates, immerhin 5 Millionen Franken mehr pro Jahr. Das gibt also im Rahmen unseres Beschlusses Mittel in der Höhe von 26 bis 27 Millionen Franken jährlich. Das ist aus Sicht unserer Kommission ein wesentlicher Schritt. Aus finanzpolitischen Überlegungen sind wir der Meinung: Mit diesem Schritt haben wir das Richtige gemacht. Hingegen sind die zusätzlichen 20 Millionen Franken, die der Nationalrat beschlossen hat, aus unserer Sicht aus finanzpolitischen Gründen abzulehnen.
Deshalb beantragen wir Ihnen Festhalten am Beschluss unseres Rates.