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preparatory:AB 153004

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-29

Wortprotokoll

Es geht hier um die Diskussion über den Betrag für die Berufsbildung. Der Bundesrat hat einen Betrag vorgesehen, der in der längerfristig betrachteten Entwicklung eher einen Rückschritt darstellt, ein leichter Rückgang also gegenüber den früheren Beträgen, die gesprochen wurden. Es ist so: Gemäss Berufsbildungsgesetz haben wir als Richtgrösse der Bundesbeiträge in der Berufsbildung 25 Prozent. Heute sind wir bei rund 22,4 Prozent.

Der Entwurf des Bundesrates bedeutet eine leichte Reduktion. Nach der Meinung der Mehrheit der Kommission sollte es so sein, dass wir eine kontinuierliche Steigerung dieses prozentualen Anteils hätten, sodass wir in Etappen den Bundesbeitrag von 25 Prozent an die Berufsbildung erreichen würden. Das hat zur Folge, wenn wir diesen Aufstiegspfad verfolgen möchten, dass wir gegenüber dem Bundesrat eine gewisse Erhöhung vornehmen müssen. Zum einen geht es bei Artikel 1 Absatz 3 um zusätzliche 35,85 Millionen Franken, zum anderen bei Artikel 2 Absatz 3 um zusätzliche 12,8 Millionen Franken. Der Betrag von 12,8 Millionen Franken entspricht 10 Prozent aufgrund der Artikel 54, 55 und 56 des Berufsbildungsgesetzes. Die beiden Beträge in Artikel 1 Absatz 3 und in Artikel 2 Absatz 3 stehen in einem Zusammenhang. Gesamthaft beantragen wir seitens der Mehrheit also für die Berufsbildung eine Erhöhung um 48,65 Millionen Franken; dies, wie gesagt, um in einem kontinuierlichen Anstieg in Etappen dann diese 25 Prozent Bundesbeitrag zu erreichen.

Die Minderheit will nun diesen Schritt in einem Mal machen. Die Erhöhung, die der Nationalrat beschlossen hat, entspricht 100 Millionen Franken. Mit diesen 100 Millionen Franken würde man in einem einzigen Schritt auf diese 25 Prozent Bundesbeitrag kommen.

Wir sind in der Mehrheit der Auffassung, dass es Sinn macht, diese Anpassung kontinuierlich vorzunehmen, und dass aus finanzpolitischen Überlegungen hier nicht dem Nationalrat gefolgt werden, sondern an unserem Beschluss festgehalten werden soll.