preparatory:AB 153391
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-30
Wortprotokoll
Bei Buchstabe c beantragt die Kommission, der Akkreditierungsagentur - im Gegensatz zur Hochschulkonferenz, der Rektorenkonferenz oder dem Akkreditierungsrat - keinen eigenen Organstatus einzuräumen. Diese Agentur, welche die Gesuche für den Akkreditierungsrat prüft und entsprechende Anträge vorbereitet, wird zwar mit der für ihre Tätigkeit notwendigen Unabhängigkeit und Autonomie ausgestattet, sie ist aber als rechtlich unselbstständige Anstalt organisatorisch dem Akkreditierungsrat unterstellt. Dies bedingt, dass die Akkreditierungsagentur beim anwendbaren Recht und bei der Kostentragung explizit erwähnt wird.
Damit habe ich gleich noch die Artikel 8 und 9 erläutert, in denen die entsprechenden Anpassungen vorgenommen worden sind.