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preparatory:AB 153428

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-09-30

Wortprotokoll

Ich kann gleich dort ansetzen, wo Kollege Maissen aufgehört hat. Es kam hier natürlich zu einem Abwägen der Interessen. Aber ich betone, es besteht ein Unterschied zwischen den Buchstaben c und d. Die Mitglieder meiner Minderheit sind bei Buchstabe d anderer Auffassung, dies aufgrund der Tatsache, dass es erstens mit Blick auf die Überschrift von Artikel 3, Ziele, absolut berechtigt ist, diesen Buchstaben explizit aufzunehmen, weil genau die Gestaltung einer kohärenten schweizerischen Hochschulpolitik der Kantone in Abstimmung mit der Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes für unser Land eminent wichtig ist. Zudem muss zweitens mit Blick auf den konsequenten Aufbau des Gesetzes beachtet werden - Herr Maissen hat darauf hingewiesen -, dass die Ziele auch im Zusammenhang mit den Kompetenzen der gemeinsamen Organe nach Artikel 11 Absatz 2 und Artikel 12 Absatz 3 stehen und dass Artikel 36 Absatz 1 eben diese Zielsetzung in den Grundsätzen für die gesamtschweizerische [PAGE 983] hochschulpolitische Planung und Aufgabenteilung wiederum explizit aufnimmt. Dies bestätigen auch die entsprechenden Ausführungen zu Artikel 3 Buchstabe d in der Botschaft, Seite 4633. Weil ich davon ausgehe, dass Sie das im Detail studiert haben, mache ich hier keine weiteren Ausführungen mehr und bitte Sie, sich der Minderheit anzuschliessen und die Formulierung des Bundesrates beizubehalten.