preparatory:AB 153362
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-09-30
Wortprotokoll
Aus Sicht der Minderheit gilt es bei dieser Ergänzung zu beachten, dass die Kriterien von Litera a bis und mit Litera e gemäss dem Entwurf des Bundesrates sowohl formal wie auch inhaltlich klar messbar, klar quantifizierbar, sind. Es sind folgende Kriterien: Anzahl Studierende, Anzahl Studienabschlüsse, durchschnittliche Studiendauer, Betreuungsverhältnisse, Zugehörigkeit der Studierenden zu bestimmten Disziplinen oder Fachbereichen.
Man stellt sich mit Fug und Recht die Frage, wie die Qualität verbindlich gemessen werden soll. Geht es zum Beispiel um die Anzahl der Publikationen von Dozenten, geht es um Forschungsaufträge, geht es um Umfragen bei Studierenden, sind es Kriterien der Bibliometrie oder anderes mehr? Weltweit gibt es keine verbindlichen Kriterien für die Erhebung der Qualität der Ausbildung. Dem berechtigten Begehren nach Qualitätssicherung werden wir mit Kapitel 5, Qualitätssicherung und Akkreditierung, aber sicher gerecht.
Schliesslich kann man sich die Frage stellen, ob sich die Aufnahme von Buchstabe f in den genannten Kriterienkatalog nicht als Bumerang erweisen könnte. Denn kleinere Geldbeträge für ein Institut zu sprechen, weil man sagt, die Qualität einer bestimmten Universität sei niedriger als die einer anderen, wäre wohl alles andere als eine befriedigende Lösung. Es würde vor allem den effizienten Einsatz der Mittel, nicht zuletzt mit Blick auf die kleineren Hochschulen, infrage stellen.
Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und die Formulierung des Bundesrates beizubehalten.